Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH Adresse & Kontakt
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie die Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung und übernehmen die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Ärzte verordnen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen – von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis zu Hörgeräten und Orthesen. Diese regulatorische Einordnung sichert den Patienten eine qualitativ hochwertige und umfassende Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Versorgungsbereiche & Leistungen
Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH bietet ein umfassendes Spektrum an Hilfsmittelversorgung, das auf die verschiedenen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt ist. Die angebotenen Bereiche beinhalten:
- Orthopädietechnik: Entwicklung und Anpassung von Orthesen, Prothesen und individuellen Einlagen, die speziell auf die anatomischen Gegebenheiten der Patienten abgestimmt sind.
- Rehatechnik: Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Gehhilfen und Pflegebetten, die den Patienten ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
- Kompressionstherapie: Herstellung und Vertrieb von maßgeschneiderten Kompressionsstrümpfen und Bandagen zur Unterstützung von Venen und zur Linderung von Beschwerden.
- Homecare-Versorgung: Fachgerechte Betreuung bei Stoma-Versorgung, Inkontinenz und Wundversorgung, um eine hochwertige Pflege zu gewährleisten.
- Orthopädische Schuhtechnik: Anfertigung von individuellen orthopädischen Schuhen und Einlagen, die sowohl modisch als auch funktional sind.
Qualifizierte Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher stehen den Patienten mit viel Engagement und Fachwissen zur Seite. Die individuelle Beratung und Versorgung nehmen hierbei einen hohen Stellenwert ein, um auf die spezifischen Bedürfnisse jedes einzelnen Patienten einzugehen.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Kosten für Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass das Sanitätshaus wie Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Dies gibt den Patienten Sicherheit und gewährleistet, dass sie die benötigte Versorgung erhalten. Laut § 33 SGB V fällt für Kassenpatienten eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises an, wobei dieser Betrag mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel betragen darf. Privat Versicherte und Selbstzahler profitieren hingegen von einem erweiterten Angebot an Produkten und innovativen Lösungen.
Die Bedeutung der Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH erstreckt sich über die Grenzen der individuellen Versorgung hinaus. Das Unternehmen trägt maßgeblich zur Gesundheitsversorgung in der Region bei und unterstützt Patienten auf ihrem Weg zu mehr Lebensqualität. Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe hat sich Ank-Kaiser zudem als wichtiger wirtschaftlicher Akteur etabliert. In Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und anderen Gesundheitseinrichtungen wird die Versorgungsqualität kontinuierlich verbessert, um den Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung gerecht zu werden. Die Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH bleibt ein unverzichtbarer Partner für Menschen mit besonderen Bedarfen in Kaiserslautern und Umgebung, indem sie nicht nur Hilfsmittel bereitstellt, sondern auch den Menschen in den Mittelpunkt stellt und individuelle Lösungen anbietet.Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Häufige Fragen zu Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH in Kaiserslautern bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH in Kaiserslautern, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
Sanitätshäuser in Deutschland
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Sanitätshäuser nach Standort
Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln: Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten. Rund 6.000 Häuser gibt es bundesweit, alle nach § 126 SGB V als Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Beraten und angepasst wird durch staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung. Gesetzlich Versicherte bekommen viele Hilfsmittel auf Kassenrezept, die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro). Anpassung und Reparatur erfolgt oft vor Ort, für immobile Patienten gibt es Hausbesuche. Im Verzeichnis: alle zugelassenen Sanitätshäuser, sortiert nach Stadt und Bundesland, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für die wohnortnahe Versorgung.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.
Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Sanitätshaus in Ihrer Nähe
Alle nach § 126 SGB V zugelassenen Sanitätshäuser sind hier nach Bundesland und Stadt filterbar, mit Adresse und Telefonnummer. Direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist überall möglich. Wer eine schnelle Empfehlung in Wohnortnähe sucht, fragt zusätzlich bei der eigenen Krankenkasse nach: viele führen eigene Listen zugelassener Leistungserbringer.
Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle
Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.
Was ist ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und vielem mehr. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Hilfsmittel bekomme ich im Sanitätshaus?
Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen, um nur die häufigsten zu nennen. Beraten und angepasst wird durch Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker, individuell nach ärztlicher Verordnung.
Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?
Die Krankenkasse listet zugelassene Häuser auf ihrer Website oder im GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Manche Kassen empfehlen konkrete Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste lassen sich Sanitätshäuser nach Stadt oder Bundesland filtern.
Orthese oder Prothese?
Eine Orthese stützt, stabilisiert oder korrigiert eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf, etwa eine Knieorthese nach Kreuzbandriss oder eine Rückenorthese bei Skoliose. Eine Prothese ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig, zum Beispiel eine Beinprothese nach Amputation oder eine Handprothese. Beides passen Orthopädietechniker im Sanitätshaus individuell an. Maßanfertigungen werden bei medizinischer Notwendigkeit auf Kassenrezept verordnet.
Wie bekomme ich als Kassenpatient Hilfsmittel im Sanitätshaus?
Der Ablauf ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung aus, das Sanitätshaus holt bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln die Kassenfreigabe ein, danach erfolgen Anpassung und Ausgabe. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, höchstens 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten, etwa einem höherwertigen Prothesenfuß, übernimmt der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Bieten Sanitätshäuser Hausbesuche an?
Viele schon, vor allem für immobile oder stark eingeschränkte Patienten und vor allem bei der Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Krankenkasse übernimmt die Hausbesuchskosten in der Regel, sofern das Sanitätshaus zugelassener Leistungserbringer ist. Wer Hausbesuch braucht, fragt am besten direkt im Sanitätshaus nach. Auf Sanoliste sind solche Angebote im jeweiligen Eintrag ausgewiesen.