Sanitätshaus Storch und Beller

Sanitätshäuser · Freiburg im Breisgau

Sanitätshaus Storch und Beller Adresse & Kontakt

Telefon

Öffnungszeiten

Mo - Fr 9:00 - 18:00 Uhr

Sa 10:00 - 13:00 Uhr

Mo - Fr 9:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mo - Fr 8:30 - 17:00 Uhr

Mo - Fr 9:00 - 13:00 Uhr

Mi 9:00 - 13:00 Uhr

Sa 9:00 - 13:00 Uhr

Adresse

Merianstraße 14
79104 Freiburg im Breisgau

Unternehmensprofil

Spezialisierungen

Homecare, Orthopädietechnik, Rehatechnik

Hilfsmittelversorgung in Deutschland

Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Storch und Beller sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung und versorgen Patienten mit von Ärzten verordneten Hilfsmitteln. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen – von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis zu Hörgeräten und Orthesen. Die Versorgung erfolgt bedarfsgerecht und zeitnah auf gesetzlicher Grundlage.

Versorgungsbereiche & Leistungen

Das Sanitätshaus Storch und Beller in Freiburg im Breisgau bietet Hilfsmittelversorgungen für verschiedene medizinische Bedarfe. Die Leistungsbereiche umfassen:

  • Orthopädietechnik: Anfertigung und Anpassung von Orthesen, Prothesen und individuellen Einlagen unter Berücksichtigung der körperlichen Gegebenheiten und persönlichen Anforderungen.
  • Rehatechnik: Bereitstellung von Rollstühlen, Gehhilfen und Pflegebetten zur Unterstützung der Selbstständigkeit.
  • Kompressionstherapie: Kompressionsstrümpfe und Bandagen zur Behandlung von Venenerkrankungen und Unterstützung der Wundheilung.
  • Homecare-Versorgung: Betreuung und Versorgung von Patienten mit Stoma, Inkontinenz und in der Wundversorgung mit individueller Beratung.
  • Orthopädische Schuhtechnik: Anfertigung von individuellen Schuhen und Einlagen.

Die Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher arbeiten auf Basis persönlicher Beratung und berücksichtigen dabei funktionale und individuelle Anforderungen der Patienten.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern ein Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse besteht und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Kassenpatienten zahlen gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel). Privat Versicherte und Selbstzahler können auf ein breiteres Produktangebot zugreifen und verfügen über flexiblere Zahlungsmöglichkeiten, um auch Hilfsmittel außerhalb des GKV-Katalogs zu beziehen.

Regionale Bedeutung des Unternehmens

Sanitätshaus Storch und Beller arbeitet mit zwei Standorten in Freiburg und einem Hauptbetrieb in Karlsruhe. Das Unternehmen kooperiert mit lokalen Ärzten, Kliniken und Reha-Zentren in der Region Freiburg und trägt zur Hilfsmittelversorgung im Südwesten Deutschlands bei. Die Versorgungstätigkeit wird durch Patientenrückmeldungen und Empfehlungen dokumentiert.

Besonderheiten des Sanitätshauses

Das Sanitätshaus verbindet handwerkliche Fertigung mit technischen Verfahren. In der Orthopädietechnik kommen 3D-Druckverfahren und computergestützte Anpassungen zum Einsatz. Das Unternehmen investiert in Schulungen und Fortbildungen der Mitarbeiter. Ein Schwerpunkt liegt auf der Kinderrehabilitation, wo spezifisch auf die Anforderungen junger Patienten und ihrer Familien eingegangen wird.

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Häufige Fragen zu Sanitätshaus Storch und Beller

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Sanitätshaus Storch und Beller?

Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Sanitätshaus Storch und Beller einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Sanitätshaus Storch und Beller direkt für Informationen zur Kostenübernahme.

Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?

Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Storch und Beller in Freiburg im Breisgau bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.

Bietet Sanitätshaus Storch und Beller auch einen Hausbesuch-Service an?

Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Sanitätshaus Storch und Beller in Freiburg im Breisgau, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.

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Branchensegment: Orthopädietechnik

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Über Sanitätshäuser

Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln und passen diese individuell an, von Prothesen, Orthesen und Einlagen über Rollstühle, Rollatoren und Pflegebetten bis zu Kompressionsstrümpfen, Inkontinenz- und Stomaversorgung sowie Homecare. Bundesweit gibt es rund 4.500 Sanitätshäuser und Orthopädietechnik-Betriebe mit etwa 48.000 Beschäftigten (BIV-OT); zusammen leisten sie über 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen im Jahr. Um gesetzlich Versicherte beliefern zu dürfen, brauchen sie einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen und den Eignungsnachweis der Präqualifizierung (§§ 126, 127 SGB V). Die Orthopädietechnik ist ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Im Verzeichnis finden Sie Sanitätshäuser nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Kategorie: Sanitätshäuser