MoveoMed GmbH (GF: Jan-Michael Albrecht) Adresse & Kontakt
MoveoMed GmbH im Überblick
Die MoveoMed GmbH wurde im Jahr 2015 von Jan-Michael Albrecht gegründet und hat sich seither als zuverlässiger Arzneimittelvermittler in Deutschland etabliert. Mit Sitz in Radebeul, Sachsen, ermöglicht das Unternehmen eine nahtlose Vernetzung zwischen Herstellern von Arzneimitteln und deren Zielmärkten. MoveoMed hat sich das Ziel gesetzt, die Markterschließung für pharmazeutische Produkte zu optimieren und bietet umfassende Beratungsleistungen an, die auf die besonderen Anforderungen der einzelnen Kunden und Produkte abgestimmt sind.
Leistungen und Produkte
Die MoveoMed GmbH ist nicht nur ein Vermittler für Arzneimittel, sondern bietet auch spezifische Dienstleistungen, die eine nachhaltige Markteinführung ermöglichen. Dazu gehört die umfassende Beratung bei der Erstellung von Marketingstrategien, die Durchführung von Marktanalysen sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Zulassungsunterlagen. Zudem hilft MoveoMed Unternehmen, regulatorische Hürden zu überwinden, indem es auf umfassendes Wissen über die geltenden Bestimmungen zurückgreifen kann. Das Unternehmen ist als Arzneimittelvermittler nach § 52b des Arzneimittelgesetzes (AMG) registriert und arbeitet gemäß der Grundsätze für die gute Vertriebspraxis (GDP). Diese regulatorischen Anforderungen sind entscheidend für die Gewährleistung der Qualität und Sicherheit der vermittelten Arzneimittel.
Besonderheiten der MoveoMed GmbH
Ein wesentlicher Vorteil der MoveoMed GmbH ist ihre Expertise in der strategischen Positionierung von pharmazeutischen Produkten im deutschen Markt. Das Unternehmen verfügt über ein umfangreiches Netzwerk in der Branche und ist in der Lage, die richtigen Kontakte zu den relevanten Entscheidungsträgern in Apotheken, Kliniken und Großhandel zu knüpfen. Darüber hinaus legt MoveoMed einen besonderen Fokus auf innovative Arzneimittel, die neue Therapien ermöglichen oder bestehende Therapien optimieren. Ihre Philosophie, individuelle Lösungen für ihre Kunden zu entwickeln, sorgt dafür, dass jedes Projekt maßgeschneidert auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen des Kunden zugeschnitten ist.
Regulatorische Einordnung
MoveoMed ist als Arzneimittelvermittler gemäß den Vorschriften des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) registriert und unterliegt somit strengen gesetzlichen Regelungen, die den Schutz der Verbraucher sowie die Qualität der Arzneimittel gewährleisten. Die Einhaltung der GDP-Richtlinien ist für die Tätigkeit von MoveoMed von zentraler Bedeutung und stellt sicher, dass alle vermittelten Arzneimittel unter den bestmöglichen Bedingungen transportiert und gelagert werden. Das Unternehmen verpflichtet sich, die gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern auch darüber hinaus Verantwortung für die qualitätsgerechte Abwicklung aller Prozesse zu übernehmen.
Bedeutung für die Region
Die MoveoMed GmbH trägt erheblich zur wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Entwicklung der Region Radebeul und darüber hinaus bei. Durch die enge Zusammenarbeit mit lokalen Gesundheitsdienstleistern und Forschungseinrichtungen, wie dem nahegelegenen Universitätsklinikum Dresden, unterstützt sie die Integration neuer Behandlungsmethoden in die medizinische Versorgung. Darüber hinaus fördert das Unternehmen lokale Arbeitsplätze und trägt zur Qualifizierung von Fachkräften in der Pharmabranche bei. Mit ihrem Engagement für hochwertige pharmazeutische Produkte leistet MoveoMed somit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Bevölkerung in der Region.
