Im-Exportlich GmbH im Überblick
Im-Exportlich GmbH ist ein Arzneimittelvermittler aus Lich im Landkreis Gießen in Hessen. Gegründet im Jahr 2015, hat sich das Unternehmen auf die Koordination von Import und Export von Arzneimitteln im europäischen Binnenmarkt spezialisiert. Von Beginn an verfolgte die Unternehmensführung das Ziel, pharmazeutische Transaktionen zwischen Herstellern und Abnehmern effizient und sicher zu gestalten. Diese Fokussierung auf die Qualitätssicherung und -optimierung hat es dem Unternehmen ermöglicht, eine starke Position im Markt einzunehmen.
Leistungen und Produkte
Im-Exportlich vermittelt Arzneimittel im EU-Parallelimport und -export und ist als Arzneimittelvermittler nach § 52b AMG registriert. Das Unternehmen dokumentiert alle Vermittlungsvorgänge GDP-konform. Dies garantiert eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der vermittelten Pharmaprodukte, was für die Sicherheit der Patienten eine entscheidende Rolle spielt. Im-Exportlich arbeitet mit einer Vielzahl von pharmazeutischen Herstellern sowie Großhändlern zusammen, um eine breite Palette von Arzneimitteln anzubieten, die spezifischen Bedürfnissen der Märkte gerecht werden. Dazu gehören rezeptpflichtige Arzneimittel, Generika sowie auch spezielle Therapieformen, welche in bestimmten europäischen Ländern verfügbar sind.
Die ständige Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Marktanforderungen wird durch ein erfahrenes Team von Fachleuten gewährleistet, die nicht nur über umfangreiche Kenntnisse über die Arzneimittelgesetzgebung verfügen, sondern auch über die relevanten Märkte. Diese Expertise ermöglicht es Im-Exportlich, innovative Lösungen für die Herausforderungen im Arzneimittelvertrieb zu entwickeln und somit den Anforderungen ihrer Partner gerecht zu werden.
Regulatorische Einordnung
Im-Exportlich GmbH ist als Arzneimittelvermittler nach § 52b des Arzneimittelgesetzes (AMG) registriert. Diese gesetzliche Grundlage stellt sicher, dass das Unternehmen alle geforderten Vorschriften zur Qualitätssicherung einhält und grundsätzlich im Einklang mit den europäischen Arzneimittelrichtlinien arbeitet. Dazu gehört auch die Einhaltung der Good Distribution Practice (GDP), welche die Qualitätsstandards für den Vertrieb von Arzneimitteln festlegt. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend, um die Integrität der Produkte während des gesamten Vertriebs zu garantieren.
Bedeutung für die Region
Als aktiver Akteur im Gesundheitssektor spielt die Im-Exportlich GmbH eine entscheidende Rolle für die Wirtschaftsstruktur in Hessen. Lich, als Standort, profitiert von der Nähe zu einem der größten deutschen Universitätskliniken, dem Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM). Diese Institution gilt als wichtiges medizinisches Versorgungszentrum der Region und zieht zahlreiche Pharmaunternehmen an, die innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Die Zusammenarbeit mit solchen Einrichtungen fördert nicht nur den Austausch von Wissen und Expertise, sondern unterstützt auch die Entwicklung zukunftsorientierter Therapien.
Zudem trägt die Im-Exportlich GmbH zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region bei. Durch ihre Zusammenarbeit mit verschiedenen internationalen Partnern stärkt sie nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern sorgt auch für die Sicherstellung eines effizienten Zugangs zu lebenswichtigen Arzneimitteln für Patienten in ganz Europa. Die dadurch entstehenden Synergien und Netzwerke sind für die gesamte Gesundheitsversorgung von entscheidender Bedeutung und fördern die Innovationskraft in der Pharmabranche.
Weitere Arzneimittelvermittler: Arzneimittelvermittler Übersicht | Pharmagrosshandel | Pharmaunternehmen
Häufige Fragen zu Im-Exportlich GmbH
Was ist Im-Exportlich GmbH?
Im-Exportlich GmbH ist ein zugelassener Arzneimittelvermittler mit Sitz in Lich. Arzneimittelvermittler handeln im eigenen Namen, ohne Eigentümer der Arzneimittel zu werden, und sind nach § 52c AMG registrierungspflichtig.
Was macht ein Arzneimittelvermittler?
