GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara

Pflegeheime · Friesenhagen

Das Pflegeheim GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara in Friesenhagen (Hessen) bietet älteren und pflegebedürftigen Menschen einen sicheren und komfortablen Lebensraum.

GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara Adresse & Kontakt

Adresse

Strahlenbach 10
51598 Friesenhagen

```html

Das GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara im Überblick

Das GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara in Friesenhagen (Hessen) ist darauf spezialisiert, älteren und pflegebedürftigen Menschen einen sicheren und komfortablen Lebensraum zu bieten. Die Einrichtung verfolgt einen ganzheitlichen Pflegeansatz, der auf die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände jedes Bewohners eingeht. Durch die enge Zusammenarbeit mit Angehörigen und Fachleuten wird sichergestellt, dass die Pflege nicht nur den physischen, sondern auch den psychischen und sozialen Bedürfnissen gerecht wird. Mit einem erfahrenen Team aus Pflegekräften, Therapeuten und Sozialarbeitern wird eine Atmosphäre geschaffen, die sowohl Würde als auch Lebensqualität fördert.

Pflegeleistungen und Betreuungsangebot

Das GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara bietet eine Vielzahl an umfassenden Pflegeleistungen, die den Bedürfnissen der Bewohner angepasst sind. Im Rahmen der vollstationären Pflege werden die Bewohner von qualifizierten Pflegekräften betreut. Hierzu gehören nicht nur Grundpflege und Behandlungspflege, sondern auch speziell auf die jeweilige Person zugeschnittene Zusatzangebote wie:

  • Aktivierende Pflege zur Erhaltung der Selbstständigkeit
  • Gedächtnisübungen zur Förderung der mentalen Fitness
  • Individuelle Freizeitgestaltung mit kulturellen Veranstaltungen, Musiktherapie und kreativen Workshops
  • Besondere Angebote für demenzerkrankte Menschen, die auf ihre speziellen Bedürfnisse eingehen

Durch diese vielfältigen Aktivitäten wird die soziale Teilhabe der Bewohner gefördert und ein Gefühl von Gemeinschaft innerhalb der Einrichtung geschaffen.

Pflegegrad und Kostenübernahme

Für die Aufnahme in das GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (1–5) erforderlich, der durch eine Begutachtung der Pflegekasse festgelegt wird. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt, abhängig vom Pflegegrad, einen Teil der Kosten für die Pflege. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), den die Bewohner oder deren Angehörige selbst tragen müssen. Um die finanzielle Belastung zu verringern, gibt es die Möglichkeit, ergänzend Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. In einigen Fällen können auch private Zusatzversicherungen zur Kostenübernahme herangezogen werden.

Regulatorische Einordnung und Qualitätssicherung

Die GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara unterliegt den strengen Regularien des deutschen Pflegegesetzes. Das Qualitätsmanagement der Einrichtung orientiert sich an den Vorgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Jährliche Prüfungen garantieren die Einhaltung der hohen Qualitätsstandards in der Pflege. Darüber hinaus nimmt die Einrichtung regelmäßig an Fortbildungsprogrammen teil, um sicherzustellen, dass das Pflegepersonal über die neuesten Entwicklungen in der Alten- und Krankenpflege informiert ist und diese im Alltag anwenden kann.

Standort und regionale Bedeutung

Die GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara befindet sich in der Strahlenbach 10 in 51598 Friesenhagen, Hessen. Der Standort zeichnet sich durch eine ruhige Umgebung aus, die zur Erholung und Entspannung beiträgt. Die regionale Einbindung ist ebenfalls von Bedeutung, da das Pflegeheim aktiv mit anderen sozialen Institutionen und Vereinen in Friesenhagen kooperiert. Dies bietet den Bewohnern die Möglichkeit, an externen Veranstaltungen teilzunehmen und sich in die Gemeinde zu integrieren. Angehörige und Interessierte sind herzlich eingeladen, die Einrichtung zu besichtigen, um sich selbst einen Eindruck von der Betreuungsqualität zu verschaffen.

Kontakt und Aufnahme

Um mehr über das Leistungsangebot der GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara oder über freie Kapazitäten zu erfahren, steht interessierten Parteien ein freundliches Team zur Verfügung. Fragen zu Kosten, Pflegegraden und Aufnahme werden direkt im Heim beantwortet. Ein persönliches Beratungsgespräch kann vereinbart werden, um individuelle Bedürfnisse und Wünsche zu besprechen. Das GSS St. Klara setzt sich dafür ein, dass jeder Bewohner ein Zuhause findet, in dem er sich wohlfühlt und in Würde leben kann.

Weitere Informationen: Entdecken Sie Pflegeheime in Hessen oder alle Pflegeheime in Deutschland auf Sanoliste.

