Gesundheitsamt Altenkirchen Adresse & Kontakt
Gesundheitsamt Altenkirchen
Das Gesundheitsamt Altenkirchen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Zuständig für Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und Sozialmedizin im Landkreis Altenkirchen. Das Amt arbeitet mit Kliniken, Schulen und anderen Einrichtungen zusammen.
Aufgaben & Zuständigkeiten
Das Gesundheitsamt Altenkirchen erfüllt folgende Aufgaben gemäß Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Rheinland-Pfalz:
- Überwachung des Infektionsschutzes
- Umwelthygiene und -überwachung
- Schulgesundheitspflege, einschließlich Impfaktionen an Schulen
- Sozialpsychiatrischer Dienst, der Hilfen und Beratungen für psychisch erkrankte Menschen bereitstellt
- Amtsärztliche Begutachtungen für sozialrechtliche Angelegenheiten
Diese Aufgaben dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Eindämmung von Infektionen.
Standort & Kontakt
Gesundheitsamt Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen. Telefon: 02681 81-3838. Für aktuelle Informationen wird eine direkte Kontaktaufnahme empfohlen.
Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen oder alle Gesundheitsamt in Deutschland auf Sanoliste.
Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland
Das Gesundheitsamt Altenkirchen ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Die Aufgaben umfassen Infektionsschutz nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), Hygieneüberwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, Trinkwasserkontrollen, schulärztliche Untersuchungen und sozialpsychiatrischen Dienst. Das Amt ist Anlaufstelle für Meldungen meldepflichtiger Erkrankungen und koordiniert die Früherkennung und Bekämpfung von Epidemien.
Das Gesundheitsamt kooperiert mit regionalen und überregionalen Gesundheitseinrichtungen sowie akademischen Institutionen zur Optimierung von Handlungsstrategien und Präventionsprogrammen.
Leistungen für Bürger
Das Gesundheitsamt Altenkirchen bietet folgende Leistungen an:
- Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen für rechtliche und medizinische Anliegen
- Impfberatung und öffentliche Impfangebote
- Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI)
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz, einschließlich der Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche
- Beratung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen durch den sozialpsychiatrischen Dienst
- Begutachtungen für Behörden und Gerichte
Diese Dienste dienen dem Schutz der Gesundheit und der Minimierung von Gesundheitsrisiken.
Infektionsschutz & Prävention
Das Gesundheitsamt Altenkirchen überwacht die Einhaltung von Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Lebensmittelbetrieben. Bei Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen koordiniert das Amt die Ermittlung von Infektionsketten und ordnet erforderliche Schutzmaßnahmen an. Die Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden ist zentral. Schulungen und Informationskampagnen fördern das Bewusstsein für Hygienevorschriften und Präventivmaßnahmen.
Die Aufklärung über Impfungen und deren Bedeutung erfolgt durch persönliche Beratungsgespräche, öffentliche Veranstaltungen und Informationsmaterialien.
Was Sie beim Gesundheitsamt Altenkirchen erledigen können
Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.
| Anliegen | Was dahintersteckt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln | Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. | § 43 IfSG |
| Meldung übertragbarer Krankheiten | Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. | §§ 6 und 7 IfSG |
| Infektionshygienische Überwachung | Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. | § 23 IfSG |
| Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen | Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. | § 36 IfSG |
| Impfberatung und Schutzimpfungen | Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. | § 20 IfSG |
| Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen | Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. | § 19 IfSG |
| Trinkwasserüberwachung | Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. | Trinkwasserverordnung |
| Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten | Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. | Landesrecht |
| Schuleingangsuntersuchung | Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. | Landesrecht |
| Sozialpsychiatrischer Dienst | Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. | Landesrecht |
Zuständigkeitsgebiet
Das Gesundheitsamt Altenkirchen ist für den Landkreis Altenkirchen (Westerwald) zuständig. Dazu gehören 118 Städte und Gemeinden mit zusammen 132.125 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:
Betzdorf, Wissen, Kirchen (Sieg), Altenkirchen (Westerwald), Herdorf, Mudersbach, Daaden, Niederfischbach, Hamm (Sieg), Birken-Honigsessen, Brachbach, Weitefeld, Horhausen (Westerwald), Scheuerfeld, Gebhardshain, Elkenroth, Katzwinkel (Sieg), Friesenhagen, Roth, Weyerbusch, Pracht, Alsdorf, Flammersfeld, Etzbach, Steinebach/ Sieg, Nauroth, Fürthen, Wallmenroth, Friedewald, Neitersen, Malberg, Mammelzen, Mittelhof, Breitscheidt, Derschen, Willroth, Helmenzen, Niederdreisbach, Pleckhausen, Bruchertseifen, Bitzen, Kausen, Selbach (Sieg), Oberlahr, Güllesheim, Rosenheim (Landkreis Altenkirchen), Gieleroth, Emmerzhausen, Birnbach, Fluterschen, Berod bei Hachenburg, Forst, Bürdenbach, Oberirsen, Krunkel, Kircheib, Michelbach (Westerwald), Obererbach (Westerwald), Steineroth, Molzhain, Eichen, Hövels, Harbach, Grünebach, Eichelhardt, Ingelbach, Burglahr, Mehren, Reiferscheid, Birkenbeul, Oberwambach, Schöneberg, Almersbach, Rott, Fensdorf, Wölmersen, Nisterberg, Schutzbach, Rettersen, Dickendorf, Busenhausen, Elben, Kettenhausen, Peterslahr, Hasselbach, Hirz-Maulsbach, Hilgenroth, Schürdt, Fiersbach, Hemmelzen, Seelbach (Westerwald), Sörth, Heupelzen, Obersteinebach, Orfgen, Werkhausen, Stürzelbach, Helmeroth, Niedersteinebach, Berzhausen, Forstmehren, Ziegenhain, Kraam, Walterschen, Racksen, Seelbach bei Hamm (Sieg), Kescheid, Seifen, Mauden, Isert, Giershausen, Bachenberg, Niederirsen, Ölsen, Ersfeld, Volkerzen, Idelberg, Eulenberg
Gesundheitsämter in der Nähe
1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.
Rechtsgrundlagen
Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Rheinland-Pfalz regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGdG RP (Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Rheinland-Pfalz). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.
Erreichbarkeit
Das Gesundheitsamt Altenkirchen ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.
Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.
Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Altenkirchen
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Altenkirchen?
Das Gesundheitsamt Altenkirchen in Altenkirchen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.
Wo befindet sich das Gesundheitsamt Altenkirchen?
Das Gesundheitsamt Altenkirchen hat seinen Sitz in Altenkirchen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.
Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.
Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Altenkirchen?
Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Altenkirchen unter 02681 81-3838.
Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Altenkirchen an?
Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Altenkirchen.
Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?
Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
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Über Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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