Alliance Healthcare Niederlassung Bremen

Pharmagrosshandel · Bremen

Niederlassung von Alliance Healthcare in Bremen-Walle mit Großhandelserlaubnis §52a AMG. Apothekenbelieferung und Logistikdienstleistungen für die Region Bremen.

Alliance Healthcare Niederlassung Bremen Adresse & Kontakt

Adresse

Ingolstädter Straße 5
28219 Bremen

Alliance Healthcare Niederlassung Bremen im Überblick

Die Alliance Healthcare Deutschland AG, ein Tochterunternehmen der Alliance Healthcare Group, wurde im Jahr 2004 gegründet und hat sich seitdem zu einem der führenden Pharmagroßhändler in Deutschland entwickelt. Die Niederlassung in Bremen-Walle beliefert Apotheken in der Region Bremen und Nordwestdeutschland mit einer Vielzahl von pharmazeutischen Produkten und Dienstleistungen. Durch das umfassende Netzwerk der Alliance Healthcare Deutschland AG wird eine flächendeckende Versorgung von Apotheken sichergestellt, was besonders für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung von großer Bedeutung ist.

Leistungen und Versorgungsbereich

Die Niederlassung in Bremen bietet Apotheken eine zuverlässige Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren. Dazu gehören:

  • Arzneimittelversorgung: Die Niederlassung hält ein umfangreiches Sortiment an verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln bereit, um den täglichen Bedarf der Apotheken zu decken.
  • Medizinprodukte: Ein breites Spektrum an Medizinprodukten, die für die Gesundheit und Behandlung von Patienten unerlässlich sind.
  • Logistikleistungen: Eine moderne Logistikinfrastruktur ermöglicht eine schnelle und präzise Belieferung der Apotheken, sodass Arzneimittel zeitnah zur Verfügung stehen.
  • Serialisierungsdienstleistungen: Im Rahmen der Fälschungsschutzverordnung werden Produkte, die an Apotheken geliefert werden, serialisiert, um die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten.
  • Apothekenserviceleistungen: Die Niederlassung bietet auch verschiedene Dienstleistungen an, die die Arbeit der Apotheken unterstützen, darunter Beratung zu Bestelloptimierungen und Lagerverwaltung.

Die Kombination aus qualitativ hochwertigen Produkten und umfassenden Dienstleistungen stellt sicher, dass Apotheken in der Region Bremen jederzeit optimal versorgt werden.

Standort Bremen-Walle

Die Niederlassung in Bremen-Walle hat sich strategisch in einem der lebendigsten Stadtteile Bremer niedergelassen. Dies ermöglicht eine effiziente Anbindung an die Hauptverkehrswege der Region, was für die rechtzeitige Belieferung von Apotheken entscheidend ist. Darüber hinaus profitiert die Niederlassung von der nicht nur guten Verkehrsanbindung, sondern auch von der Nähe zu anderen Gesundheitsdienstleistern, was eine Synergie in der Gesundheitsversorgung schafft. Die Verantwortung für die stetige Verbesserung der Versorgungsqualität und die Anpassung an die sich wandelnden Bedürfnisse der Apotheken in der Region liegt im Fokus der Niederlassung.

Mit ihrem breiten Portfolio trägt die Alliance Healthcare Niederlassung Bremen zur regionalen Gesundheitsversorgung entscheidend bei. Die Beschaffung und Verteilung von Arzneimitteln ist nicht nur für die Apotheken, sondern auch für die Patienten von erheblicher Bedeutung. Ein effizientes Pharmalogistiksystem gewährleistet, dass lebenswichtige Medikamente jederzeit verfügbar sind, was in Notfällen von großer Wichtigkeit ist. Darüber hinaus spielt die Niederlassung eine wichtige Rolle bei der Schulung und Information von Apotheken sowie deren Mitarbeiter im Umgang mit neuen Produkten und gesetzlichen Anforderungen.

Durch ihre Aktivitäten leistet die Alliance Healthcare Niederlassung Bremen nicht nur einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Wirtschaft, sondern bringt auch einen gesellschaftlichen Mehrwert, indem die Gesundheit der Bevölkerung gefördert und die Apotheken in der Region gestärkt werden.

Weitere Pharmagroßhändler in Deutschland finden Sie in unserer Übersicht.

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Über Pharmagrosshandel

Der Pharmagrosshandel verbindet Hersteller mit Apotheken und Krankenhäusern. In Deutschland ist die Tätigkeit nach § 52a AMG erlaubnispflichtig. Wer eine Großhandelserlaubnis bekommen will, muss die EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP) erfüllen: temperaturkontrollierte Lagerung, lückenlose Rückverfolgbarkeit, qualifiziertes Personal. Die flächendeckende Versorgung der 18.000 Apotheken und Tausender Krankenhäuser sichern rund 15 Vollsortimenter, darunter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare. Über 100 Spezialgroßhändler decken Nischen ab: Importarzneimittel, Betäubungsmittel, Kühlkette, Biologika. Im Verzeichnis: alle Pharmagroßhändler mit Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, Kontaktdaten und Spezialisierung für die zielgenaue Lieferantensuche.

Der pharmazeutische Großhandel in Deutschland

Der pharmazeutische Großhandel (Pharmagrosshandel) ist das zentrale Bindeglied der Arzneimittelversorgungskette in Deutschland. Rund 15 Vollsortimenter und über 100 spezialisierte Großhändler beliefern täglich mehr als 18.000 Apotheken, Krankenhäuser, Ärzte und andere zugelassene Abnehmer. Der Vollsortimenter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix Pharmahandel und Alliance Healthcare gehören zu den größten Akteuren. Der gesamte pharmazeutische Großhandel in Deutschland ist erlaubnispflichtig nach § 52a AMG und muss die EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) einhalten, die u. a. temperaturkontrollierte Lagerung, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssysteme vorschreiben.