Weitere Arzneimittelvermittler: Arzneimittelvermittler Übersicht | Pharmagrosshandel | Pharmaunternehmen
Häufige Fragen zu MoveoMed GmbH (GF: Jan-Michael Albrecht)
Was ist MoveoMed GmbH (GF: Jan-Michael Albrecht)?
MoveoMed GmbH (GF: Jan-Michael Albrecht) ist ein zugelassener Arzneimittelvermittler mit Sitz in Radebeul. Arzneimittelvermittler handeln im eigenen Namen, ohne Eigentümer der Arzneimittel zu werden, und sind nach § 52c AMG registrierungspflichtig.
Was macht ein Arzneimittelvermittler?
Ein Arzneimittelvermittler agiert als Mittler zwischen Hersteller und Abnehmer von Arzneimitteln, ohne physisch in den Lieferprozess eingebunden zu sein. Die Tätigkeit unterliegt GDP-Anforderungen und behördlicher Aufsicht.
Wie ist MoveoMed GmbH (GF: Jan-Michael Albrecht) reguliert?
Als Arzneimittelvermittler ist MoveoMed GmbH (GF: Jan-Michael Albrecht) bei der zuständigen deutschen Behörde registriert und unterliegt den Anforderungen des AMG sowie den EU-GDP-Leitlinien.
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Über Arzneimittelvermittler
Arzneimittelvermittler im Sinne des § 4 Abs. 22b AMG vermitteln Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, fassen die Ware aber nie selbst an und besitzen sie auch nicht. Wer das in Deutschland tun will, muss sich nach § 52b AMG bei der Landesbehörde registrieren und ein Qualitätssystem nach GDP-Richtlinien dokumentieren. Vom klassischen Großhändler unterscheidet sich der Vermittler genau in diesem Punkt: keine Lagerung, kein Besitz. Bedeutung bekommt die Tätigkeit vor allem im internationalen Arzneimittelhandel, bei Parallelimporten und bei der Beschaffung schwer erhältlicher Wirkstoffe. Vermittelt werden dürfen ausschließlich Arzneimittel mit gültiger Zulassung in Deutschland oder der EU. Im Verzeichnis: alle bei deutschen Behörden registrierten Vermittler mit Anschrift, Kontakt und registrierender Landesbehörde.
Die Rolle des Arzneimittelvermittlers in der Lieferkette
Arzneimittelvermittler sind spezialisierte Dienstleister, die gemäß § 4 Abs. 22b AMG Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern vermitteln, ohne die Ware physisch zu handhaben oder Eigentümer zu werden. Sie sind von Pharmahändlern (die Waren kaufen und verkaufen) und Pharmagroßhändlern (die Waren besitzen und lagern) klar abzugrenzen. Im internationalen Arzneimittelhandel sind Vermittler eine eigene Schicht der Lieferkette, vor allem bei Importarzneimitteln, schwer erhältlichen Wirkstoffen und Parallelimporten.
Rechtliche Anforderungen für Arzneimittelvermittler
Arzneimittelvermittler in Deutschland unterliegen der Registrierungspflicht nach § 52b AMG bei der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes. Voraussetzungen sind eine offizielle Geschäftsadresse in Deutschland, eine verantwortliche Person sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem, das den EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) entspricht. Vermittler dürfen nur mit Arzneimitteln handeln, die eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU besitzen. Eine Übersicht aller registrierten Vermittler ist bei den jeweiligen Landesbehörden einsehbar.
Registrierte Vermittler im Überblick
Hier stehen alle bei deutschen Behörden nach § 52b AMG registrierten Arzneimittelvermittler mit Anschrift und Kontakt. Pharmaunternehmen, Apotheken und Krankenhäuser erkennen auf einen Blick, ob ein Geschäftspartner regulär gemeldet ist. Alle gelisteten Unternehmen erfüllen die GDP-Anforderungen.
