Alten- und Pflegeheim St. Ulrich

Pflegeheime · Überlingen

Das Alten- und Pflegeheim St. Ulrich ist eine stationäre Pflegeeinrichtung in Überlingen (Baden-Württemberg).

Alten- und Pflegeheim St. Ulrich Adresse & Kontakt

Adresse

Sankt-Ulrich-Straße 20
88662 Überlingen

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Das Alten- und Pflegeheim St. Ulrich im Überblick

Das Alten- und Pflegeheim St. Ulrich ist eine stationäre Pflegeeinrichtung in Überlingen (Baden-Württemberg), die seit vielen Jahren das Wohlbefinden von pflegebedürftigen Menschen in den Fokus ihrer Arbeit stellt. Die Einrichtung bietet nicht nur umfassende Unterstützung und Versorgung, sondern auch ein respektvolles Wohnumfeld, das den individuellen Bedürfnissen der Bewohner gerecht wird. St. Ulrich ist bekannt für seine hohe Qualität in der Pflege und Betreuung, wodurch es eine bedeutende Rolle in der regionalen Versorgungslandschaft einnimmt.

Pflegeleistungen und Betreuungsangebot

Die stationäre Pflegeeinrichtung bietet rund um die Uhr professionelle Pflege und Betreuung. Zu den angebotenen Pflegeleistungen zählen:

  • Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilisation.
  • Medizinische Behandlungspflege: Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen wie Medikation, Verbandswechsel und Wundversorgung.
  • Soziale Betreuung: Individuelle Gespräche, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und emotionale Begleitung.
  • Beschäftigungstherapie: Angebote zur Aktivierung der geistigen und motorischen Fähigkeiten, angepasst an die Interessen der Bewohner.
  • Veranstaltungsprogramm: Regelmäßige Aktivitäten wie kreative Workshops, Spieleabende, Musizieren und Ausflüge, um soziale Kontakte zu fördern.

Insgesamt wird Wert auf eine ganzheitliche Pflege gelegt, die die physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens berücksichtigt. Die qualifizierten Fachkräfte des Alten- und Pflegeheims St. Ulrich setzen auf eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen Dienstleistern, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Pflegegrad und Kostenübernahme

Für die Aufnahme in ein Pflegeheim wird in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorausgesetzt. Dies ist wichtig für die Festlegung des Pflegebedarfs und die entsprechende Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Abhängig von Pflegegrad und individuellen Bedürfnissen kann die Finanzierung der Pflegekosten sehr unterschiedlich ausfallen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad einen Anteil der Kosten, während der verbleibende Eigenanteil, der Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) umfasst, von den Bewohnern selbst oder ihren Angehörigen getragen werden muss. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, ergänzende Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt zu beantragen, um die finanzielle Belastung zu verringern.

Standort und regionale Bedeutung

Das Alten- und Pflegeheim St. Ulrich befindet sich in der Sankt-Ulrich-Straße 20, 88662 Überlingen. Die Lage am Bodensee ist nicht nur malerisch, sondern trägt auch zur Lebensqualität der Bewohner bei. Durch die direkte Anbindung an Bus- und Schienenverkehrsanbindungen ist die Einrichtung für Angehörige und Besucher gut erreichbar. Darüber hinaus nimmt St. Ulrich eine besondere Rolle in der Region ein, da es eine wichtige Schnittstelle zwischen medizinischen Diensten, Sozialdiensten und den Familien der Pflegebedürftigen bildet. Die enge Zusammenarbeit mit lokalen Gesundheitsanbietern und sozialen Einrichtungen ermöglicht es, die Versorgungs- und Betreuungskompetenz zu erweitern und den Bewohnern eine umfassende Unterstützung zukommen zu lassen.

Kontakt und Aufnahme

Für Anfragen zu Pflegeplätzen, Kosten und Aufnahmevoraussetzungen wenden Sie sich direkt an das Alten- und Pflegeheim St. Ulrich. Das engagierte Team steht Ihnen für alle Fragen rund um einen Einzug zur Verfügung und berät Sie detailliert bei der Auswahl der für Sie passenden Pflegeform. Eine individuelle Erstberatung hilft dabei, die individuellen Bedürfnisse zu klären und den besten Weg für den Eintritt in die Pflegeeinrichtung zu finden.

Weitere Informationen: Entdecken Sie Pflegeheime in Baden-Württemberg oder alle Pflegeheime in Deutschland auf Sanoliste.

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Häufige Fragen zu Alten- und Pflegeheim St. Ulrich

Wie lautet die Adresse von Alten- und Pflegeheim St. Ulrich?

Alten- und Pflegeheim St. Ulrich hat seinen Standort in Sankt-Ulrich-Straße 20, 88662 Überlingen, Baden-Württemberg.

Wie lautet die Telefonnummer von Alten- und Pflegeheim St. Ulrich?

Die Telefonnummer von Alten- und Pflegeheim St. Ulrich lautet +497117050555. Für Fragen zu Pflegeplätzen und Terminen wenden Sie sich direkt an das Team.

Welche Art von Pflege wird in Alten- und Pflegeheim St. Ulrich angeboten?

