Medizinischer Dienst (MD)

Der Medizinische Dienst (MD, ehemals MDK – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ist eine unabhängige Begutachtungs- und Beratungseinrichtung im deutschen Gesundheitswesen. Er erstellt medizinische und pflegerische Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und spielt eine zentrale Rolle bei der Feststellung von Pflegegraden.

Seit der Reform zum 1. Juli 2021 firmieren die bisherigen MDK als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Medizinischer Dienst". Die Umbenennung ging mit einer stärkeren organisatorischen Unabhängigkeit von den Krankenkassen einher. Die Gutachterinnen und Gutachter des MD sind Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte, die unabhängig und nach einheitlichen Richtlinien arbeiten. Ihre Aufgaben umfassen die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit, die Prüfung von Krankenhausabrechnungen, die Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen sowie die Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitationsbedarf.

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist der MD besonders bei der Einstufung in einen Pflegegrad relevant. Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen beauftragt die Pflegekasse den MD mit einer Begutachtung. Dabei wird die Selbstständigkeit der antragstellenden Person in sechs Lebensbereichen (Module) bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Aus den Ergebnissen wird ein Gesamtpunktwert errechnet, der den Pflegegrad bestimmt.

Der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) fungiert als Dachorganisation und erarbeitet bundesweit einheitliche Begutachtungsrichtlinien. Zudem führt der MD regelmäßig Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen und bei ambulanten Pflegediensten durch, deren Ergebnisse in die sogenannten Transparenzberichte einfließen. Für die Pflegebranche ist der MD damit ein zentraler Akteur der Qualitätssicherung. Die Heimaufsicht und der Medizinische Dienst ergänzen sich bei der Überwachung von Pflegeeinrichtungen, wobei ihre Zuständigkeiten klar getrennt sind.

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