```

Häufige Fragen zu GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara

Wo befindet sich GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara?

GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara hat seinen Standort in Strahlenbach 10, 51598 Friesenhagen, Hessen.

Wie erhalte ich Informationen zu freien Plätzen bei GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara?

Kontaktdaten zu GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara finden Sie auf dieser Seite. Für aktuelle Informationen zu freien Pflegeplätzen und Aufnahmevoraussetzungen empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit der Einrichtung.

Welche Art von Pflege wird in GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara angeboten?

GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara ist eine stationäre Pflegeeinrichtung in Friesenhagen und bietet in der Regel vollstationäre Dauerpflege sowie Kurzzeitpflege an. Die Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Pflegepersonal rund um die Uhr.

Ab welchem Pflegegrad kann man in GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara einziehen?

Für einen Einzug in GSS Wohn- und Pflegeeinrichtung St. Klara oder ein anderes Pflegeheim benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Die Beantragung erfolgt über Ihre Pflegekasse; der Medizinische Dienst führt anschließend eine Begutachtung durch.

Profil unvollständig

Über Pflegeheime

Ein Pflegeheim (vollstationäre Pflegeeinrichtung) bietet pflegebedürftigen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen. In Deutschland gibt es rund 15.400 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit über 900.000 Pflegeplätzen (Statistisches Bundesamt 2023). Der Markt wird von gemeinnützigen Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, DRK) sowie privaten Betreibern (Korian, Alloheim, Vitanas) geprägt. Pflegeheime unterliegen der staatlichen Heimaufsicht der Bundesländer und werden regelmäßig durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft; Prüfberichte sind öffentlich einsehbar. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt je nach Pflegegrad Pauschalbeträge; verbleibende Eigenanteile trägt der Bewohner selbst. Bei fehlenden Mitteln leistet das Sozialamt Hilfe zur Pflege. Alle stationären Pflegeeinrichtungen sind nach Bundesland und Stadt geordnet mit Adresse, Telefonnummer und Trägerinformationen aufgeführt.

Der Pflegemarkt in Deutschland

Deutschland steht vor einer der größten Herausforderungen seines Sozialversicherungssystems: dem demografischen Wandel. Bis 2035 wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen auf über 5 Millionen steigen. Aktuell gibt es rund 15.400 vollstationäre Pflegeheime mit über 900.000 Pflegeplätzen (Statistisches Bundesamt 2023). Der Markt wird von einer Mischung aus gemeinnützigen Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz) und privaten Betreibern (Korian, Alloheim, Vitanas) geprägt. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist die zentrale Herausforderung: Derzeit fehlen in Deutschland schätzungsweise 50.000 bis 100.000 Pflegekräfte.

Kosten, Pflegegrade und Finanzierung

Die Kosten für einen Heimplatz in Deutschland variieren je nach Bundesland, Lage und Ausstattung zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt einen Pauschalbetrag je nach Pflegegrad: von rund 770 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.005 Euro monatlich (Pflegegrad 5). Den verbleibenden Eigenanteil, bestehend aus Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), trägt der Bewohner selbst. Bei fehlenden Mitteln übernimmt das Sozialamt die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Pflegegrad 1 bis 5 wird durch den Medizinischen Dienst (MD) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt.

Das richtige Pflegeheim finden

Bei der Wahl eines Pflegeheims zählen Lage und Erreichbarkeit, Pflegekonzept und Betreuungsangebote, die Qualitätsprüfberichte des Medizinischen Dienstes, freie Plätze, Kosten und spezielle Versorgungsangebote wie Demenzpflege oder Palliativversorgung. Pflegestützpunkte der Länder begleiten Angehörige kostenlos und unabhängig bei der Suche. Alle Pflegeheime in Deutschland sind nach Bundesland und Stadt sortiert mit Adresse und Telefonnummer auffindbar.

