Sanitätshaus Kowsky GmbH

Sanitätshäuser · Neumünster

Sanitätshaus Kowsky GmbH betreibt 13 Standorte in Schleswig-Holstein, darunter in Neumünster, Hohenwestedt, Itzehoe und Schleswig, und beschäftigt über 230 Mitarbeiter. Das Unternehmen bietet Rehatechnik, Orthopädietechnik, KFZ-Umbau für Menschen mit Behinderung und ein breites Sanitätssortiment an. Kowsky ist einer der führenden regionalen Sanität

Sanitätshaus Kowsky GmbH Adresse & Kontakt

Telefon

Website

Adresse

Havelstraße 6
24539 Neumünster

Sanitätshaus Kowsky GmbH ist eine bedeutende Institution im Bereich der Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein und wurde im Jahr 1973 gegründet. In den letzten fünf Jahrzehnten hat sich das Unternehmen stetig weiterentwickelt und ist heute mit 13 Standorten in Städten wie Neumünster, Hohenwestedt, Itzehoe und Schleswig vertreten. Mit über 230 qualifizierten Mitarbeitern, darunter Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher, bietet Kowsky maßgeschneiderte Lösungen zur Verbesserung der Lebensqualität seiner Kunden.

Hilfsmittelversorgung in Deutschland

Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Kowsky GmbH spielen eine zentrale Rolle in der gesundheitlichen Versorgung des Landes und sind nach § 127 SGB V als Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassen. Diese Regulierungen gewährleisten eine umfangreiche Hilfsmittelversorgung, die den Bedürfnissen der Patienten dient. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, das mehr als 20.000 Produkte in 48 verschiedenen Produktgruppen umfasst, bietet eine riesige Auswahl, die von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis hin zu Hörgeräten und Orthesen reicht.

Versorgungsbereiche & Leistungen

Das Sanitätshaus Kowsky GmbH in Neumünster hat sich auf vielfältige Versorgungsbereiche spezialisiert, die den unterschiedlichsten Bedürfnissen gerecht werden. Dazu zählen insbesondere die Orthopädietechnik, in der individuelle Orthesen, Prothesen und maßgefertigte Einlagen hergestellt werden. Die Rehatechnik ermöglicht die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Gehhilfen und Pflegebetten, die den Alltag von Menschen mit Einschränkungen erheblich erleichtern.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kompressionstherapie. Hier werden speziell angefertigte Kompressionsstrümpfe und Bandagen zur Behandlung von venösen Erkrankungen angeboten, die zur Verbesserung des Wohlbefindens der Patienten beitragen. Im Bereich der Homecare-Versorgung bietet Kowsky Lösungen für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung an. Die individuelle und kompetente Beratung stellt sicher, dass jeder Patient die optimale Unterstützung erhält, die er benötigt.

Besonders hervorzuheben ist die orthopädische Schuhtechnik, die es erlaubt, Schuhe speziell an die Bedürfnisse der Träger anzupassen und damit Schmerzen oder Beschwerden zu lindern. Der Fachbereich ist auf die Anfertigung von Maßschuhen spezialisiert, die den Tragekomfort erhöhen und gleichzeitig die Mobilität der Patienten optimieren.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Kostenübernahme für Hilfsmittel ist ein weiterer zentraler Aspekt der Leistungen von Sanitätshaus Kowsky GmbH. Im Rahmen einer ärztlichen Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel die Kosten für die bereitgestellten Hilfsmittel, sofern das Sanitätshaus einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse hat und das Produkt in dem Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Bei Kassenpatienten ist gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises erforderlich, die jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel beträgt. Privat Versicherte und Selbstzahler können von einer umfangreicheren Produktpalette profitieren, die nicht im standardisierten Hilfsmittelverzeichnis enthalten ist.

Bedeutung für die Region

Das Sanitätshaus Kowsky GmbH hat nicht nur für die individuelle Gesundheit seiner Kunden eine nachhaltige Bedeutung, sondern auch für die gesamte Region Schleswig-Holstein. Mit der Schaffung von über 230 Arbeitsplätzen trägt das Unternehmen erheblich zur wirtschaftlichen Stabilität bei. Zudem setzt Kowsky auf eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Ärzten, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen, um eine lückenlose Versorgung seiner Patienten sicherzustellen.

