Schaub GmbH & Co. KG Adresse & Kontakt
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie Schaub GmbH & Co. KG sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung und übernehmen die Versorgung mit Hilfsmitteln, die von den Ärzten verordnet werden. Schaub ist auf die Befriedigung spezifischer Bedürfnisse seiner Kunden ausgerichtet und bietet dazu eine Vielzahl von maßgeschneiderten Lösungen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen, von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis zu Hörgeräten und Orthesen, was die Vielseitigkeit des Angebots unterstreicht.
Versorgungsbereiche & Leistungen
Schaub GmbH & Co. KG bietet in Freiburg im Breisgau ein umfassendes Leistungsspektrum in verschiedenen Versorgungsbereichen. Die Orthopädietechnik umfasst die Anfertigung und Anpassung von Orthesen, Prothesen und individuellen Einlagen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind. Die Rehatechnik hingegen bietet Lösungen wie Rollstühle, Gehhilfen, und Pflegebetten, die Patienten in ihrer Mobilität unterstützen. Ein weiteres wichtiges Segment ist die Kompressionstherapie, zu der speziell konzipierte Strümpfe und Bandagen gehören, die zur Verbesserung der Blutzirkulation eingesetzt werden. Des Weiteren bietet Schaub auch eine umfassende Homecare-Versorgung, die Bereiche wie Stomaversorgung, Inkontinenzmanagement und Wundversorgung abdeckt. Die orthopädische Schuhtechnik rundet das Angebot ab und gewährleistet, dass Kunden passgenaue und funktionale Schuhe erhalten. Schaub legt großen Wert auf individuelle Beratung, weshalb qualifizierte Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher die Patienten bei der Auswahl der richtigen Hilfsmittel unterstützen.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Sanitätshaus wie Schaub GmbH & Co. KG einen gültigen Versorgungsvertrag mit der entsprechenden Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Für Kassenpatienten fällt gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises an, welche jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel beträgt. Privat Versicherte sowie Selbstzahler haben die Möglichkeit, aus einem erweiterten Produktangebot zu wählen, was zusätzliche Optionen und Flexibilität bei der Hilfsmittelversorgung bietet.
Bedeutung für die Region
Schaub GmbH & Co. KG hat sich nicht nur als Schlüsselakteur im Gesundheitswesen in Freiburg etabliert, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle in der regionalen Wirtschaft. Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die enge Zusammenarbeit mit lokalen Ärzten und Kliniken stärkt das Unternehmen die Gesundheitsversorgung in der Region. Das Engagement für die Community zeigt sich auch in der Teilnahme an lokalen Veranstaltungen und Gesundheitsmessen, bei denen Schaub über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung informiert und zur Aufklärung über Gesundheitsthemen beiträgt. Mit der fortlaufenden Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bleibt Schaub GmbH & Co. KG ein verlässlicher Partner für Patienten und Leistungserbringer, der den hohen Ansprüchen im Gesundheitssektor gerecht wird.
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Häufige Fragen zu Schaub GmbH & Co. KG
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Schaub GmbH & Co. KG?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Schaub GmbH & Co. KG einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Schaub GmbH & Co. KG direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Schaub GmbH & Co. KG in Freiburg im Breisgau bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Schaub GmbH & Co. KG auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Schaub GmbH & Co. KG in Freiburg im Breisgau, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
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Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln: Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten. Rund 6.000 Häuser gibt es bundesweit, alle nach § 126 SGB V als Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Beraten und angepasst wird durch staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung. Gesetzlich Versicherte bekommen viele Hilfsmittel auf Kassenrezept, die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro). Anpassung und Reparatur erfolgt oft vor Ort, für immobile Patienten gibt es Hausbesuche. Im Verzeichnis: alle zugelassenen Sanitätshäuser, sortiert nach Stadt und Bundesland, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für die wohnortnahe Versorgung.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.
Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Sanitätshaus in Ihrer Nähe
Alle nach § 126 SGB V zugelassenen Sanitätshäuser sind hier nach Bundesland und Stadt filterbar, mit Adresse und Telefonnummer. Direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist überall möglich. Wer eine schnelle Empfehlung in Wohnortnähe sucht, fragt zusätzlich bei der eigenen Krankenkasse nach: viele führen eigene Listen zugelassener Leistungserbringer.
Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle
Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.
Was ist ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und vielem mehr. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Hilfsmittel bekomme ich im Sanitätshaus?
Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen, um nur die häufigsten zu nennen. Beraten und angepasst wird durch Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung.
Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?
Die Krankenkasse listet zugelassene Häuser auf ihrer Website oder im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Manche Kassen empfehlen konkrete Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste lassen sich Sanitätshäuser nach Stadt oder Bundesland filtern.
Orthese oder Prothese?
Eine Orthese stützt, stabilisiert oder korrigiert eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf, etwa eine Knieorthese nach Kreuzbandriss oder eine Rückenorthese bei Skoliose. Eine Prothese ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig, zum Beispiel eine Beinprothese nach Amputation oder eine Handprothese. Beides passen Orthopädietechniker im Sanitätshaus individuell an. Maßanfertigungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auf Kassenrezept verordnet.
Wie bekomme ich als Kassenpatient Hilfsmittel im Sanitätshaus?
Der Ablauf ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung aus, das Sanitätshaus holt bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln die Kassenfreigabe ein, danach erfolgen Anpassung und Ausgabe. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten, etwa einem höherwertigen Prothesenfuß, übernimmt der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Bieten Sanitätshäuser Hausbesuche an?
Viele schon, vor allem für immobile oder stark eingeschränkte Patienten und vor allem bei der Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Krankenkasse übernimmt die Hausbesuchskosten in der Regel, sofern das Sanitätshaus zugelassener Leistungserbringer ist. Wer Hausbesuch braucht, fragt am besten direkt im Sanitätshaus nach. Auf Sanoliste sind solche Angebote im jeweiligen Eintrag ausgewiesen.