Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung

Pflegeheime · Bad Homburg v.d. Höhe

Das Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung ist eine stationäre Pflegeeinrichtung in Bad Homburg v.d. Höhe (Hessen).

Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung Adresse & Kontakt

Adresse

Paul-Ehrlich-Weg 4
61348 Bad Homburg v.d. Höhe

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Das Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung im Überblick

Das Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung ist eine bedeutende stationäre Pflegeeinrichtung im Herzen von Bad Homburg v.d. Höhe (Hessen). Diese Einrichtung zeichnet sich durch ihre langjährige Tradition und das Engagement für eine hohe Pflegequalität aus. Engagiertes Fachpersonal sorgt dafür, dass pflegebedürftige Menschen nicht nur eine umfassende Betreuung erfahren, sondern auch ein würdevolles Wohnumfeld geboten bekommen, in dem sie sich wohlfühlen können. Die Ausstattung der Einrichtung ist modern gestaltet, um sowohl die Sicherheit als auch den Komfort der Bewohner zu gewährleisten.

Pflegeleistungen und Betreuungsangebot

Im Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung wird großer Wert auf eine ganzheitliche Pflege gelegt. Das Team besteht aus qualifizierten Pflegekräften, die eine Vielzahl von Dienstleistungen anbieten. Neben der Grundpflege, wie der Unterstützung bei der Körperhygiene und Mobilisation, wird auch Behandlungspflege durchgeführt, die speziell medizinische Maßnahmen umfasst. Zudem werden aktivierende Pflegekonzepte verfolgt, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Bewohner zu fördern.

  • Gedächtnisübungen: Anregen der kognitiven Fähigkeiten durch gezielte Übungen.
  • Kulturelle Veranstaltungen: Regelmäßige Angebote wie Musikabende, Vorträge und Feste zum sozialen Austausch.
  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen: Unterstützung bei der Essenszubereitung, Reinigung und Wäschepflege.

Das Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung schafft somit eine Umgebung, in der die Bewohner aktiv am Leben teilnehmen können, was für das psychische Wohlbefinden von entscheidender Bedeutung ist.

Pflegegrad und Kostenübernahme

Für die Aufnahme in das Seniorenzentrum wird ein anerkannter Pflegegrad (1–5) benötigt. Dies ist notwendig, um eine individuelle Pflegeplanung zu ermöglichen. Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich – je nach festgestelltem Pflegegrad – an den Kosten der Pflege. Hierbei sind die zu berücksichtigenden Kosten in verschiedene Kategorien unterteilt, die die Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten sowie einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) umfassen. Es wird empfohlen, vor der Aufnahme alle Möglichkeiten der Kostenübernahme genau zu prüfen. Bei Bedarf steht das Team auch für Informationen zur Verfügung, wie Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt beantragt werden kann.

Standort und regionale Bedeutung

Die Einrichtung befindet sich in der Paul-Ehrlich-Weg 4, 61348 Bad Homburg v.d. Höhe, einer Region, die aufgrund ihrer hervorragenden medizinischen Versorgung und der naturnahen Umgebung geschätzt wird. Bad Homburg v.d. Höhe ist bekannt für seine traditionsreichen Kurorte und die Anbindung an die Metropolregion Rhein-Main. Diese zentrale Lage ermöglicht es, dass Familienangehörige ihre Liebsten gut erreichen können und gleichzeitig vielfältige kulturelle Angebote in der Nähe bestehen.

Besonderheiten des Seniorenzentrums

Ein herausragendes Merkmal des Seniorenzentrums Flersheim-Stiftung ist die Integration von Praxisanleitungen und Schulungen für das Pflegepersonal, um die Qualitätsstandards ständig zu verbessern. Zudem legen die Verantwortlichen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, um regelmäßige Feedbackgespräche über die Pflegequalität und das Wohlbefinden der Bewohner zu führen. Dies fördert die Transparenz und schafft Vertrauen zwischen den Bewohnern und dem Pflegepersonal.

Kontakt und Aufnahme

Für individuelle Beratung zu freien Pflegeplätzen, Pflegegraden und dem Aufnahmeverfahren empfiehlt es sich, das Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung direkt zu kontaktieren. Das Team vor Ort ist bestrebt, alle Fragen zu beantworten und Unterstützung anzubieten, um den Entscheidungsprozess zu erleichtern.

Weitere Informationen: Entdecken Sie Pflegeheime in Hessen oder alle Pflegeheime in Deutschland auf Sanoliste.

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Häufige Fragen zu Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung

Wo befindet sich Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung?

Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung hat seinen Standort in Paul-Ehrlich-Weg 4, 61348 Bad Homburg v.d. Höhe, Hessen.

Wie kann ich Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung telefonisch erreichen?

Die Telefonnummer von Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung lautet +49617298620. Für Fragen zu Pflegeplätzen und Terminen wenden Sie sich direkt an das Team.

Was für Pflegeangebote gibt es bei Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung?

Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung bietet als stationäre Pflegeeinrichtung in Bad Homburg v.d. Höhe vollstationäre Pflege sowie in vielen Fällen auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. Informationen zu den genauen Leistungen erhalten Sie direkt bei der Einrichtung.

Welcher Pflegegrad wird für Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung benötigt?

Für die Aufnahme in Seniorenzentrum Flersheim-Stiftung oder andere stationäre Pflegeheime ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (1–5) erforderlich. Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse; die Einstufung nimmt der Medizinische Dienst (MD) vor.

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Über Pflegeheime

Ein Pflegeheim, fachlich vollstationäre Pflegeeinrichtung, versorgt pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr, pflegerisch, medizinisch und sozial. In Deutschland gibt es rund 11.500 vollstationäre Pflegeheime mit über 900.000 Plätzen; etwa 800.000 Menschen werden dort betreut (Statistisches Bundesamt 2023). Träger sind gemeinnützige Organisationen wie Caritas, Diakonie, AWO und DRK sowie private Betreiber. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Zuschuss, den Eigenanteil zahlt der Bewohner selbst; reicht das Einkommen nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Geprüft werden die Häuser jährlich vom Medizinischen Dienst, die Heimaufsicht liegt bei den Ländern. Im Verzeichnis finden Sie stationäre Pflegeheime, sortiert nach Bundesland und Stadt, mit Adresse, Telefon und Trägerinformationen.

Der Pflegemarkt in Deutschland

Pflegegrade und was die Pflegekasse zahlt

Kosten und Eigenanteil im Pflegeheim

Wer zahlt, wenn das Einkommen nicht reicht

Stationär, Kurzzeit, Tagespflege: die Pflegeformen

Qualität, Personal und Aufsicht

Das richtige Pflegeheim finden

Herausforderungen: Fachkräftemangel und steigende Kosten

Pflegeheime in Ihrer Region finden

Was ist ein Pflegeheim?

Ein Pflegeheim, fachlich vollstationäre Pflegeeinrichtung, betreut pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr mit Pflege, medizinischer Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung. In Deutschland gibt es rund 11.500 solcher Heime mit über 900.000 Plätzen (Destatis 2023).

Was zahlt die Pflegekasse für ein Pflegeheim je Pflegegrad?

Im Heim zahlt die Pflegekasse 2025 monatlich 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 erhält nur einen Zuschuss von 131 Euro. Die Beträge stiegen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Im Bundesdurchschnitt lag der gesamte Eigenanteil im ersten Heimjahr 2025 bei rund 3.000 Euro im Monat, mit großen regionalen Unterschieden. Er setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage zusammen.

Welche Pflegegrade gibt es und wie werden sie ermittelt?

Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Sie werden vom Medizinischen Dienst über das Begutachtungsverfahren mit fünf Modulen festgestellt, von der Mobilität über die Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltags. Im Pflegeheim gibt es Leistungen der Pflegekasse ab Pflegegrad 2.

Wer bezahlt das Pflegeheim, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen Rente, Einkommen und Vermögen nicht aus, übernimmt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Vorrangig werden eigenes Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro je Person eingesetzt.

Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

Erwachsene Kinder werden für die Heimkosten ihrer Eltern erst herangezogen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020). Das Einkommen von Schwiegerkindern oder Geschwistern wird nicht berücksichtigt; die Grenze gilt je Kind.

Was bedeutet einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist der Teil der pflegebedingten Kosten, den der Bewohner selbst trägt. Er ist innerhalb eines Heims für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch, unterscheidet sich aber von Heim zu Heim. Mit der Aufenthaltsdauer mindert ihn der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Wie erkenne ich ein gutes Pflegeheim?

Hilfreich sind der MD-Prüfbericht und die indikatorenbasierte Qualitätsdarstellung (etwa im AOK-Pflegenavigator oder vdek-Pflegelotsen). Entscheidend ist ein Besuch vor Ort, am besten unangemeldet, mit Blick auf Personal, Atmosphäre, Sauberkeit, Verpflegung und passende Spezialangebote wie Demenzbetreuung.

Was unterscheidet Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege?

Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete stationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson ausfällt; beide wurden 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Tagespflege ist eine teilstationäre Betreuung mit Rückkehr nach Hause.

Was bedeutet Demenzpflege im Pflegeheim?

Viele Heime bieten spezielle Betreuung für Menschen mit Demenz, etwa in einem geschützten Wohnbereich mit geschultem Personal, festen Strukturen und Beschäftigungsangeboten. Eine geschlossene Unterbringung ist nur mit Beschluss des Betreuungsgerichts zulässig.

Wie finde ich ein freies Pflegeheim in meiner Nähe?

Auf Sanoliste sind stationäre Pflegeheime nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse, Telefon und Trägerinformationen. Freie Plätze erfragen Sie direkt bei der Einrichtung; bei der Suche und Finanzierung hilft zusätzlich die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Pflegeheime