Sanitätshaus Storch und Beller Adresse & Kontakt
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Storch und Beller sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie übernehmen die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Ärzte verordnen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen – von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis zu Hörgeräten und Orthesen. Die gesetzliche Grundlage stellt sicher, dass Patienten in Deutschland zeitnah und bedarfsorientiert mit notwendigen Hilfsmitteln versorgt werden.
Versorgungsbereiche & Leistungen
Das Sanitätshaus Storch und Beller in Freiburg im Breisgau bietet ein ausgewogenes Spektrum an Hilfsmittelversorgungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind. Die zentralen Leistungsbereiche umfassen:
- Orthopädietechnik: Hierzu zählen die Anfertigung und Anpassung von Orthesen, Prothesen und individuellen Einlagen. Die Fachkräfte berücksichtigen dabei die körperlichen Gegebenheiten sowie die persönlichen Bedürfnisse der Patienten.
- Rehatechnik: Die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Gehhilfen und Pflegebetten trägt entscheidend zur Selbstständigkeit und Lebensqualität der Patienten bei.
- Kompressionstherapie: Kompressionsstrümpfe und Bandagen werden zur Linderung von Venenerkrankungen und zur Unterstützung der Wundheilung eingesetzt.
- Homecare-Versorgung: Dies umfasst die Betreuung und Versorgung von Patienten mit Stoma, Inkontinenz und in der Wundversorgung. Hierbei wird großer Wert auf eine individuelle Beratung gelegt.
- Orthopädische Schuhtechnik: Die Anfertigung von individuellen Schuhen und Einlagen ist ein weiterer Leistungsbereich, der sowohl gesundheitliche als auch modische Ansprüche vereint.
Um eine optimale Versorgung zu gewährleisten, setzen die qualifizierten Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher auf persönliche Beratung und ganzheitliche Betreuung. Dies ermöglicht es, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die sowohl funktional als auch komfortabel sind.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass das Sanitätshaus Storch und Beller einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Für Kassenpatienten fällt gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises an (mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel). Privat Versicherte und Selbstzahler profitieren in der Regel von einem umfassenderen Produktangebot sowie flexibleren Zahlungsmöglichkeiten, die es ermöglichen, besondere Hilfsmittel zu beziehen, die möglicherweise nicht im Katalog der gesetzlichen Kassen aufgeführt sind.
Regionale Bedeutung des Unternehmens
Sanitätshaus Storch und Beller hat sich als wesentlicher Akteur im Gesundheitswesen der Region Freiburg etabliert. Mit zwei Standorten in Freiburg sowie dem Hauptbetrieb in Karlsruhe trägt das Unternehmen maßgeblich zur Gesundheitsversorgung im Südwesten Deutschlands bei. Die enge Zusammenarbeit mit lokalen Ärzten, Kliniken und Reha-Zentren unterstreicht die regionale Bedeutung. Die Zufriedenheit der Patienten anhand von Feedback und Empfehlungen zeigt, dass das Unternehmen als vertrauenswürdiger Partner in der Hilfsmittelversorgung angesehen wird.
Besonderheiten des Sanitätshauses
Ein herausragendes Merkmal des Sanitätshaus Storch und Beller ist die Verbindung von traditioneller Handwerkskunst mit modernster Technologie. In der Orthopädietechnik werden beispielsweise individuelle Lösungen durch moderne 3D-Druckverfahren und computergestützte Anpassungen optimiert. Zudem legt das Unternehmen großen Wert auf Schulungen und Fortbildungen seiner Mitarbeiter, um stets auf dem neuesten Stand der Technik und der medizinischen Versorgung zu sein. Die Spezialisierung in der Kinderrehabilitation ist ein weiterer Aspekt, der Storch und Beller von anderen Anbietern unterscheidet. Hier wird ein besonders einfühlsamer Umgang mit den kleinen Patienten und deren Familien gepflegt.
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```Häufige Fragen zu Sanitätshaus Storch und Beller
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Sanitätshaus Storch und Beller?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Sanitätshaus Storch und Beller einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Sanitätshaus Storch und Beller direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Storch und Beller in Freiburg im Breisgau bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Sanitätshaus Storch und Beller auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Sanitätshaus Storch und Beller in Freiburg im Breisgau, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
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Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln: Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten. Rund 6.000 Häuser gibt es bundesweit, alle nach § 126 SGB V als Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Beraten und angepasst wird durch staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung. Gesetzlich Versicherte bekommen viele Hilfsmittel auf Kassenrezept, die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro). Anpassung und Reparatur erfolgt oft vor Ort, für immobile Patienten gibt es Hausbesuche. Im Verzeichnis: alle zugelassenen Sanitätshäuser, sortiert nach Stadt und Bundesland, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für die wohnortnahe Versorgung.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.
Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Sanitätshaus in Ihrer Nähe
Alle nach § 126 SGB V zugelassenen Sanitätshäuser sind hier nach Bundesland und Stadt filterbar, mit Adresse und Telefonnummer. Direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist überall möglich. Wer eine schnelle Empfehlung in Wohnortnähe sucht, fragt zusätzlich bei der eigenen Krankenkasse nach: viele führen eigene Listen zugelassener Leistungserbringer.
Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle
Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.
Was ist ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und vielem mehr. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Hilfsmittel bekomme ich im Sanitätshaus?
Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen, um nur die häufigsten zu nennen. Beraten und angepasst wird durch Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung.
Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?
Die Krankenkasse listet zugelassene Häuser auf ihrer Website oder im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Manche Kassen empfehlen konkrete Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste lassen sich Sanitätshäuser nach Stadt oder Bundesland filtern.
Orthese oder Prothese?
Eine Orthese stützt, stabilisiert oder korrigiert eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf, etwa eine Knieorthese nach Kreuzbandriss oder eine Rückenorthese bei Skoliose. Eine Prothese ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig, zum Beispiel eine Beinprothese nach Amputation oder eine Handprothese. Beides passen Orthopädietechniker im Sanitätshaus individuell an. Maßanfertigungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auf Kassenrezept verordnet.
Wie bekomme ich als Kassenpatient Hilfsmittel im Sanitätshaus?
Der Ablauf ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung aus, das Sanitätshaus holt bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln die Kassenfreigabe ein, danach erfolgen Anpassung und Ausgabe. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten, etwa einem höherwertigen Prothesenfuß, übernimmt der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Bieten Sanitätshäuser Hausbesuche an?
Viele schon, vor allem für immobile oder stark eingeschränkte Patienten und vor allem bei der Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Krankenkasse übernimmt die Hausbesuchskosten in der Regel, sofern das Sanitätshaus zugelassener Leistungserbringer ist. Wer Hausbesuch braucht, fragt am besten direkt im Sanitätshaus nach. Auf Sanoliste sind solche Angebote im jeweiligen Eintrag ausgewiesen.