Die Festigkeit der Marktstellung in Schleswig-Holstein ist ein Beweis für die hohe Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Die langjährige Erfahrung sowie die Kombination aus technischer Expertise und persönlicher Beratung machen Kowsky zu einem vertrauenswürdigen Partner im Bereich der Gesundheitsversorgung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Häufige Fragen zu Sanitätshaus Kowsky GmbH

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Sanitätshaus Kowsky GmbH?

Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Sanitätshaus Kowsky GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Sanitätshaus Kowsky GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.

Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?

Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Kowsky GmbH in Neumünster bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.

Bietet Sanitätshaus Kowsky GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?

Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Sanitätshaus Kowsky GmbH in Neumünster, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.

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Über Sanitätshäuser

Sanitätshäuser versorgen Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen und Pflegebetten. In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die nach § 126 SGB V als zugelassene Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Fachkundige Mitarbeiter – staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker – beraten individuell und passen Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an. Gesetzlich Versicherte können zahlreiche Hilfsmittel auf Kassenrezept erhalten; die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro). Viele Sanitätshäuser bieten Anpass- und Reparaturservice vor Ort sowie Hausbesuche für immobile Patienten an. Das Verzeichnis umfasst alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland nach Stadt und Bundesland sortiert, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für eine schnelle und wohnortnahe Versorgung.

Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen

In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.

Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept

Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.

Sanitätshaus in Ihrer Nähe finden

Alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland sind nach Bundesland und Stadt filterbar – mit Adresse, Telefonnummer und Kontaktdaten. Alle gelisteten Häuser sind nach § 126 SGB V zugelassen und können direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Alternativ empfehlen viele Krankenkassen auf ihren Websites konkrete zugelassene Leistungserbringer in Wohnortnähe.

Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle

Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.

Was ist ein Sanitätshaus?

Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und weiteren Hilfsmitteln. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Welche Hilfsmittel erhalte ich im Sanitätshaus?

Im Sanitätshaus erhalten Sie unter anderem Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen. Die Mitarbeiter beraten Sie individuell und passen die Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an.

Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?

Das nächste Sanitätshaus lässt sich über die Website Ihrer Krankenkasse oder das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ermitteln. Viele Kassen empfehlen konkret zugelassene Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste können Sie ebenfalls nach Sanitätshäusern nach Stadt oder Bundesland suchen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?

Eine Orthese ist ein extern getragenes Hilfsmittel, das eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf stützt, stabilisiert oder korrigiert – z. B. Knieorthesen nach einem Kreuzbandriss oder Rückenorthesen bei Skoliose. Eine Prothese hingegen ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig – z. B. eine Beinprothese nach einer Amputation oder eine Handprothese. Beide werden im Sanitätshaus von Orthopädietechnikern individuell angepasst. Maßanfertigungen sind medizinisch notwendig und werden auf Kassenrezept verordnet.

Wie erhalte ich als Kassenpatient Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus?

Der Ablauf für gesetzlich Versicherte ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung (Rezept) aus; das Sanitätshaus holt eine Genehmigung der Krankenkasse ein (bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln); nach Genehmigung erfolgt Anpassung und Ausgabe. Die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro) – sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten (z. B. höherwertiger Prothesenfuß) muss der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst tragen. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.

Bieten Sanitätshäuser auch Hausbesuche an?

Viele Sanitätshäuser bieten Hausbesuche für immobile oder stark in der Mobilität eingeschränkte Patienten an – insbesondere für die Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Kosten für den Hausbesuch werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern das Sanitätshaus als zugelassener Leistungserbringer anerkannt ist. Informieren Sie sich beim jeweiligen Sanitätshaus über Hausbesuchsservices; in Sanoliste sind entsprechende Angebote in der Eintragsdetailseite ausgewiesen.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Sanitätshäuser