Fareva Deutschland GmbH

Lohnhersteller · Feucht

Deutsche Tochter des französischen Lohnherstellers Fareva, spezialisiert auf Herstellung pharmazeutischer Spezialitäten.

Fareva Deutschland GmbH – Adresse & Kontakt

Telefon

Website

Adresse

Nürnberger Str. 12
90537 Feucht

Fareva Deutschland GmbH im Überblick

Fareva Deutschland GmbH ist ein Lohnhersteller (Contract Manufacturer) für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit Standort in Feucht, Bayern. Das Unternehmen produziert im Auftrag anderer Firmen und verfügt über eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG.

Leistungen & Kapazitäten

Fareva Deutschland GmbH bietet Lohnherstellungsleistungen für Arzneimittel und/oder Medizinprodukte an. Dazu gehören typischerweise Synthese, Formulierung, Abfüllung, Verpackung und Qualitätskontrolle. Alle Prozesse erfolgen unter GMP-konformen Bedingungen.

Über Fareva Deutschland GmbH

Welcome to Fareva. Our 13,000 experts in industrial subcontracting are at your service. We support you in the household & industrial, beauty, makeup, pharmaceutical, and API sectors.

Standort & Kontakt

Fareva Deutschland GmbH ist unter folgender Adresse erreichbar: Nürnberger Str. 12, 90537 Feucht – Telefon: 091284040. Für aktuelle Informationen und Anfragen wenden Sie sich direkt an das Unternehmen.

Weitere Informationen: Lohnhersteller in Bayern oder alle Lohnhersteller in Deutschland auf Sanoliste.

Contract Manufacturing in der Pharmaindustrie

Lohnhersteller (Contract Manufacturing Organizations, CMOs) wie Fareva Deutschland GmbH produzieren Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte im Auftrag anderer Unternehmen. Die Auftragsfertigung umfasst typischerweise Wirkstoffsynthese, Formulierung, Abfüllung, Primär- und Sekundärverpackung bis hin zur Freigabe durch eine sachkundige Person (Qualified Person, QP). Der CMO-Markt wächst weltweit, da immer mehr Pharmaunternehmen die Produktion an spezialisierte Partner auslagern.

GMP-Anforderungen & Herstellungserlaubnis

Fareva Deutschland GmbH benötigt als Lohnhersteller eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG. Die Produktion muss den Regeln der Guten Herstellungspraxis (GMP) entsprechen, die in der EU durch den EudraLex Volume 4 definiert werden. Regelmäßige Inspektionen durch die zuständige Landesbehörde sowie ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem sind verpflichtend. Jede Charge wird vor der Freigabe durch eine qualifizierte Person (QP) geprüft.

Standortvorteil Bayern

Bayern bietet Lohnherstellern wie Fareva Deutschland GmbH Zugang zu qualifizierten Fachkräften, einer starken Zuliefererindustrie und renommierten pharmazeutischen Forschungseinrichtungen. Der Standort Feucht ermöglicht kurze Wege zu Auftraggebern und eine effiziente Logistik im europäischen Binnenmarkt.

Häufige Fragen zu Fareva Deutschland GmbH

Was macht Fareva Deutschland GmbH?

Deutsche Tochter des französischen Lohnherstellers Fareva, spezialisiert auf Herstellung pharmazeutischer Spezialitäten.

Wo befindet sich Fareva Deutschland GmbH?

Fareva Deutschland GmbH hat seinen Sitz in Feucht. Detaillierte Kontaktdaten, Adresse und Telefonnummer finden Sie auf dieser Seite.

In welchem Bereich ist Fareva Deutschland GmbH tätig?

Fareva Deutschland GmbH ist in der Lohnhersteller-Branche tätig und bietet spezialisierte Produkte und Dienstleistungen für das Gesundheitswesen an.

Was ist der Unterschied zwischen CMO und CDMO?

Ein CMO (Contract Manufacturing Organization) führt ausschließlich die Auftragsfertigung durch. Ein CDMO (Contract Development and Manufacturing Organization) bietet zusätzlich Entwicklungsleistungen an – von der Formulierungsentwicklung über Scale-up bis zur Prozessvalidierung. Fareva Deutschland GmbH ist als Lohnhersteller in diesem Markt tätig.

Was ist eine Qualified Person (QP)?

Die Qualified Person (QP) ist eine nach § 14 AMG gesetzlich vorgeschriebene sachkundige Person, die jede Arzneimittelcharge vor der Freigabe zum Verkauf prüft und freigibt. Die QP trägt die persönliche Verantwortung dafür, dass jede Charge gemäß GMP hergestellt und geprüft wurde.

Welche Zertifizierungen benötigt ein Lohnhersteller?

Lohnhersteller benötigen eine Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG, ein GMP-Zertifikat auf Basis regelmäßiger Behördeninspektionen und je nach Auftraggeber zusätzliche Zertifizierungen wie ISO 9001, ISO 13485 (für Medizinprodukte) oder FDA-Registrierung für den US-Markt.

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Zuletzt aktualisiert: 17.03.2026 · Kategorie: Lohnhersteller