Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale, sektorenübergreifende Gesundheitsakte, die allen gesetzlich Versicherten in Deutschland seit 2021 von ihrer Krankenkasse bereitgestellt wird. Sie ermöglicht es Patienten, ihre Gesundheitsdaten zentral zu speichern und Ärzten, Krankenhäusern sowie anderen Leistungserbringern gezielt Zugriff zu gewähren.
Die ePA ist ein Kernbestandteil der Digitalisierungsstrategie im deutschen Gesundheitswesen. In ihr können Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Laborergebnisse, Medikationspläne, Impfdokumentation und weitere medizinische Dokumente gespeichert werden. Seit 2025 wird die ePA nach dem Opt-out-Prinzip für alle gesetzlich Versicherten automatisch angelegt – wer sie nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen. Dies markiert einen Paradigmenwechsel gegenüber der ursprünglichen Opt-in-Lösung und soll die flächendeckende Nutzung beschleunigen.
Die technische Infrastruktur basiert auf der Telematikinfrastruktur (TI), dem sicheren Kommunikationsnetzwerk des Gesundheitswesens. Die Datenhoheit liegt beim Versicherten, der über eine App seiner Krankenkasse steuern kann, welche Leistungserbringer auf welche Daten zugreifen dürfen. Die Sicherheitsarchitektur umfasst eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und mehrstufige Zugriffskontrollen. Die Gesellschaft für Telematik (gematik) ist für die Spezifikation und den Betrieb der ePA-Infrastruktur verantwortlich.
Für die medizinische Versorgung verspricht die ePA erhebliche Verbesserungen: weniger Doppeluntersuchungen, bessere Koordination zwischen Behandlern, schnellerer Zugriff auf relevante Vorbefunde und eine Reduktion von Medikationsfehler durch den elektronischen Medikationsplan. Die Daten der ePA sollen – pseudonymisiert – auch für die Forschung nutzbar gemacht werden, was insbesondere für klinische Studien und die Versorgungsforschung von Bedeutung ist. Die rechtliche Grundlage bilden das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) und das SGB V.