Qualitätssicherung und Heimaufsicht in deutschen Pflegeheimen

Die Qualität in deutschen Pflegeheimen wird durch ein mehrstufiges Kontrollsystem gesichert. Der Medizinische Dienst (MD) prüft vollstationäre Einrichtungen regelmäßig und unangekündigt; die Ergebnisse werden als Qualitätsberichte veröffentlicht und sind für jedermann einsehbar. Die staatliche Heimaufsicht der jeweiligen Bundesländer erteilt die Betriebserlaubnis und kann bei schwerwiegenden Mängeln den Betrieb untersagen. Seit 2019 gilt das neue Qualitätssystem nach dem Pflege-Qualitätsentwicklungsgesetz (PflEQG) mit standardisierten Qualitätsindikatoren zu Sturzereignissen, Druckgeschwüren, ungewolltem Gewichtsverlust und Freiheitseinschränkungen. Das Pflegeheim muss ein internes Qualitätsmanagement unterhalten und Pflegefachkräfte regelmäßig fort- und weiterbilden. Fachkraftquoten schreiben vor, welcher Anteil der Pflegenden über eine anerkannte Berufsausbildung verfügen muss. Einrichtungen mit Demenzpflegekonzept, Palliativversorgung oder Kurzzeitpflege sind in Sanoliste gesondert ausgewiesen, damit Angehörige gezielt nach speziellen Versorgungsangeboten suchen können.

Was ist ein Pflegeheim?

Ein Pflegeheim (stationäre Pflegeeinrichtung) ist eine Einrichtung, die pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr pflegerische, medizinische und soziale Betreuung bietet. Pflegeheime in Deutschland unterliegen der staatlichen Aufsicht der jeweiligen Bundesländer und müssen regelmäßig durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden.

Wie finde ich das richtige Pflegeheim?

Bei der Wahl eines Pflegeheims spielen Lage, Pflegekonzept, Betreuungsangebote, die Qualitätsprüfberichte des Medizinischen Dienstes, Kosten und freie Plätze eine zentrale Rolle. Pflegestützpunkte der Länder bieten kostenlose Beratung bei der Suche. Auf Sanoliste finden Sie alle Pflegeheime nach Bundesland und Stadt sortiert mit Adresse und Telefonnummer.

Wer bezahlt das Pflegeheim?

Die Kosten für ein Pflegeheim werden anteilig von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen. Der verbleibende Eigenanteil (Investitionskosten, Unterkunft, Verpflegung und einrichtungseinheitlicher Eigenanteil EEE) muss vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Bei unzureichendem Einkommen oder Vermögen kann Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragt werden.

Welche Pflegegrade gibt es und was bedeuten sie?

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade (1–5), die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreiben. Pflegegrad 1 entspricht geringen Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Was bedeutet der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Anteil der Pflegekosten, den Bewohner in einem Pflegeheim selbst tragen, unabhängig vom Pflegegrad. Seit der Pflegereform 2022 wird der EEE durch Zuschüsse der Pflegeversicherung gemindert: Im ersten Jahr zahlt die Pflegekasse 15 Prozent Zuschlag, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent Zuschlag auf den EEE. Dies entlastet langzeit-pflegebedürftige Bewohner erheblich. Neben dem EEE zahlen Bewohner auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst.

Was ist Kurzzeitpflege und wann ist sie sinnvoll?

Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Unterbringung von bis zu acht Wochen pro Jahr – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Erholungsphase der pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege) oder bei einem akuten Pflegebedarf. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 1.774 Euro jährlich für Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI); nicht genutztes Budget der Verhinderungspflege kann teilweise angerechnet werden. Viele Pflegeheime bieten spezielle Kurzzeitpflegeplätze an, die auf Sanoliste entsprechend ausgewiesen sind.

Was ist Demenzpflege und welche Anforderungen stellt sie an ein Pflegeheim?

Demenzpflege ist ein Spezialisierungsfeld der stationären Pflege für Menschen mit Alzheimer, vaskulärer Demenz und anderen kognitiven Erkrankungen. Einrichtungen mit Demenzkonzept bieten gesicherte Wohnbereiche (ohne Weglaufgefahr), milieu-therapeutisch gestaltete Umgebungen, Beschäftigungstherapie sowie ausgebildetes Pflegepersonal mit Demenz-Fortbildungen. Nach § 43c SGB XI erhalten Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz einen Betreuungszuschlag. Bei der Heimsuche für demenzkranke Angehörige ist das Demenzkonzept des Hauses ein entscheidendes Auswahlkriterium.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Pflegeheime