Sanitätshaus Tingelhoff GmbH Adresse & Kontakt
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Tingelhoff GmbH sind nach § 127 SGB V zugelassen und arbeiten eng mit der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen. Sie übernehmen die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Ärzte verordnen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen, von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis hin zu Hörgeräten und Orthesen. Diese regulatorische Einordnung ist entscheidend, da sie dem Sanitätshaus ermöglicht, in einem hochkompetitiven Markt sein Angebot zu standardisieren und gleichzeitig die Erwartungen der Kunden zu erfüllen.
Versorgungsbereiche & Leistungen
Sanitätshaus Tingelhoff GmbH in Dortmund bietet ein vielfältiges Spektrum an Hilfsmittelversorgung, das auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet ist. Die besonders gefragten Leistungen umfassen:
- Orthopädietechnik: Dazu gehören Orthesen, Prothesen und maßgefertigte Einlagen, die auf die spezifischen Anforderungen jedes Patienten abgestimmt sind.
- Rehatechnik: Hierzu zählen Produkte wie Rollstühle, Gehhilfen und Pflegebetten, die Patienten einen selbstbestimmten Alltag ermöglichen.
- Kompressionstherapie: Sanitätshaus Tingelhoff bietet eine Auswahl an Kompressionsstrümpfen und Bandagen, die zur Linderung von Beschwerden wie venösen Erkrankungen beitragen.
- Homecare-Versorgung: In diesem Bereich bietet das Unternehmen Lösungen für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- Orthopädische Schuhtechnik: Maßgefertigte Schuhe und Einlagen helfen dabei, Fußprobleme zu beheben und das Wohlbefinden der Patienten zu steigern.
Besonders hervorzuheben ist die enge Zusammenarbeit mit qualifizierten Orthopädietechnikern, Bandagisten und Orthopädieschuhmachern, die den Patienten eine individuelle Beratung und Versorgung bieten. Bei Sanitätshaus Tingelhoff wird großer Wert auf Qualität und patientenorientierte Lösungen gelegt, um die Bewegungsfreiheit der Kunden zu fördern und deren Lebensqualität zu verbessern.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Hilfsmittel, die von der Sanitätshaus Tingelhoff GmbH bereitgestellt werden, werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass das Sanitätshaus einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Gemäß § 33 SGB V erfolgt für Kassenpatienten eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, wobei ein Mindestbetrag von 5 Euro und ein Höchstbetrag von 10 Euro pro Hilfsmittel gilt. Privat Versicherte und Selbstzahler können hingegen von einem umfangreicheren Produktangebot profitieren, das frei wählbar ist und teilweise auch spezialisierte Dienstleistungen umfasst.
Sanitätshaus Tingelhoff GmbH spielt eine bedeutende Rolle nicht nur für die Patienten, sondern auch für die regionale Wirtschaft. Mit seinen mehreren Filialen sorgt das Unternehmen für eine Arbeitsplatzsicherung und fördert die Zusammenarbeit mit lokalen Gesundheitsdienstleistern. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen bleibt das Team stets auf dem neuesten Stand der Technologie und der medizinischen Entwicklungen, was für die Qualitätssteigerung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen entscheidend ist.
Internen Link zu weiteren Informationen über Sanitätshaus Tingelhoff GmbH.
Häufige Fragen zu Sanitätshaus Tingelhoff GmbH
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Sanitätshaus Tingelhoff GmbH?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Sanitätshaus Tingelhoff GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Sanitätshaus Tingelhoff GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Tingelhoff GmbH in Dortmund bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Sanitätshaus Tingelhoff GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Sanitätshaus Tingelhoff GmbH in Dortmund, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
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Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen und Pflegebetten. In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die nach § 126 SGB V als zugelassene Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Fachkundige Mitarbeiter – staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker – beraten individuell und passen Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an. Gesetzlich Versicherte können zahlreiche Hilfsmittel auf Kassenrezept erhalten; die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro). Viele Sanitätshäuser bieten Anpass- und Reparaturservice vor Ort sowie Hausbesuche für immobile Patienten an. Das Verzeichnis umfasst alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland nach Stadt und Bundesland sortiert, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für eine schnelle und wohnortnahe Versorgung.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.
Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Sanitätshaus in Ihrer Nähe finden
Alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland sind nach Bundesland und Stadt filterbar – mit Adresse, Telefonnummer und Kontaktdaten. Alle gelisteten Häuser sind nach § 126 SGB V zugelassen und können direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Alternativ empfehlen viele Krankenkassen auf ihren Websites konkrete zugelassene Leistungserbringer in Wohnortnähe.
Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle
Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.
Was ist ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und weiteren Hilfsmitteln. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Hilfsmittel erhalte ich im Sanitätshaus?
Im Sanitätshaus erhalten Sie unter anderem Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen. Die Mitarbeiter beraten Sie individuell und passen die Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an.
Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?
Das nächste Sanitätshaus lässt sich über die Website Ihrer Krankenkasse oder das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ermitteln. Viele Kassen empfehlen konkret zugelassene Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste können Sie ebenfalls nach Sanitätshäusern nach Stadt oder Bundesland suchen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein extern getragenes Hilfsmittel, das eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf stützt, stabilisiert oder korrigiert – z. B. Knieorthesen nach einem Kreuzbandriss oder Rückenorthesen bei Skoliose. Eine Prothese hingegen ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig – z. B. eine Beinprothese nach einer Amputation oder eine Handprothese. Beide werden im Sanitätshaus von Orthopädietechnikern individuell angepasst. Maßanfertigungen sind medizinisch notwendig und werden auf Kassenrezept verordnet.
Wie erhalte ich als Kassenpatient Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus?
Der Ablauf für gesetzlich Versicherte ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung (Rezept) aus; das Sanitätshaus holt eine Genehmigung der Krankenkasse ein (bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln); nach Genehmigung erfolgt Anpassung und Ausgabe. Die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro) – sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten (z. B. höherwertiger Prothesenfuß) muss der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst tragen. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Bieten Sanitätshäuser auch Hausbesuche an?
Viele Sanitätshäuser bieten Hausbesuche für immobile oder stark in der Mobilität eingeschränkte Patienten an – insbesondere für die Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Kosten für den Hausbesuch werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern das Sanitätshaus als zugelassener Leistungserbringer anerkannt ist. Informieren Sie sich beim jeweiligen Sanitätshaus über Hausbesuchsservices; in Sanoliste sind entsprechende Angebote in der Eintragsdetailseite ausgewiesen.