Heimaufsicht – Behördliche Kontrolle von Pflegeeinrichtungen
Die Heimaufsicht ist die staatliche Kontrollbehörde für stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und vergleichbare betreute Wohnformen. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards und schützt die Rechte pflegebedürftiger Menschen. In Deutschland liegt die Heimaufsicht bei den Ländern und wird durch Landesheimgesetze geregelt.
Rechtliche Grundlage war das frühere Heimgesetz des Bundes, das 2009 auf die Länder übertragen wurde. Alle 16 Bundesländer haben seitdem eigene Heimgesetze oder Wohn- und Teilhabegesetze erlassen, die die Aufgaben und Befugnisse der Heimaufsicht regeln. Zuständig sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte; die Behörden tragen unterschiedliche Namen (z. B. Heimaufsichtsbehörde, Wohnaufsicht, Ordnungsamt). Für Pflegeheime gilt ergänzend das SGB XI, das Anforderungen an Pflegequalität und Personalschlüssel festlegt.
Die Heimaufsicht prüft bei angekündigten und unangemeldeten Begehungen: die Personalausstattung (Fachkraftquote, Qualifikationsnachweise), die Pflege- und Betreuungsqualität (Pflegedokumentation, Versorgung mit Hilfsmitteln), die baulichen Gegebenheiten (Zimmergröße, Barrierefreiheit, Brandschutz), die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sowie die Vertragsgestaltung und Heimkosten. Bewohner und Angehörige haben das Recht, an Prüfungen mitzuwirken und Beschwerden einzureichen.
Der Medizinische Dienst (MD) der Krankenkassen führt ergänzend zur Heimaufsicht Qualitätsprüfungen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse als „Transparenzberichte" (früher Pflegenoten). Beide Kontrollsysteme – Heimaufsicht und MD-Prüfung – greifen ineinander, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte: Die Heimaufsicht prüft ordnungsrechtlich, der MD bewertet pflegerische Qualitätsindikatoren.
Bei festgestellten Mängeln kann die Heimaufsicht Auflagen erteilen, Fristen zur Mängelbeseitigung setzen, Bußgelder verhängen und im Extremfall die Schließung einer Einrichtung anordnen. Seit der Pflege-Qualitätssicherungsreform 2019 gilt ein neues Qualitätssicherungssystem mit indikatorengestützter Qualitätsprüfung. Das System der Pflegegrade ist dabei eng mit den Pflegeleistungen verknüpft, die in Heimverträgen geregelt werden. Für Familien auf der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung bieten die öffentlich zugänglichen Prüfberichte eine wichtige Orientierungshilfe.
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