Ein Arzneimittelvermittler agiert als Mittler zwischen Hersteller und Abnehmer von Arzneimitteln, ohne physisch in den Lieferprozess eingebunden zu sein. Die Tätigkeit unterliegt GDP-Anforderungen und behördlicher Aufsicht.
Wie ist Im-Exportlich GmbH reguliert?
Als Arzneimittelvermittler ist Im-Exportlich GmbH bei der zuständigen deutschen Behörde registriert und unterliegt den Anforderungen des AMG sowie den EU-GDP-Leitlinien.
Wie unterscheidet sich ein Arzneimittelvermittler vom Großhändler?
Der wesentliche Unterschied: Ein Arzneimittelvermittler handelt niemals physisch mit Arzneimitteln, sondern vermittelt ausschließlich Geschäfte zwischen Käufern und Verkäufern. Ein Großhändler hingegen nimmt die Ware physisch in Besitz, lagert sie und liefert sie aus. Entsprechend benötigt der Vermittler keine Großhandelserlaubnis, sondern eine Registrierung nach § 52b AMG.
Was bedeutet GDP für Arzneimittelvermittler?
GDP (Good Distribution Practice) ist die Gute Vertriebspraxis – ein Qualitätsstandard für alle Beteiligten der Arzneimittellieferkette. Vermittler wie Im-Exportlich GmbH müssen ein GDP-konformes Qualitätssicherungssystem betreiben, ihre Geschäftspartner qualifizieren und alle Transaktionen dokumentiert nachvollziehbar halten.
Muss ein Arzneimittelvermittler beim BfArM registriert sein?
Ja, die Registrierung als Arzneimittelvermittler nach § 52b AMG ist verpflichtend. Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Landesbehörde und wird an das BfArM gemeldet. Ohne gültige Registrierung ist die Vermittlertätigkeit illegal.
Arzneimittelvermittler in Deutschland
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Arzneimittelvermittler nach Standort
Über Arzneimittelvermittler
Ein Arzneimittelvermittler gemäß § 4 Abs. 22b AMG vermittelt Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne die Ware selbst zu besitzen oder physisch zu handhaben. Die Registrierungspflicht nach § 52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem nach GDP-Richtlinien sind gesetzliche Voraussetzungen für die Tätigkeit in Deutschland. Arzneimittelvermittler sind klar von Großhändlern (die Waren besitzen und lagern) zu unterscheiden. Sie spielen eine wichtige Rolle im internationalen Arzneimittelhandel, insbesondere bei Importarzneimitteln, Parallelimporten und der Beschaffung schwer erhältlicher Wirkstoffe. Nur Arzneimittel mit gültiger Zulassung in Deutschland oder der EU dürfen vermittelt werden. Das Verzeichnis führt alle bei deutschen Behörden registrierten Arzneimittelvermittler mit Anschrift, Kontaktdaten und registrierender Landesbehörde.
Die Rolle des Arzneimittelvermittlers in der Lieferkette
Arzneimittelvermittler sind spezialisierte Dienstleister, die gemäß § 4 Abs. 22b AMG Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern vermitteln, ohne die Ware physisch zu handhaben oder Eigentümer zu werden. Sie sind von Pharmahändlern (die Waren kaufen und verkaufen) und Pharmagroßhändlern (die Waren besitzen und lagern) klar abzugrenzen. Arzneimittelvermittler spielen eine wichtige Rolle im internationalen Arzneimittelhandel, insbesondere bei der Beschaffung von Importarzneimitteln, seltenen Wirkstoffen und in der Parallelimportwirtschaft.
Rechtliche Anforderungen für Arzneimittelvermittler
Arzneimittelvermittler in Deutschland unterliegen der Registrierungspflicht nach § 52b AMG bei der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes. Voraussetzungen sind eine offizielle Geschäftsadresse in Deutschland, eine verantwortliche Person sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem, das den EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) entspricht. Vermittler dürfen nur mit Arzneimitteln handeln, die eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU besitzen. Eine Übersicht aller registrierten Vermittler ist bei den jeweiligen Landesbehörden einsehbar.
Registrierte Arzneimittelvermittler im Verzeichnis
Sanoliste führt alle bei deutschen Behörden gemäß § 52b AMG registrierten Arzneimittelvermittler mit Kontaktdaten und Anschriften. Pharmaunternehmen, Apotheken und Krankenhäuser finden hier schnell Kontakte zu legalen, behördlich registrierten Vermittlern. Alle gelisteten Unternehmen erfüllen die gesetzlichen GDP-Anforderungen.
