Gesundheitsamt Göttingen

Gesundheitsamt · Göttingen

Das Gesundheitsamt Göttingen in Göttingen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Niedersachsen. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Göttingen Adresse & Kontakt

Website

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Do 08:00-16:00 Uhr

Fr 08:00-13:00 Uhr

Adresse

Theaterplatz 4
37073 Göttingen

Unternehmensprofil

Spezialisierungen

Infektionsschutz, Kinder- und Jugendgesundheit, Zahngesundheit, Sozialdienst, Sozialpsychiatrischer Dienst

Das Gesundheitsamt Göttingen

Das Gesundheitsamt Göttingen ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Niedersachsen. Gegründet 1864, hat das Amt Aufgaben im Gesundheitsschutz und der Prävention für die Region Göttingen.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Göttingen ist eine kommunale Gesundheitsbehörde mit folgenden Aufgabenbereichen:

  • Infektionsschutz: Überwachung von infektiösen Erkrankungen und Durchführung von Impfkampagnen.
  • Umwelthygiene: Kontrolle von Umweltbedingungen, die die öffentliche Gesundheit beeinflussen.
  • Schulgesundheitspflege: Sicherung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie deren Zugang zu Gesundheitsdiensten.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung bei psychischen Erkrankungen.
  • Amtsärztliche Begutachtungen: Medizinische Stellungnahmen in juristischen Kontexten.

Die Aufgaben sind im Gesundheitsdienstgesetz Niedersachsen festgeschrieben.

Standort & Kontakt

Gesundheitsamt Göttingen, Theaterplatz 4, 37073 Göttingen. Telefon: 0551 400-4800. Aktuelle Informationen finden sich auf der Webseite des Amts.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Niedersachsen oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Deutschland

Das Gesundheitsamt Göttingen gehört zum öffentlichen Gesundheitsdienst und führt hygienische Kontrollen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch. Dazu gehören Inspektionen in Schulen, Kitas und Pflegeheimen sowie Überprüfungen der Trinkwasserqualität. Das Amt ist Empfängerin von Meldungen über meldepflichtige Erkrankungen und trägt zur Prävention von Krankheitsausbrüchen bei.

Leistungen für Bürger

Das Gesundheitsamt bietet folgende Dienstleistungen:

  • Amtsärztliche Gutachten und Bescheinigungen.
  • Impfberatung und öffentliche Impfangebote.
  • Beratung und Tests zu sexuell übertragbaren Infektionen (STI).
  • Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für die Lebensmittelbranche.
  • Beratung bei Suchterkrankungen und psychischen Krisen.
  • Begutachtungen für Behörden und Gerichte.

Infektionsschutz & Prävention

Der Infektionsschutz ist ein Schwerpunkt des Amts. Das Gesundheitsamt überwacht Hygienevorgaben in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kitas und Lebensmittelbetrieben. Im Fall von Ausbrüchen meldepflichtiger Erkrankungen identifiziert und kontrolliert das Amt Infektionsketten und koordiniert Schutzmaßnahmen.

Das Gesundheitsamt arbeitet mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und den Landesgesundheitsbehörden zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht den Austausch relevanter Daten und die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen. Das Personal wird regelmäßig fortgebildet, um mit wechselnden Herausforderungen im Gesundheitsschutz umgehen zu können.

Was Sie beim Gesundheitsamt Göttingen erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Zuständigkeitsgebiet

Das Gesundheitsamt Göttingen ist für den Landkreis Göttingen zuständig. Dazu gehören 39 Städte und Gemeinden mit zusammen 328.028 Einwohnerinnen und Einwohnern.1 Wer in einer dieser Gemeinden wohnt, wendet sich mit Anliegen wie der Belehrung nach § 43 IfSG oder der Schuleingangsuntersuchung an dieses Amt:

Göttingen, Hann. Münden, Osterode am Harz, Duderstadt, Bovenden, Herzberg am Harz, Rosdorf, Bad Lauterberg im Harz, Gleichen, Friedland, Bad Grund (Harz), Staufenberg, Bad Sachsa, Adelebsen, Dransfeld, Walkenried, Hattorf am Harz, Gieboldehausen, Bilshausen, Ebergötzen, Wulften am Harz, Scheden, Rhumspringe, Seeburg, Niemetal, Seulingen, Waake, Landolfshausen, Krebeck, Obernfeld, Jühnde, Hörden am Harz, Rollshausen, Rüdershausen, Bodensee, Wollbrandshausen, Bühren, Wollershausen, Elbingerode

Gesundheitsämter in der Nähe

1 Gemeinden und Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Stand 31.12.2024.

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Niedersachsen regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das NGöGD (Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Göttingen ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Göttingen

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Göttingen?

Das Gesundheitsamt Göttingen in Göttingen ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Göttingen?

Das Gesundheitsamt Göttingen hat seinen Sitz in Göttingen. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

Wann brauche ich ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt Göttingen?

Ein Gesundheitszeugnis (Belehrung nach § 43 IfSG) benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen – etwa in der Gastronomie, Bäckereien oder Lebensmittelproduktion. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber. Termine beim Gesundheitsamt Göttingen unter 0551 400-4800.

Welche Impfungen bietet das Gesundheitsamt Göttingen an?

Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose oder kostengünstige Impfungen an, darunter Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Das Angebot variiert je nach Amt und umfasst häufig Impfungen gegen Masern, Grippe, FSME und Reiseimpfungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie direkt beim Gesundheitsamt Göttingen.

Was ist der sozialpsychiatrische Dienst?

Der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Er unterstützt bei Kriseninterventionen, vermittelt weiterführende Hilfsangebote und führt bei Bedarf aufsuchende Betreuung durch. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.

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Über Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist die Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf Ebene von Landkreis oder kreisfreier Stadt. Bundesweit gibt es rund 400 davon. Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den Gesundheitsdienstgesetzen der Länder: Infektionsschutz und Meldewesen, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung, der amtsärztliche Dienst mit Gutachten und Untersuchungen, Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der sozialpsychiatrische Dienst sowie die Belehrung nach § 43 IfSG für Lebensmittelberufe (umgangssprachlich Gesundheitszeugnis). Geleitet wird das Amt von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt. Im Verzeichnis finden Sie das zuständige Gesundheitsamt nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland

Aufgaben und Leistungen des Gesundheitsamts

Gesundheitszeugnis: die Belehrung nach § 43 IfSG

Meldepflicht und Infektionsschutz

Amtsärztlicher Dienst

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Reform und Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt beantworten wir auf der Übersichtsseite.

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt