Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald

Gesundheitsamt · Freiburg

Das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald in Freiburg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygieneüberwachung und weitere sozialmedizinische Aufgaben im Zuständigkeitsbereich.

Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald Adresse & Kontakt

Fax

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08:00-11:00

Mi 14:00-17:30

Adresse

Sautierstr. 28/30
79104 Freiburg

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Aufgaben des Gesundheitsamts Breisgau Hochschwarzwald

Das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald in Freiburg ist eine Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Baden-Württemberg. Es ist zuständig für Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Hygieneüberwachung in der Region Breisgau Hochschwarzwald.

Aufgaben & Zuständigkeiten

Das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald führt folgende Aufgaben durch, die im Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg geregelt sind:

  • Infektionsschutz: Überwachung von meldepflichtigen Krankheiten sowie Durchführung von Ausbruchsmanagement.
  • Umwelthygiene: Kontrolle der hygienischen Verhältnisse in öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kita und bei Veranstaltungen.
  • Schulgesundheitspflege: Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen und Beratung zur gesundheitsfördernden Schulentwicklung.
  • Sozialpsychiatrischer Dienst: Unterstützung und Beratung von Personen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen.
  • Ärztliche Gutachten: Durchführung von amtsärztlichen Begutachtungen, zum Beispiel bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten oder für das Asylverfahren.

Tätigkeitsbereiche

Das Gesundheitsamt betreut die Stadt Freiburg und die umliegenden Landkreise im Breisgau Hochschwarzwald. Es arbeitet mit regionalen Institutionen wie Schulen und Jugendzentren zusammen, um Gesundheitsthemen wie Impfkampagnen und hygienische Standards in der Bevölkerung zu vermitteln. Am Donnerstag, den 19. März, wurden im Stadtgarten von Freiburg Informationsstände eingerichtet, um die Bevölkerung über aktuelle Gesundheitsthemen zu informieren.

Rechtliche Grundlagen

Das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald arbeitet nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Landesgesundheitsdienstgesetz. Diese Gesetze regeln die Vorgehensweise bei der Bekämpfung von Gesundheitsproblemen, die Durchführung von Präventionsprogrammen und den Umgang mit Ausbrüchen infektionsbedingter Erkrankungen. Die Behörde führt zudem Audits durch und dokumentiert die Einhaltung von Hygienerichtlinien in verschiedenen Einrichtungen.

Rolle in der Region

Das Gesundheitsamt ist für die schnelle Reaktion bei Gesundheitskrisen wie Pandemien oder Ausbrüchen von Infektionskrankheiten zuständig. Der Austausch mit Universitäten und Forschungseinrichtungen in Freiburg trägt zur Umsetzung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse bei. Die Behörde unterstützt auch Migranten und geflüchtete Personen beim Zugang zum Gesundheitswesen.

Standort & Kontakt

Das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald ist unter folgender Adresse erreichbar: Sautierstr. 28/30, 79104 Freiburg – Telefon: 0761 2187-3010. Für aktuelle Informationen und Anfragen wenden Sie sich direkt an das Unternehmen. Die Öffnungszeiten sind variabel, und es empfiehlt sich, einen Termin im Voraus zu vereinbaren, um die benötigten Dienste effizient nutzen zu können.

Weitere Informationen: Gesundheitsamt in Baden-Württemberg oder alle Gesundheitsämter in Deutschland auf Sanoliste.

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Was Sie beim Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald erledigen können

Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt Aufgaben wahr, die im Infektionsschutzgesetz des Bundes und im jeweiligen Landesrecht festgelegt sind. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Anliegen und die zugehörige Rechtsgrundlage. Welche Leistungen im Einzelfall angeboten werden und ob dafür ein Termin nötig ist, klären Sie am besten direkt beim Amt.

Anliegen Was dahintersteckt Rechtsgrundlage
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln Erstbelehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit in Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder Gemeinschaftsverpflegung. Umgangssprachlich Gesundheitszeugnis. § 43 IfSG
Meldung übertragbarer Krankheiten Ärztinnen, Ärzte und Labore melden bestimmte Krankheiten und Erregernachweise an das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt. §§ 6 und 7 IfSG
Infektionshygienische Überwachung Begehung und Beratung von Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie von Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. § 23 IfSG
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen Hygieneüberwachung von Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Unterkünften sowie Beratung bei Ausbrüchen. § 36 IfSG
Impfberatung und Schutzimpfungen Beratung zu Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, teils eigene Impfangebote, Nachweiskontrolle beim Masernschutz. § 20 IfSG
Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen Anonyme und kostenfreie Beratung, je nach Amt auch Untersuchung. Umfasst ebenfalls die Tuberkuloseberatung. § 19 IfSG
Trinkwasserüberwachung Überwachung von Wasserversorgungsanlagen sowie von Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern und Gemeinschaftseinrichtungen. Trinkwasserverordnung
Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten Begutachtung für Behörden, etwa zur Verbeamtung, zur Dienstfähigkeit oder im Rahmen von Sozialleistungen. Landesrecht
Schuleingangsuntersuchung Pflichtuntersuchung vor der Einschulung, in der Regel über den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Amtes. Landesrecht
Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, für Betroffene und Angehörige, in Krisen auch aufsuchend. Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Bundesweit gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). In Baden-Württemberg regelt zusätzlich das Landesrecht die Aufgaben und die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Maßgeblich ist dort das ÖGDG BW (Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg). Für amtsärztliche Begutachtungen, die Schuleingangsuntersuchung und den sozialpsychiatrischen Dienst ist ergänzend Landesrecht maßgeblich.

Erreichbarkeit

Das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald ist über Telefon, E-Mail, Fax, Website erreichbar. Zu den Öffnungszeiten liegen uns keine Angaben vor. Bitte erfragen Sie diese direkt beim Amt. Formulare, Online-Dienste und aktuelle Hinweise stehen in der Regel auf der Website des Amtes.

Angaben ohne Gewähr. Zuständigkeiten und Leistungsangebot können sich ändern, verbindlich ist stets die Auskunft des Amtes.

Häufige Fragen zu Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald

Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald?

Das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald in Freiburg ist zuständig für den öffentlichen Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Beratung zu Gesundheitsthemen, Überwachung von Hygienestandards sowie gesundheitliche Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz.

Wo befindet sich das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald?

Das Gesundheitsamt Breisgau Hochschwarzwald hat seinen Sitz in Freiburg. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland umfasst Gesundheitsämter auf Kreis- und Stadtebene. Sie sind verantwortlich für Gesundheitsförderung, Prävention, Infektionsschutz, Umwelthygiene und sozialmedizinische Aufgaben in ihrer Region.

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Zuletzt aktualisiert: 27.06.2026 · Kategorie: Gesundheitsamt