Compliance und GDP-Anforderungen für Vermittler
Arzneimittelvermittler stehen trotz fehlender physischer Warenbehandlung unter strikter regulatorischer Aufsicht. Das GDP-Qualitätssystem eines Vermittlers muss Verfahren zur Auftragsvergabe, Lieferantenqualifizierung, Beschwerdemanagement, Rückrufmanagement und Selbstinspektionen umfassen. Alle vermittelten Arzneimittel müssen aus legalen, behördlich zugelassenen Quellen stammen; Transaktionsdokumentationen sind lückenlos zu führen und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Bei Verdacht auf Arzneimittelfälschungen besteht Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Die EU-Kommission hat mit den GDP-Guidelines 2013/C 343/01 klare Anforderungen definiert, die auch für Vermittler ohne Warenbesitz gelten. Regelmäßige Selbstinspektionen und die Benennung einer verantwortlichen Person (Responsible Person, RP) sind Pflicht. Bei Verstößen drohen Registrierungsentzug und strafrechtliche Konsequenzen nach dem AMG. Das Sanoliste-Verzeichnis führt ausschließlich Vermittler, die zum Zeitpunkt der Erfassung gemäß § 52b AMG registriert waren.
Was macht ein Arzneimittelvermittler?
Ein Arzneimittelvermittler (gemäß § 4 Abs. 22b AMG) ist ein Unternehmen, das Geschäfte über Arzneimittel für Menschen vermittelt, ohne Eigentümer der Arzneimittel zu werden oder diese physisch zu handhaben. Arzneimittelvermittler müssen bei der zuständigen Behörde registriert sein und ein Qualitätssystem unterhalten.
Welche Zulassung braucht ein Arzneimittelvermittler?
Arzneimittelvermittler müssen gemäß §52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde registriert sein. Sie benötigen eine offizielle Adresse in Deutschland sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem, das Anforderungen der GDP-Richtlinien (Good Distribution Practice) erfüllt.
Wo finde ich zugelassene Arzneimittelvermittler in Deutschland?
Offizielle Registerlisten führen die Arzneimittelüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer. Auf Sanoliste können Sie alle registrierten Arzneimittelvermittler in Deutschland bundesweit nach Standort suchen.
Darf ein Arzneimittelvermittler auch mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln handeln?
Ja, Arzneimittelvermittler dürfen Geschäfte über alle Arzneimittelkategorien vermitteln – einschließlich verschreibungspflichtiger Präparate und Biologika – sofern die vermittelten Arzneimittel eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU besitzen und alle Transaktionspartner (Hersteller, Großhändler, Abnehmer) die für sie geltenden regulatorischen Anforderungen erfüllen. Betäubungsmittel nach BtMG sind aufgrund ihrer besonderen Sicherheitsanforderungen faktisch aus der Vermittlung ausgenommen. Alle Transaktionen sind lückenlos zu dokumentieren.
Was passiert, wenn ein Arzneimittelvermittler seine Registrierung verliert?
Verliert ein Arzneimittelvermittler seine Registrierung gemäß § 52b AMG – etwa wegen GDP-Mängeln, fehlender verantwortlicher Person oder behördlicher Anordnung – darf er sofort keine Geschäfte mehr über Humanarzneimittel vermitteln. Bereits laufende Aufträge sind unverzüglich zu beenden. Behörden führen aktuelle Registerlisten; bei Zweifeln an der Registrierung eines Geschäftspartners sollten Pharmaunternehmen und Apotheken die zuständige Landesbehörde anfragen. Auf Sanoliste werden Einträge bei bekanntem Registrierungsverlust deaktiviert.
Wie unterscheidet sich die Registrierung eines Arzneimittelvermittlers von einer Großhandelserlaubnis?
Die Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG erlaubt den Besitz, die Lagerung und den Vertrieb von Arzneimitteln. Ein Großhändler kauft Ware, lagert sie und verkauft sie weiter. Die Registrierung eines Arzneimittelvermittlers nach § 52b AMG erlaubt dagegen nur die reine Vermittlung von Geschäften ohne Warenbesitz. Ein Vermittler stellt den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer her, stellt Rechnung und erhält eine Provision – er berührt die Ware nie. Diese rechtliche Trennung ist für Compliance-Prüfungen relevant.