Sanitätshaus Kowsky GmbH Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
1910
Gegründet
230+
Mitarbeiter
Spezialisierungen
Sanitätshaus, Orthopädie, Rehatechnik
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Kowsky GmbH spielen eine zentrale Rolle in der gesundheitlichen Versorgung des Landes und sind nach § 127 SGB V als Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen. Diese Regulierungen gewährleisten eine umfangreiche Hilfsmittelversorgung, die den Bedürfnissen der Patienten dient. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, das mehr als 20.000 Produkte in 48 verschiedenen Produktgruppen umfasst, bietet eine riesige Auswahl, die von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis hin zu Hörgeräten und Orthesen reicht.
Versorgungsbereiche & Leistungen
Das Sanitätshaus Kowsky GmbH in Neumünster hat sich auf vielfältige Versorgungsbereiche spezialisiert, die den unterschiedlichsten Bedürfnissen gerecht werden. Dazu zählen insbesondere die Orthopädietechnik, in der individuelle Orthesen, Prothesen und maßgefertigte Einlagen hergestellt werden. Die Rehatechnik ermöglicht die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Gehhilfen und Pflegebetten, die den Alltag von Menschen mit Einschränkungen erheblich erleichtern.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kompressionstherapie. Hier werden speziell angefertigte Kompressionsstrümpfe und Bandagen zur Behandlung von venösen Erkrankungen angeboten, die zur Verbesserung des Wohlbefindens der Patienten beitragen. Im Bereich der Homecare-Versorgung bietet Kowsky Lösungen für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung an. Die individuelle und kompetente Beratung stellt sicher, dass jeder Patient die optimale Unterstützung erhält, die er benötigt.
Besonders hervorzuheben ist die orthopädische Schuhtechnik, die es erlaubt, Schuhe speziell an die Bedürfnisse der Träger anzupassen und damit Schmerzen oder Beschwerden zu lindern. Der Fachbereich ist auf die Anfertigung von Maßschuhen spezialisiert, die den Tragekomfort erhöhen und gleichzeitig die Mobilität der Patienten optimieren.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Kostenübernahme für Hilfsmittel ist ein weiterer zentraler Aspekt der Leistungen von Sanitätshaus Kowsky GmbH. Im Rahmen einer ärztlichen Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für die bereitgestellten Hilfsmittel, sofern das Sanitätshaus einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse hat und das Produkt in dem Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Bei Kassenpatienten ist gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises erforderlich, die jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel beträgt. Privat Versicherte und Selbstzahler können von einer umfangreicheren Produktpalette profitieren, die nicht im standardisierten Hilfsmittelverzeichnis enthalten ist.
Bedeutung für die Region
Das Sanitätshaus Kowsky GmbH hat nicht nur für die individuelle Gesundheit seiner Kunden eine nachhaltige Bedeutung, sondern auch für die gesamte Region Schleswig-Holstein. Mit der Schaffung von über 230 Arbeitsplätzen trägt das Unternehmen erheblich zur wirtschaftlichen Stabilität bei. Zudem setzt Kowsky auf eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Ärzten, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, um eine lückenlose Versorgung seiner Patienten sicherzustellen.
Die Festigkeit der Marktstellung in Schleswig-Holstein ist ein Beweis für die hohe Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Die langjährige Erfahrung sowie die Kombination aus technischer Expertise und persönlicher Beratung machen Kowsky zu einem vertrauenswürdigen Partner im Bereich der Gesundheitsversorgung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Häufige Fragen zu Sanitätshaus Kowsky GmbH
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Sanitätshaus Kowsky GmbH?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Sanitätshaus Kowsky GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Sanitätshaus Kowsky GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Kowsky GmbH in Neumünster bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Sanitätshaus Kowsky GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Sanitätshaus Kowsky GmbH in Neumünster, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
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Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln und passen diese individuell an, von Prothesen, Orthesen und Einlagen über Rollstühle, Rollatoren und Pflegebetten bis zu Kompressionsstrümpfen, Inkontinenz- und Stomaversorgung sowie Homecare. Bundesweit gibt es rund 4.500 Sanitätshäuser und Orthopädietechnik-Betriebe mit etwa 48.000 Beschäftigten (BIV-OT); zusammen leisten sie über 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen im Jahr. Um gesetzlich Versicherte beliefern zu dürfen, brauchen sie einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen und den Eignungsnachweis der Präqualifizierung (§§ 126, 127 SGB V). Die Orthopädietechnik ist ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Im Verzeichnis finden Sie Sanitätshäuser nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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