Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim

Pflegeheime · Haßloch

Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim ist ein Pflegeheim in Haßloch, Baden-Württemberg.

Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim Adresse & Kontakt

Adresse

Heinrich-Brauch-Straße 33
67454 Haßloch

Das Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim im Überblick

Das Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim ist eine renommierte Einrichtung in Haßloch, Baden-Württemberg. Diese stationäre Pflegeeinrichtung hat sich auf die umfassende Betreuung und Unterstützung von älteren und pflegebedürftigen Menschen spezialisiert. Die Philosophie des Hauses basiert auf der Überzeugung, dass jeder Bewohner ein Recht auf Würde, Respekt und eine hohe Lebensqualität hat. Mit einem engagierten Team von Pflegekräften und Therapeuten wird ein Umfeld geschaffen, das die individuelle Persönlichkeit der Bewohner respektiert und je nach ihren Bedürfnissen fördert.

Pflegeleistungen und Betreuungsangebot

Das Theodor-Friedrich-Haus bietet eine Vielzahl von Pflegeleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt sind. Die vollstationäre Pflege umfasst Grundpflege, wie Körperhygiene und Mobilisation, sowie Behandlungspflege, einschließlich individueller therapeutischer Maßnahmen. Darüber hinaus wird Wert auf aktivierende Pflege gelegt, wobei die Förderung der Selbstständigkeit im Alltag im Mittelpunkt steht.

  • Aktivierende Pflege: Zielgerichtete Aktivitäten unterstützen die Selbstständigkeit und Lebensfreude der älteren Menschen.
  • Gedächtnisübungen: Diese helfen, kognitive Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern, was besonders bei demenziellen Erkrankungen von Bedeutung ist.
  • Kulturelle Veranstaltungen: Regelmäßige Veranstaltungen und Ausflüge fördern das soziale Miteinander und stärken das Gemeinschaftsgefühl der Bewohner.

Zusätzlich werden Therapien angeboten, darunter physiotherapeutische Angebote, Ergotherapie und Gesprächsgruppen, um das allgemeine Wohlbefinden der Bewohner zu steigern und aktiv am Leben teilzuhaben.

Pflegegrad und Kostenübernahme

Um im Theodor-Friedrich-Haus aufgenommen zu werden, ist der Nachweis eines anerkannten Pflegegrades (1–5) erforderlich. Dieser Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt je nach festgestelltem Pflegegrad unterschiedliche Anteile der Kosten. Dies umfasst die Grundpflege sowie bestimmte medizinische Leistungen, während der Eigenanteil, der Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten beinhaltet, von den Bewohnern oder deren Angehörigen getragen werden muss. Bei finanziellen Engpässen können zudem Sozialleistungen beim zuständigen Sozialamt beantragt werden.

Standort und regionale Bedeutung

Das Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim befindet sich in der Heinrich-Brauch-Straße 33, 67454 Haßloch, in einer ruhigen und dennoch zentralen Lage. Diese geographische Position ermöglicht es den Bewohnern, sowohl die Vorzüge der Natur als auch die Annehmlichkeiten der Stadt zu genießen. Haßloch selbst ist bekannt für seine Gemeinschaft und den starken sozialen Zusammenhalt, was den Bewohnern des Pflegeheims zugutekommt. Die Region bietet zudem eine Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten und kulturellen Veranstaltungen, die von der Einrichtung in das Betreuungsangebot integriert werden.

Besonderheiten der Einrichtung

Eine Besonderheit des Theodor-Friedrich-Hauses ist der hohe Personalschlüssel, der sicherstellt, dass jeder Bewohner die individuelle Betreuung erhält, die er benötigt. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die an Demenz oder anderen altersbedingten Erkrankungen leiden. Durch regelmäßige Schulungen wird das Pflegepersonal kontinuierlich in neuen Pflegemethoden und -techniken geschult, um den Bewohnern die bestmögliche Pflege zu bieten.

Darüber hinaus legt das Haus großen Wert auf die Zusammenarbeit mit Angehörigen. Information und Unterstützung für Familienmitglieder sind wichtige Bestandteile der Pflegephilosophie, denn eine offene Kommunikation zwischen Pflegepersonal und Angehörigen trägt erheblich zum Wohlbefinden der Bewohner bei.

