Sanitätshaus o.r.t. GmbH Adresse & Kontakt
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie das Sanitätshaus o.r.t. GmbH garantieren eine wichtige Rolle in der gesundheitlichen Grundversorgung in Deutschland. Sie sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung und übernehmen die Verantwortung für die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die von Ärzten verordnet werden. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen – darunter nicht nur klassische Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe und Rollstühle, sondern auch spezialisierte Lösungen wie Hörgeräte und Orthesen. Diese Vielfalt stellt sicher, dass Patienten die erforderliche Unterstützung erhalten, um ihre Mobilität und Lebensqualität zu verbessern.
Versorgungsbereiche & Leistungen
Das Sanitätshaus o.r.t. GmbH in Göttingen deckt ein umfassendes Spektrum an Hilfsmittelversorgung ab. Im Bereich der Orthopädietechnik werden Produkte wie Orthesen, Prothesen und individuell angepasste Einlagen hergestellt. Besonders hervorzuheben ist die Expertise im Bereich der Rehatechnik, in dem das Unternehmen eine Vielzahl von Rollstühlen, Gehhilfen und Pflegebetten anbietet. Diese Produkte stehen Patienten zur Verfügung, um ihre Mobilität im Alltag zu fördern und eine selbstbestimmte Lebensweise zu ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Kompressionstherapie, bei der spezielle Strümpfe und Bandagen angeboten werden, die zur Behandlung von venösen Erkrankungen eingesetzt werden. In der Homecare-Versorgung bietet das Unternehmen Lösungen für Stoma-Patienten, Inkontinenzversorgung und Wundmanagement an. Qualifizierte Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher sorgen dafür, dass die Patienten individuell beraten und versorgt werden. Die persönliche und einfühlsame Betreuung ist ein zentrales Element der Unternehmensphilosophie.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Kostenübernahme für Hilfsmittel erfolgt bei ärztlicher Verordnung normalerweise durch die gesetzliche Krankenversicherung. Wichtig ist, dass das Sanitätshaus o.r.t. GmbH über einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse verfügt und dass das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Kassenpatienten müssen gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei sie mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel zahlen. Privat Versicherte sowie Selbstzahler haben in der Regel Zugang zu einem erweiterten Angebot an Produkten, was ihnen mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Hilfsmittelversorgung bietet.
Ein weiterer Aspekt, der das Sanitätshaus o.r.t. GmbH auszeichnet, ist die enge Zusammenarbeit mit lokalen Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Therapeuten. Diese Kooperationen gewährleisten eine ganzheitliche Versorgung der Patienten und ermöglichen es, auf die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse der Gemeinschaft in Göttingen und Umgebung einzugehen. Insgesamt spielt das Sanitätshaus o.r.t. GmbH eine bedeutende Rolle in der Region, sowohl durch seine fachliche Expertise als auch durch sein Engagement, den Patienten in Göttingen und darüber hinaus zu helfen. Die Bedeutung des Unternehmens geht über die individuelle Hilfsmittelversorgung hinaus; es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung und Lebensqualität der Menschen in der Region.Häufige Fragen zu Sanitätshaus o.r.t. GmbH
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Sanitätshaus o.r.t. GmbH?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Sanitätshaus o.r.t. GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Sanitätshaus o.r.t. GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Sanitätshaus o.r.t. GmbH in Göttingen bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Sanitätshaus o.r.t. GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Sanitätshaus o.r.t. GmbH in Göttingen, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
Sanitätshäuser in Deutschland
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Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen und Pflegebetten. In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die nach § 126 SGB V als zugelassene Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Fachkundige Mitarbeiter – staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker – beraten individuell und passen Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an. Gesetzlich Versicherte können zahlreiche Hilfsmittel auf Kassenrezept erhalten; die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro). Viele Sanitätshäuser bieten Anpass- und Reparaturservice vor Ort sowie Hausbesuche für immobile Patienten an. Das Verzeichnis umfasst alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland nach Stadt und Bundesland sortiert, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für eine schnelle und wohnortnahe Versorgung.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.
Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Sanitätshaus in Ihrer Nähe finden
Alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland sind nach Bundesland und Stadt filterbar – mit Adresse, Telefonnummer und Kontaktdaten. Alle gelisteten Häuser sind nach § 126 SGB V zugelassen und können direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Alternativ empfehlen viele Krankenkassen auf ihren Websites konkrete zugelassene Leistungserbringer in Wohnortnähe.
Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle
Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.
Was ist ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und weiteren Hilfsmitteln. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Hilfsmittel erhalte ich im Sanitätshaus?
Im Sanitätshaus erhalten Sie unter anderem Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen. Die Mitarbeiter beraten Sie individuell und passen die Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an.
Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?
Das nächste Sanitätshaus lässt sich über die Website Ihrer Krankenkasse oder das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ermitteln. Viele Kassen empfehlen konkret zugelassene Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste können Sie ebenfalls nach Sanitätshäusern nach Stadt oder Bundesland suchen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein extern getragenes Hilfsmittel, das eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf stützt, stabilisiert oder korrigiert – z. B. Knieorthesen nach einem Kreuzbandriss oder Rückenorthesen bei Skoliose. Eine Prothese hingegen ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig – z. B. eine Beinprothese nach einer Amputation oder eine Handprothese. Beide werden im Sanitätshaus von Orthopädietechnikern individuell angepasst. Maßanfertigungen sind medizinisch notwendig und werden auf Kassenrezept verordnet.
Wie erhalte ich als Kassenpatient Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus?
Der Ablauf für gesetzlich Versicherte ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung (Rezept) aus; das Sanitätshaus holt eine Genehmigung der Krankenkasse ein (bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln); nach Genehmigung erfolgt Anpassung und Ausgabe. Die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro) – sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten (z. B. höherwertiger Prothesenfuß) muss der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst tragen. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Bieten Sanitätshäuser auch Hausbesuche an?
Viele Sanitätshäuser bieten Hausbesuche für immobile oder stark in der Mobilität eingeschränkte Patienten an – insbesondere für die Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Kosten für den Hausbesuch werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern das Sanitätshaus als zugelassener Leistungserbringer anerkannt ist. Informieren Sie sich beim jeweiligen Sanitätshaus über Hausbesuchsservices; in Sanoliste sind entsprechende Angebote in der Eintragsdetailseite ausgewiesen.