DRG-System – Diagnosis Related Groups
Das DRG-System (Diagnosis Related Groups) ist das in Deutschland seit 2003 eingeführte Vergütungssystem für Krankenhäuser, bei dem stationäre Behandlungsfälle nach diagnosebezogenen Fallpauschalen abgerechnet werden. Jede Behandlung wird einer Fallgruppe zugeordnet, für die ein festgelegter Vergütungsbetrag gilt – unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten.
Das deutsche DRG-System basiert auf dem australischen AR-DRG-System und wurde als G-DRG (German DRG) an die Besonderheiten des deutschen Gesundheitssystems angepasst. Die Zuordnung eines Behandlungsfalls zu einer DRG erfolgt über einen Grouper-Algorithmus anhand der Hauptdiagnose, der Nebendiagnosen, der durchgeführten Prozeduren sowie patientenbezogener Merkmale wie Alter und Geschlecht. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ist für die jährliche Weiterentwicklung und Pflege des G-DRG-Systems verantwortlich.
Das System soll Transparenz und Wirtschaftlichkeit in der Krankenhausversorgung fördern. Krankenhäuser, die eine Behandlung effizienter als der Durchschnitt durchführen, erwirtschaften einen Überschuss, während ineffiziente Häuser Verluste hinnehmen müssen. Dies schafft Anreize zur Optimierung von Behandlungsabläufen und Verweildauern. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass das System auch Fehlanreize setzen kann – etwa zur Fallzahlsteigerung, zur frühzeitigen Entlassung oder zur Bevorzugung lukrativer Behandlungen. Die Pflege und personalintensive Versorgung wurde lange als unterfinanziert kritisiert.
Im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform wird das DRG-System weiterentwickelt. Für die Vorhaltung von Versorgungsstrukturen sollen künftig ergänzende Vorhaltepauschalen gezahlt werden, die einen Teil der Vergütung von der Fallzahl entkoppeln. Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkassen die korrekte Kodierung und Abrechnung der DRG-Fälle. Die rechtliche Grundlage des DRG-Systems findet sich im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sowie im SGB V.