Rezeptpflicht – Verschreibungspflicht von Arzneimitteln

Die Rezeptpflicht (Verschreibungspflicht) bedeutet, dass bestimmte Arzneimittel nur auf ärztliche Verordnung hin in der Apotheke abgegeben werden dürfen. Sie dient dem Schutz der Patienten vor den Risiken einer unsachgemäßen Selbstmedikation bei Arzneimitteln mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Die rechtliche Grundlage bildet das Arzneimittelgesetz (AMG) in Verbindung mit der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).

In Deutschland werden Arzneimittel in drei Kategorien eingeteilt: verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx), apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) und freiverkäufliche Arzneimittel. Verschreibungspflichtig sind Arzneimittel, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit gefährden können, wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden. Dazu gehören unter anderem Antibiotika, starke Schmerzmittel, Blutdrucksenker und Psychopharmaka. Innerhalb der verschreibungspflichtigen Arzneimittel gibt es zudem die Sondergruppe der Betäubungsmittel (BtM), die einem noch strengeren Regelwerk unterliegen.

Die Entscheidung über die Verschreibungspflicht trifft das Bundesministerium für Gesundheit auf Empfehlung eines Sachverständigenausschusses beim BfArM. Kriterien für die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht sind unter anderem das Nebenwirkungsprofil, das Missbrauchspotenzial, die Notwendigkeit einer ärztlichen Diagnose vor der Anwendung und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln. Die Verschreibungspflicht kann auch aufgehoben werden (sogenannter OTC-Switch), wenn ausreichende Erfahrungen mit einem Wirkstoff vorliegen und eine sichere Anwendung ohne ärztliche Überwachung gewährleistet ist.

Für die Pharmaindustrie hat der Verschreibungsstatus eines Arzneimittels weitreichende Konsequenzen: Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nicht gegenüber Verbrauchern beworben werden (siehe Heilmittelwerbegesetz), und ihre Erstattung durch die GKV folgt anderen Regeln als bei OTC-Präparaten. Der Trend zum E-Rezept hat die Verschreibungspraxis digitalisiert, was die Nachverfolgbarkeit verbessert und Fälschungen erschwert.

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