Kontakt und Aufnahme

Für weitere Informationen und persönliche Beratung zu freien Pflegeplätzen, Pflegegraden und dem Aufnahmeverfahren steht das Team des Theodor-Friedrich-Hauses interessierten Angehörigen zur Verfügung. Ein direkter Kontakt über Telefon oder vor Ort ist sehr empfehlenswert, um alle Fragen individuell zu klären.

Weitere Informationen: Entdecken Sie Pflegeheime in Baden-Württemberg oder alle Pflegeheime in Deutschland auf Sanoliste.

Häufige Fragen zu Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim

Welche Adresse hat Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim?

Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim hat seinen Standort in Heinrich-Brauch-Straße 33, 67454 Haßloch, Baden-Württemberg.

Wie erhalte ich Informationen zu freien Plätzen bei Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim?

Für eine persönliche Beratung und Informationen zu freien Plätzen kontaktieren Sie Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim direkt. Die Einrichtung befindet sich in Heinrich-Brauch-Straße 33, 67454 Haßloch.

Was für Pflegeangebote gibt es bei Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim?

Als stationäres Pflegeheim in Haßloch bietet Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim typischerweise Leistungen der vollstationären Pflege an. Dazu gehören Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuungsangebote und soziale Aktivitäten für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Welcher Pflegegrad wird für Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim benötigt?

Für einen Einzug in Theodor-Friedrich-Haus Alten- und Pflegeheim oder ein anderes Pflegeheim benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Die Beantragung erfolgt über Ihre Pflegekasse; der Medizinische Dienst führt anschließend eine Begutachtung durch.

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Über Pflegeheime

Ein Pflegeheim (vollstationäre Pflegeeinrichtung) bietet pflegebedürftigen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Versorgung mit pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen. In Deutschland gibt es rund 15.400 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit über 900.000 Pflegeplätzen (Statistisches Bundesamt 2023). Der Markt wird von gemeinnützigen Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, DRK) sowie privaten Betreibern (Korian, Alloheim, Vitanas) geprägt. Pflegeheime unterliegen der staatlichen Heimaufsicht der Bundesländer und werden regelmäßig durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft; Prüfberichte sind öffentlich einsehbar. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt je nach Pflegegrad Pauschalbeträge; verbleibende Eigenanteile trägt der Bewohner selbst. Bei fehlenden Mitteln leistet das Sozialamt Hilfe zur Pflege. Alle stationären Pflegeeinrichtungen sind nach Bundesland und Stadt geordnet mit Adresse, Telefonnummer und Trägerinformationen aufgeführt.

Der Pflegemarkt in Deutschland

Deutschland steht vor einer der größten Herausforderungen seines Sozialversicherungssystems: dem demografischen Wandel. Bis 2035 wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen auf über 5 Millionen steigen. Aktuell gibt es rund 15.400 vollstationäre Pflegeheime mit über 900.000 Pflegeplätzen (Statistisches Bundesamt 2023). Der Markt wird von einer Mischung aus gemeinnützigen Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, Deutsches Rotes Kreuz) und privaten Betreibern (Korian, Alloheim, Vitanas) geprägt. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist die zentrale Herausforderung: Derzeit fehlen in Deutschland schätzungsweise 50.000 bis 100.000 Pflegekräfte.

Kosten, Pflegegrade und Finanzierung

Die Kosten für einen Heimplatz in Deutschland variieren je nach Bundesland, Lage und Ausstattung zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt einen Pauschalbetrag je nach Pflegegrad: von rund 770 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.005 Euro monatlich (Pflegegrad 5). Den verbleibenden Eigenanteil, bestehend aus Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), trägt der Bewohner selbst. Bei fehlenden Mitteln übernimmt das Sozialamt die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Pflegegrad 1 bis 5 wird durch den Medizinischen Dienst (MD) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt.

Das richtige Pflegeheim finden

Bei der Wahl eines Pflegeheims zählen Lage und Erreichbarkeit, Pflegekonzept und Betreuungsangebote, die Qualitätsprüfberichte des Medizinischen Dienstes, freie Plätze, Kosten und spezielle Versorgungsangebote wie Demenzpflege oder Palliativversorgung. Pflegestützpunkte der Länder begleiten Angehörige kostenlos und unabhängig bei der Suche. Alle Pflegeheime in Deutschland sind nach Bundesland und Stadt sortiert mit Adresse und Telefonnummer auffindbar.

