Pharmagrosshandel in Bayern

Der pharmazeutische Großhandel in Bayern stellt die flächendeckende Versorgung von Apotheken und Krankenhäusern mit Arzneimitteln sicher. Die hier gelisteten Großhändler verfügen über die erforderliche Erlaubnis nach § 52a AMG und arbeiten nach den EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP).

Pharmagrosshandel in Bayern

Alle Pharmagrosshandel in Bayern auf einen Blick – mit Adresse, Telefonnummer und Kontaktmöglichkeiten.

Häufige Fragen zu Pharmagrosshandel in Bayern

Welche Pharmagroßhändler gibt es in Bayern?

In Bayern sind mehrere pharmazeutische Großhändler tätig, die Apotheken, Krankenhäuser und weitere zugelassene Abnehmer mit Arzneimitteln beliefern. Alle Großhändler mit Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.

Welche Erlaubnis braucht ein Pharmagroßhändler in Bayern?

Ein pharmazeutischer Großhändler benötigt eine Erlaubnis nach § 52a AMG. Voraussetzung sind geeignete Lagerräume, qualifiziertes Personal und die Einhaltung der GDP-Richtlinien. Die zuständige Landesbehörde in Bayern erteilt und überwacht diese Erlaubnis.