Anforderungen und Zulassung nach § 52a AMG und GDP

Ein pharmazeutischer Großhändler in Deutschland benötigt eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, die von der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt wird. Voraussetzungen sind geeignete und GDP-konforme Lagerräume (inkl. Kühlkette für temperaturempfindliche Produkte), ein verantwortlicher Leiter mit pharmazeutischer Qualifikation sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem. Spezialgroßhändler für Betäubungsmittel, Importarzneimittel oder Kühlkettenprodukte benötigen zusätzliche Genehmigungen. Regelmäßige GDP-Inspektionen sichern die Einhaltung aller Anforderungen.

Pharmagroßhändler für Ihre Beschaffung

Apotheken, Krankenhausapotheken und Arztpraxen finden hier alle in Deutschland zugelassenen Pharmagroßhändler nach § 52a AMG. Spezialgroßhändler für Importarzneimittel, Biologika, Kühlkettenprodukte oder Betäubungsmittel sind separat ausgewiesen. Direkter Kontakt für Anfrage, Belieferungsabkommen oder Notfallbeschaffung in jedem Eintrag.

Sicherheit der Arzneimittellieferkette und Fälschungsschutz

Die Integrität der Arzneimittellieferkette ist eine zentrale Aufgabe des pharmazeutischen Großhandels. Seit Februar 2019 ist in der EU die Arzneimittel-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD, Falsified Medicines Directive) vollständig in Kraft: Jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung trägt einen individuellen 2D-Datamatrix-Code, der beim Großhändler und beim Endabnehmer gescannt und in der nationalen Verifizierungsdatenbank (in Deutschland: securPharm) verifiziert wird. Temperaturkritische Produkte, Biologika, Insuline, Impfstoffe, erfordern durchgängige Kühlkette (2–8 °C oder tiefgekühlt), die der Großhandel mit validierten Kühllagern, Kühltransporten und Temperaturmonitoring sicherstellt. Betäubungsmittel unterliegen zusätzlich dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit strengen Dokumentationspflichten. Rückrufmanagement und Chargenrückverfolgung nach GDP-Leitlinien sind obligatorisch. Sanoliste weist ausgewiesene Spezialgroßhändler für Kühlkette, Betäubungsmittel und Importarzneimittel gesondert aus.

Was macht ein Pharmagrosshandel?

Der Pharmagrosshandel beschafft, lagert und verteilt Arzneimittel an Apotheken, Krankenhäuser und andere zugelassene Abnehmer. Die Tätigkeit ist in Deutschland nach § 52a AMG erlaubnispflichtig.

Welche Erlaubnis braucht ein pharmazeutischer Großhandel?

Vorgeschrieben ist die Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG. Voraussetzungen sind unter anderem geeignete Betriebsräume, ein verantwortlicher Leiter mit entsprechender Qualifikation und die Einhaltung der EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP).

Wie finde ich einen zugelassenen Pharmagroßhändler?

Zugelassene Großhändler sind bei der Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes registriert. Auf Sanoliste finden Sie alle Großhändler mit Erlaubnis nach § 52a AMG, inklusive Spezialisierungen wie Kühlkettenprodukte, Betäubungsmittel oder Importarzneimittel.

Vollsortimenter oder Spezialgroßhändler?

Vollsortimenter führen das komplette Sortiment der am deutschen Markt erhältlichen Arzneimittel und beliefern Apotheken in der Regel innerhalb von zwei bis vier Stunden, auch nachts. Bundesweit aktive Vollsortimenter sind NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare. Spezialgroßhändler konzentrieren sich auf Segmente: Importarzneimittel (Parallelimporte), Kühlkettenprodukte (Biologika, Impfstoffe), Betäubungsmittel oder Zytostatika.

Was bedeutet Parallelimport bei Arzneimitteln?

Beim Parallelimport werden Arzneimittel aus einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie günstiger angeboten werden, in ein anderes EU-Land reimportiert. In Deutschland fördert das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 129 SGB V Parallelimporte: Apotheken sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, preisgünstigere Reimporte abzugeben. Parallelimporteure brauchen eine Einfuhrgenehmigung und eine Großhandelserlaubnis. Die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen sind identisch mit denen direkt vertriebener Produkte.

Wie wichtig ist die Kühlkette im Pharmagrosshandel?

Sehr. Temperaturempfindliche Arzneimittel wie Biologika, Insuline, Impfstoffe und viele Onkologika müssen lückenlos bei 2–8 °C gelagert und transportiert werden. Der Großhandel ist verantwortlich für validierte Kühllager, Kühlfahrzeuge mit kontinuierlichem Temperaturmonitoring und qualifizierte Versandverpackungen. Die EU-GDP-Leitlinien 2013/C 343/01 verlangen Temperaturkartierungen, Risikoabschätzungen und ein dokumentiertes Abweichungsmanagement. Jede Temperaturabweichung ist zu dokumentieren und kann zur Sperrung einer Charge führen.

Pharmagroßhandel oder Arzneimittelvermittler?

Der Großhändler nimmt Arzneimittel physisch in seinen Bestand auf, lagert sie und liefert sie an berechtigte Empfänger wie Apotheken und Krankenhäuser aus. Er braucht eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG und GDP-konforme Lagerbedingungen. Der Vermittler dagegen handelt nicht selbst mit der Ware, er vermittelt nur Geschäfte zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne Besitz. Die Vermittlertätigkeit ist nach § 52b AMG registrierungspflichtig.

Zuletzt aktualisiert: 19.04.2026 · Kategorie: Pharmagrosshandel