Auxilium GmbH

Sanitätshäuser · Essen

Auxilium GmbH Adresse & Kontakt

Adresse

Westendhof 10
45143 Essen

Unternehmensprofil

2009

Gegründet

3500+

Mitarbeiter

Spezialisierungen

Homecare, Rehatechnik, Orthopädie

Hilfsmittelversorgung in Deutschland

Sanitätshäuser wie Auxilium GmbH sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung und übernehmen die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Ärzte verordnen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen. Diese Produktpalette reicht von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis hin zu Hörgeräten und Orthesen. Hilfsmittel sind häufig entscheidend für die Mobilität und Selbstständigkeit der Patienten.

Versorgungsbereiche & Leistungen

Auxilium GmbH in Essen bietet ein breites Spektrum an Hilfsmittelversorgung: Orthopädietechnik (Orthesen, Prothesen, Einlagen), Rehatechnik (Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten), Kompressionstherapie (Strümpfe, Bandagen), Homecare-Versorgung (Stoma, Inkontinenz, Wundversorgung) sowie orthopädische Schuhtechnik. Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher beraten und versorgen die Patienten individuell.

  • Orthopädietechnik: Maßgefertigte Orthesen und Prothesen werden auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt und helfen, körperliche Einschränkungen auszugleichen und die Mobilität zu erhalten.
  • Rehatechnik: Rollstühle, Gehhilfen und Pflegebetten ermöglichen Selbstständigkeit und unterstützen den Alltag.
  • Kompressionstherapie: Kompressionsstrümpfe und Bandagen werden bei venösen Erkrankungen eingesetzt, um die Blutzirkulation zu fördern.
  • Homecare-Versorgung: Produkte zur Stoma- und Inkontinenzversorgung sowie Wundversorgung ermöglichen häusliche Betreuung und entlasten Patienten und Angehörige.
  • Orthopädische Schuhtechnik: Maßgefertigte Einlagen und Schuhe helfen, Fußprobleme zu behandeln und verbessern das Gehen und Stehen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Bei ärztlicher Verordnung werden Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Sanitätshaus einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Kassenpatienten zahlen gemäß § 33 SGB V 10 Prozent des Abgabepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel). Privat Versicherte und Selbstzahler können von einem größeren Produktangebot profitieren, das über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.

Regionale Bedeutung und Netzwerke

Auxilium GmbH ist in der Hilfsmittelversorgung tätig und hat eine Rolle in der regionalen Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Mit über 85 Standorten in ganz Deutschland werden Hilfsmittel schnell und effizient an Patienten geliefert. Die Zusammenarbeit mit lokalen Ärzten und Kliniken ermöglicht eine Versorgung, die auf spezifische Patientenbedürfnisse zugeschnitten ist.

Regulatorische Einordnung und Qualitätssicherung

Auxilium GmbH unterliegt strengen regulatorischen Auflagen. Diese beinhalten die Zulassung als Leistungserbringer nach § 127 SGB V und regelmäßige Audits, um sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen den erforderlichen Standards entsprechen. Das Unternehmen verpflichtet sich zur kontinuierlichen Weiterbildung seiner Mitarbeiter, um medizinische und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen.

Durch diese Maßnahmen bietet Auxilium GmbH eine zuverlässige Hilfsmittelversorgung, die auf individuelle Patientenbedürfnisse abgestimmt ist.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: Hilfsmittelversorgung | Versorgungsbereiche

Häufige Fragen zu Auxilium GmbH

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Auxilium GmbH?

Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Auxilium GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Auxilium GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.

Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?

Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Auxilium GmbH in Essen bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.

Bietet Auxilium GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?

Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Auxilium GmbH in Essen, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.

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Über Sanitätshäuser

Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln und passen diese individuell an, von Prothesen, Orthesen und Einlagen über Rollstühle, Rollatoren und Pflegebetten bis zu Kompressionsstrümpfen, Inkontinenz- und Stomaversorgung sowie Homecare. Bundesweit gibt es rund 4.500 Sanitätshäuser und Orthopädietechnik-Betriebe mit etwa 48.000 Beschäftigten (BIV-OT); zusammen leisten sie über 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen im Jahr. Um gesetzlich Versicherte beliefern zu dürfen, brauchen sie einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen und den Eignungsnachweis der Präqualifizierung (§§ 126, 127 SGB V). Die Orthopädietechnik ist ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Im Verzeichnis finden Sie Sanitätshäuser nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.

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Hilfsmittel auf Rezept: Anspruch und Hilfsmittelverzeichnis

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Zuletzt aktualisiert: 01.10.2026 · Kategorie: Sanitätshäuser