Gesundheitsamt Sigmaringen

Gesundheitsamt · Sigmaringen

Das Gesundheitsamt Sigmaringen in Sigmaringen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Sigmaringen Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08:30-12:00

Do 14:00-18:00

Adresse

Alte Krauchenwieser Str. 8
72488 Sigmaringen

Gesundheitsamt Sigmaringen

Das Gesundheitsamt Sigmaringen gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg und wurde 1972 gegründet. Die Behörde ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Hygieneüberwachung sowie weitere sozialmedizinische Aufgaben im Landkreis Sigmaringen.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Sigmaringen nimmt als kommunale Gesundheitsbehörde vielfältige Aufgaben wahr. Dazu zählen Infektionsschutz, Umwelthygiene, Schulgesundheitspflege sowie sozialpsychiatrische Dienste. Das Amt führt amtsärztliche Begutachtungen durch und setzt die Bestimmungen des Gesundheitsdienstgesetzes Baden-Württemberg um. Zu den spezifischen Tätigkeiten gehören Impfaktionen, die Überwachung hygienischer Bedingungen in Lebensmittelbetrieben und die Beratung von Schulen zur Gesundheitsförderung. Darüber hinaus ist das Amt in die Umsetzung von Präventionsprogrammen zur Bekämpfung verbreiteter Erkrankungen und zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens in der Region eingebunden.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Sigmaringen ist unter folgender Adresse erreichbar: Alte Krauchenwieser Str. 8, 72488 Sigmaringen. Öffentliche Verkehrsanbindungen und Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Telefonisch ist die Behörde unter der Nummer 07571 102-6401 zu erreichen, um Informationen zu spezifischen Dienstleistungen zu erfragen oder einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter geben Auskunft auf Deutsch und Englisch. Für aktuelle Informationen zu Gesundheitsschutz und Prävention steht auch die Website des Gesundheitsamtes zur Verfügung.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Baden-Württemberg oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Sigmaringen ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland. Die Aufgaben umfassen die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie regelmäßige Trinkwasserkontrollen. Das Amt führt schulärztliche Untersuchungen durch und begleitet sozialpsychiatrische Dienste. Als Meldestelle für meldepflichtige Erkrankungen trägt es zur Überwachung öffentlicher Gesundheitsrisiken bei.

Leistungen für Bürger

Bürgerinnen und Bürger können sich an das Gesundheitsamt Sigmaringen in Sigmaringen für eine Vielzahl von Dienstleistungen wenden. Dazu zählen amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen, Impfberatung sowie öffentliche Impfangebote. Angeboten werden außerdem Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI), Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis für die Lebensmittelbranche) sowie Unterstützung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen. Darüber hinaus werden Begutachtungen für Behörden und Gerichte durchgeführt.

Infektionsschutz & Prävention

Im Bereich Infektionsschutz überwacht das Gesundheitsamt Sigmaringen die Einhaltung von Hygienevorgaben in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen leitet das Amt Maßnahmen zur Ermittlung von Infektionsketten ein und koordiniert die notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden ermöglicht die Einbindung aktueller Entwicklungen in der Gesundheitsprävention. Schulungen und Informationsveranstaltungen richten sich an die Bevölkerung in Sigmaringen.

Was Sie beim Gesundheitsamt Sigmaringen erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Sigmaringen ist für den Landkreis Sigmaringen zuständig. Dazu gehören 25 Städte und Gemeinden mit zusammen 132.167 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Bad Saulgau, Sigmaringen, Pfullendorf, Mengen, Meßkirch, Ostrach, Gammertingen, Krauchenwies, Stetten am kalten Markt, Herbertingen, Hohentengen, Sigmaringendorf, Herdwangen-Schönach, Inzigkofen, Wald, Bingen, Sauldorf, Scheer, Leibertingen, Veringenstadt, Illmensee, Neufra, Hettingen, Schwenningen, Beuron

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Baden-Württemberg regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG BW (Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Sigmaringen ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Sigmaringen

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Sigmaringen?

Das Gesundheitsamt Sigmaringen in Sigmaringen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Sigmaringen?

Das Gesundheitsamt Sigmaringen hat seinen Sitz in Sigmaringen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Sigmaringen?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Sigmaringen unter 07571 102-6401.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Sigmaringen an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Sigmaringen.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 28.06.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt