STEINKE Orthopädie-Center GmbH Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
Spezialisierungen
Rehatechnik, Orthopädietechnik, Sanitätshaus
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie STEINKE Orthopädie-Center GmbH sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie versorgen Patienten mit Hilfsmitteln, die Ärzte verordnen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen – von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis zu Hörgeräten und Orthesen. Sanitätshäuser sind Teil der Gesundheitsversorgung und stellen sicher, dass Patienten Zugang zu verzeichneten Produkten haben.
Versorgungsbereiche & Leistungen
STEINKE Orthopädie-Center GmbH in Halberstadt bietet Orthopädietechnik mit Orthesen, Prothesen und maßgefertigten Einlagen sowie Rehatechnik mit Rollstühlen, Gehhilfen und Pflegebetten. Die Kompressionstherapie umfasst Kompressionsstrümpfe und Bandagen zur Unterstützung bei venösen Erkrankungen. Ein weiterer Bereich ist die Homecare-Versorgung mit Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung. Das Unternehmen arbeitet mit Patienten zusammen, um individuelle Versorgungspläne zu erstellen. Zusätzlich bietet die spezialisierte Abteilung für orthopädische Schuhtechnik Standardprodukte und maßgefertigte Lösungen an. Das Team aus Orthopädietechnikern, Bandagisten und Orthopädieschuhmachern arbeitet nach fachlichen Standards und berät Patienten zu ihren individuellen Anforderungen. Diese persönliche Betreuung ermöglicht eine auf die speziellen Bedürfnisse abgestimmte Versorgung.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Sanitätshaus einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Kassenpatienten zahlen gemäß § 33 SGB V 10 Prozent des Abgabepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel). Privat Versicherte und Selbstzahler haben Zugang zu einem größeren Produktangebot und zusätzlichen Leistungen. STEINKE Orthopädie-Center versorgt Patienten in der Region Halberstadt und unterstützt diese in ihren Gesundheitsbedürfnissen. Das Unternehmen trägt durch Erfahrung und fachliches Personal zur Versorgung der Einwohner der Harz-Region bei.
Häufige Fragen zu STEINKE Orthopädie-Center GmbH
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim STEINKE Orthopädie-Center GmbH?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und STEINKE Orthopädie-Center GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie STEINKE Orthopädie-Center GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie STEINKE Orthopädie-Center GmbH in Halberstadt bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet STEINKE Orthopädie-Center GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an STEINKE Orthopädie-Center GmbH in Halberstadt, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
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Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln und passen diese individuell an, von Prothesen, Orthesen und Einlagen über Rollstühle, Rollatoren und Pflegebetten bis zu Kompressionsstrümpfen, Inkontinenz- und Stomaversorgung sowie Homecare. Bundesweit gibt es rund 4.500 Sanitätshäuser und Orthopädietechnik-Betriebe mit etwa 48.000 Beschäftigten (BIV-OT); zusammen leisten sie über 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen im Jahr. Um gesetzlich Versicherte beliefern zu dürfen, brauchen sie einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen und den Eignungsnachweis der Präqualifizierung (§§ 126, 127 SGB V). Die Orthopädietechnik ist ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Im Verzeichnis finden Sie Sanitätshäuser nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
Leistungen und Produktbereiche
Hilfsmittel auf Rezept: Anspruch und Hilfsmittelverzeichnis
Versorgungsverträge und Präqualifizierung
Kosten: Zuzahlung und Mehrkosten
Orthopädietechnik als Handwerk
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Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Sanitätshäuser – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.