Compliance und GDP-Anforderungen für Vermittler
Arzneimittelvermittler stehen trotz fehlender physischer Warenbehandlung unter strikter regulatorischer Aufsicht. Das GDP-Qualitätssystem eines Vermittlers muss Verfahren zur Auftragsvergabe, Lieferantenqualifizierung, Beschwerdemanagement, Rückrufmanagement und Selbstinspektionen umfassen. Alle vermittelten Arzneimittel müssen aus legalen, behördlich zugelassenen Quellen stammen; Transaktionsdokumentationen sind lückenlos zu führen und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Bei Verdacht auf Arzneimittelfälschungen besteht Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Die EU-Kommission hat mit den GDP-Guidelines 2013/C 343/01 klare Anforderungen definiert, die auch für Vermittler ohne Warenbesitz gelten. Regelmäßige Selbstinspektionen und die Benennung einer verantwortlichen Person (Responsible Person, RP) sind Pflicht. Bei Verstößen drohen Registrierungsentzug und strafrechtliche Konsequenzen nach dem AMG. Das Sanoliste-Verzeichnis führt ausschließlich Vermittler, die zum Zeitpunkt der Erfassung gemäß § 52b AMG registriert waren.
Was macht ein Arzneimittelvermittler?
Ein Arzneimittelvermittler nach § 4 Abs. 22b AMG bringt Geschäfte über Humanarzneimittel zustande, ohne die Ware selbst zu besitzen oder anzufassen. Voraussetzung ist die Registrierung bei der zuständigen Behörde und ein dokumentiertes Qualitätssystem.
Welche Zulassung braucht ein Arzneimittelvermittler?
Vorgeschrieben ist die Registrierung nach § 52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde. Hinzu kommen eine offizielle Adresse in Deutschland und ein Qualitätssystem, das die GDP-Anforderungen (Good Distribution Practice) erfüllt.
Wo finde ich zugelassene Arzneimittelvermittler?
Die Arzneimittelüberwachungsbehörden der Bundesländer führen die Registerlisten. Auf Sanoliste lassen sich alle registrierten Arzneimittelvermittler bundesweit nach Standort durchsuchen.
Darf ein Arzneimittelvermittler auch mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln handeln?
Ja. Vermittelt werden dürfen alle Kategorien einschließlich verschreibungspflichtiger Präparate und Biologika, sofern eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU vorliegt und alle Beteiligten ihre eigenen regulatorischen Pflichten erfüllen. Betäubungsmittel nach BtMG sind in der Praxis ausgenommen, weil ihre Sicherheitsanforderungen die Vermittlertätigkeit nicht abdecken. Jede Transaktion muss lückenlos dokumentiert sein.
Was passiert, wenn die Registrierung verloren geht?
Verliert der Vermittler seine Registrierung, etwa wegen GDP-Mängeln, fehlender verantwortlicher Person oder behördlicher Anordnung, darf er sofort keine Geschäfte mehr abwickeln. Laufende Aufträge sind zu beenden. Die Behörden veröffentlichen aktuelle Registerlisten; bei Zweifeln an der Registrierung eines Geschäftspartners hilft eine Anfrage bei der zuständigen Landesbehörde. Auf Sanoliste werden Einträge bei bekanntem Registrierungsverlust deaktiviert.
Wie unterscheidet sich Vermittler-Registrierung von Großhandelserlaubnis?
Die Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG erlaubt Besitz, Lagerung und Vertrieb von Arzneimitteln. Ein Großhändler kauft ein, lagert und verkauft weiter. Die Registrierung als Arzneimittelvermittler nach § 52b AMG erlaubt nur das Vermitteln von Geschäften, ohne Warenbesitz. Der Vermittler stellt Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer her, schreibt eine Provisionsrechnung, fasst die Ware aber nie an. Diese Trennung ist für Compliance-Prüfungen entscheidend.