Pflegegrad – Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Leistungsansprüche
Der Pflegegrad ist die gesetzlich definierte Einstufung der Pflegebedürftigkeit in der deutschen Pflegeversicherung (SGB XI). Die fünf Pflegegrade (1–5) bestimmen den Umfang der bewilligten Leistungen und die Höhe der Kostenübernahme durch die Pflegekasse – von geringen Einschränkungen (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Beeinträchtigung mit besonderer Bedeutung eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegegrad 5).
Seit dem 1. Januar 2017 ersetzen die fünf Pflegegrade die früheren drei Pflegestufen. Die Umstellung erfolgte mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und brachte eine deutliche Verbesserung für Menschen mit Demenz oder kognitiven Einschränkungen, die nun gleichberechtigt mit körperlich pflegebedürftigen Menschen eingestuft werden. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) der Pflegekasse anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).
Das NBA bewertet sechs Lebensbereiche: (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Aus den Bewertungen ergibt sich ein Punktestand, der den Pflegegrad bestimmt. Pflegegrad 1 entspricht geringen Beeinträchtigungen (12,5–26,9 Punkte), Pflegegrad 5 schwersten Beeinträchtigungen (90–100 Punkte).
Mit dem Pflegegrad entstehen Ansprüche auf vielfältige Leistungen: Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegedienste), Kombinationsleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie vollstationäre Pflege in Pflegeheimen. Zusätzlich gibt es Entlastungsleistungen, Wohnraumanpassungszuschüsse und Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Leistungsbeträge werden regelmäßig an die Kostenentwicklung angepasst.
Die Beantragung des Pflegegrades erfolgt formlos bei der Pflegekasse. Anschließend begutachtet der MD die pflegebedürftige Person – in der Regel zu Hause. Gut vorbereitet in das Gutachtergespräch zu gehen ist entscheidend: Das Führen eines Pflegetagebuchs und die vollständige Darstellung aller Beeinträchtigungen helfen, eine realistische Einstufung zu erhalten. Bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis kann Widerspruch eingelegt werden. Wie das Verfahren Schritt für Schritt funktioniert, erklärt unser Ratgeber: Pflegegrad beantragen.