Alten- und Pflegeheim St. Ulrich bietet als stationäre Pflegeeinrichtung in Überlingen vollstationäre Pflege sowie in vielen Fällen auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. Informationen zu den genauen Leistungen erhalten Sie direkt bei der Einrichtung.

Wie hoch sind die Kosten für Alten- und Pflegeheim St. Ulrich?

Wie in allen stationären Pflegeeinrichtungen setzt sich der Pflegesatz bei Alten- und Pflegeheim St. Ulrich aus mehreren Kostenblöcken zusammen: Pflege- und Betreuungsleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Die Pflegeversicherung zahlt einen Zuschuss abhängig vom Pflegegrad.

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Über Pflegeheime

Ein Pflegeheim, fachlich vollstationäre Pflegeeinrichtung, versorgt pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr, pflegerisch, medizinisch und sozial. In Deutschland gibt es rund 11.500 vollstationäre Pflegeheime mit über 900.000 Plätzen; etwa 800.000 Menschen werden dort betreut (Statistisches Bundesamt 2023). Träger sind gemeinnützige Organisationen wie Caritas, Diakonie, AWO und DRK sowie private Betreiber. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Zuschuss, den Eigenanteil zahlt der Bewohner selbst; reicht das Einkommen nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Geprüft werden die Häuser jährlich vom Medizinischen Dienst, die Heimaufsicht liegt bei den Ländern. Im Verzeichnis finden Sie stationäre Pflegeheime, sortiert nach Bundesland und Stadt, mit Adresse, Telefon und Trägerinformationen.

Der Pflegemarkt in Deutschland

Pflegegrade und was die Pflegekasse zahlt

Kosten und Eigenanteil im Pflegeheim

Wer zahlt, wenn das Einkommen nicht reicht

Stationär, Kurzzeit, Tagespflege: die Pflegeformen

Qualität, Personal und Aufsicht

Das richtige Pflegeheim finden

Herausforderungen: Fachkräftemangel und steigende Kosten

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Was ist ein Pflegeheim?

Ein Pflegeheim, fachlich vollstationäre Pflegeeinrichtung, betreut pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr mit Pflege, medizinischer Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung. In Deutschland gibt es rund 11.500 solcher Heime mit über 900.000 Plätzen (Destatis 2023).

Was zahlt die Pflegekasse für ein Pflegeheim je Pflegegrad?

Im Heim zahlt die Pflegekasse 2025 monatlich 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 erhält nur einen Zuschuss von 131 Euro. Die Beträge stiegen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Im Bundesdurchschnitt lag der gesamte Eigenanteil im ersten Heimjahr 2025 bei rund 3.000 Euro im Monat, mit großen regionalen Unterschieden. Er setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage zusammen.

Welche Pflegegrade gibt es und wie werden sie ermittelt?

Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Sie werden vom Medizinischen Dienst über das Begutachtungsverfahren mit fünf Modulen festgestellt, von der Mobilität über die Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltags. Im Pflegeheim gibt es Leistungen der Pflegekasse ab Pflegegrad 2.

Wer bezahlt das Pflegeheim, wenn das Geld nicht reicht?

Reichen Rente, Einkommen und Vermögen nicht aus, übernimmt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Vorrangig werden eigenes Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro je Person eingesetzt.

Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

Erwachsene Kinder werden für die Heimkosten ihrer Eltern erst herangezogen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020). Das Einkommen von Schwiegerkindern oder Geschwistern wird nicht berücksichtigt; die Grenze gilt je Kind.

Was bedeutet einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist der Teil der pflegebedingten Kosten, den der Bewohner selbst trägt. Er ist innerhalb eines Heims für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch, unterscheidet sich aber von Heim zu Heim. Mit der Aufenthaltsdauer mindert ihn der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Wie erkenne ich ein gutes Pflegeheim?

Hilfreich sind der MD-Prüfbericht und die indikatorenbasierte Qualitätsdarstellung (etwa im AOK-Pflegenavigator oder vdek-Pflegelotsen). Entscheidend ist ein Besuch vor Ort, am besten unangemeldet, mit Blick auf Personal, Atmosphäre, Sauberkeit, Verpflegung und passende Spezialangebote wie Demenzbetreuung.

Was unterscheidet Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege?

Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete stationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson ausfällt; beide wurden 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Tagespflege ist eine teilstationäre Betreuung mit Rückkehr nach Hause.

Was bedeutet Demenzpflege im Pflegeheim?

Viele Heime bieten spezielle Betreuung für Menschen mit Demenz, etwa in einem geschützten Wohnbereich mit geschultem Personal, festen Strukturen und Beschäftigungsangeboten. Eine geschlossene Unterbringung ist nur mit Beschluss des Betreuungsgerichts zulässig.

Wie finde ich ein freies Pflegeheim in meiner Nähe?

Auf Sanoliste sind stationäre Pflegeheime nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse, Telefon und Trägerinformationen. Freie Plätze erfragen Sie direkt bei der Einrichtung; bei der Suche und Finanzierung hilft zusätzlich die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Pflegeheime