Qualitätssicherung und Heimaufsicht in deutschen Pflegeheimen

Die Qualität in deutschen Pflegeheimen wird durch ein mehrstufiges Kontrollsystem gesichert. Der Medizinische Dienst (MD) prüft vollstationäre Einrichtungen regelmäßig und unangekündigt; die Ergebnisse werden als Qualitätsberichte veröffentlicht und sind für jedermann einsehbar. Die staatliche Heimaufsicht der jeweiligen Bundesländer erteilt die Betriebserlaubnis und kann bei schwerwiegenden Mängeln den Betrieb untersagen. Seit 2019 gilt das neue Qualitätssystem nach dem Pflege-Qualitätsentwicklungsgesetz (PflEQG) mit standardisierten Qualitätsindikatoren zu Sturzereignissen, Druckgeschwüren, ungewolltem Gewichtsverlust und Freiheitseinschränkungen. Das Pflegeheim muss ein internes Qualitätsmanagement unterhalten und Pflegefachkräfte regelmäßig fort- und weiterbilden. Fachkraftquoten schreiben vor, welcher Anteil der Pflegenden über eine anerkannte Berufsausbildung verfügen muss. Einrichtungen mit Demenzpflegekonzept, Palliativversorgung oder Kurzzeitpflege sind in Sanoliste gesondert ausgewiesen, damit Angehörige gezielt nach speziellen Versorgungsangeboten suchen können.

Was ist ein Pflegeheim?

Ein Pflegeheim (stationäre Pflegeeinrichtung) ist eine Einrichtung, die pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr pflegerische, medizinische und soziale Betreuung bietet. Pflegeheime in Deutschland unterliegen der staatlichen Aufsicht der jeweiligen Bundesländer und müssen regelmäßig durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden.

Wie finde ich das richtige Pflegeheim?

Bei der Wahl eines Pflegeheims spielen Lage, Pflegekonzept, Betreuungsangebote, die Qualitätsprüfberichte des Medizinischen Dienstes, Kosten und freie Plätze eine zentrale Rolle. Pflegestützpunkte der Länder bieten kostenlose Beratung bei der Suche. Auf Sanoliste finden Sie alle Pflegeheime nach Bundesland und Stadt sortiert mit Adresse und Telefonnummer.

Wer bezahlt das Pflegeheim?

Die Kosten für ein Pflegeheim werden anteilig von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen. Der verbleibende Eigenanteil (Investitionskosten, Unterkunft, Verpflegung und einrichtungseinheitlicher Eigenanteil EEE) muss vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Bei unzureichendem Einkommen oder Vermögen kann Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragt werden.

Welche Pflegegrade gibt es und was bedeuten sie?

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade (1–5), die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreiben. Pflegegrad 1 entspricht geringen Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

Was bedeutet der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)?

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist der Anteil der Pflegekosten, den Bewohner in einem Pflegeheim selbst tragen, unabhängig vom Pflegegrad. Seit der Pflegereform 2022 wird der EEE durch Zuschüsse der Pflegeversicherung gemindert: Im ersten Jahr zahlt die Pflegekasse 15 Prozent Zuschlag, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent Zuschlag auf den EEE. Dies entlastet langzeit-pflegebedürftige Bewohner erheblich. Neben dem EEE zahlen Bewohner auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten selbst.

Was ist Kurzzeitpflege und wann ist sie sinnvoll?

Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Unterbringung von bis zu acht Wochen pro Jahr – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Erholungsphase der pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege) oder bei einem akuten Pflegebedarf. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 1.774 Euro jährlich für Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI); nicht genutztes Budget der Verhinderungspflege kann teilweise angerechnet werden. Viele Pflegeheime bieten spezielle Kurzzeitpflegeplätze an, die auf Sanoliste entsprechend ausgewiesen sind.

Was ist Demenzpflege und welche Anforderungen stellt sie an ein Pflegeheim?

Demenzpflege ist ein Spezialisierungsfeld der stationären Pflege für Menschen mit Alzheimer, vaskulärer Demenz und anderen kognitiven Erkrankungen. Einrichtungen mit Demenzkonzept bieten gesicherte Wohnbereiche (ohne Weglaufgefahr), milieu-therapeutisch gestaltete Umgebungen, Beschäftigungstherapie sowie ausgebildetes Pflegepersonal mit Demenz-Fortbildungen. Nach § 43c SGB XI erhalten Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz einen Betreuungszuschlag. Bei der Heimsuche für demenzkranke Angehörige ist das Demenzkonzept des Hauses ein entscheidendes Auswahlkriterium.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Pflegeheime