Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH Adresse & Kontakt
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie Ank-Kaiser sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung und versorgen Patienten mit von Ärzten verordneten Hilfsmitteln. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen – von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis zu Hörgeräten und Orthesen. Diese regulatorische Einordnung stellt sicher, dass Patienten medizinische Hilfsmittel erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Versorgungsbereiche & Leistungen
Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH bietet folgende Versorgungsbereiche:
- Orthopädietechnik: Entwicklung und Anpassung von Orthesen, Prothesen und individuellen Einlagen.
- Rehatechnik: Rollstühle, Gehhilfen und Pflegebetten.
- Kompressionstherapie: Maßgeschneiderte Kompressionsstrümpfe und Bandagen.
- Homecare-Versorgung: Stoma-Versorgung, Inkontinenz- und Wundversorgung.
- Orthopädische Schuhtechnik: Individuelle orthopädische Schuhe und Einlagen.
Die Versorgung wird durch Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher durchgeführt. Eine individuelle Beratung und Anpassung der Produkte steht im Mittelpunkt.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Kosten für verordnete Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Sanitätshaus einen Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Laut § 33 SGB V zahlen Kassenpatienten eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel. Privat Versicherte und Selbstzahler haben Zugang zu einem erweiterten Produktangebot.
Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH versorgt Patienten mit Hilfsmitteln und trägt zur Gesundheitsversorgung in der Region bei. Das Unternehmen schafft Arbeitsplätze und agiert als regionaler Wirtschaftsakteur. Die Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Gesundheitseinrichtungen ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität. Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH stellt Hilfsmittel bereit und bietet individuelle Lösungen für Menschen mit besonderen Bedarfen in Kaiserslautern und Umgebung.Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Häufige Fragen zu Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH in Kaiserslautern bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Ank-Kaiser Sanitätshaus GmbH in Kaiserslautern, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
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Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln und passen diese individuell an, von Prothesen, Orthesen und Einlagen über Rollstühle, Rollatoren und Pflegebetten bis zu Kompressionsstrümpfen, Inkontinenz- und Stomaversorgung sowie Homecare. Bundesweit gibt es rund 4.500 Sanitätshäuser und Orthopädietechnik-Betriebe mit etwa 48.000 Beschäftigten (BIV-OT); zusammen leisten sie über 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen im Jahr. Um gesetzlich Versicherte beliefern zu dürfen, brauchen sie einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen und den Eignungsnachweis der Präqualifizierung (§§ 126, 127 SGB V). Die Orthopädietechnik ist ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Im Verzeichnis finden Sie Sanitätshäuser nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
Leistungen und Produktbereiche
Hilfsmittel auf Rezept: Anspruch und Hilfsmittelverzeichnis
Versorgungsverträge und Präqualifizierung
Kosten: Zuzahlung und Mehrkosten
Orthopädietechnik als Handwerk
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Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Sanitätshäuser – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.