Pharmagrosshandel in Rheinland-Pfalz
Der pharmazeutische Großhandel in Rheinland-Pfalz stellt die flächendeckende Versorgung von Apotheken und Krankenhäusern mit Arzneimitteln sicher. Die hier gelisteten Großhändler verfügen über die erforderliche Erlaubnis nach § 52a AMG und arbeiten nach den EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP).
Pharmagrosshandel in Rheinland-Pfalz
Alle Pharmagrosshandel in Rheinland-Pfalz auf einen Blick – mit Adresse, Telefonnummer und Kontaktmöglichkeiten.
Häufige Fragen zu Pharmagrosshandel in Rheinland-Pfalz
Welche Pharmagroßhändler gibt es in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz sind mehrere pharmazeutische Großhändler tätig, die Apotheken, Krankenhäuser und weitere zugelassene Abnehmer mit Arzneimitteln beliefern. Alle Großhändler mit Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Welche Erlaubnis braucht ein Pharmagroßhändler in Rheinland-Pfalz?
Ein pharmazeutischer Großhändler benötigt eine Erlaubnis nach § 52a AMG. Voraussetzung sind geeignete Lagerräume, qualifiziertes Personal und die Einhaltung der GDP-Richtlinien. Die zuständige Landesbehörde in Rheinland-Pfalz erteilt und überwacht diese Erlaubnis.