KRIEGER Patientenversorgung GmbH Adresse & Kontakt
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie KRIEGER Patientenversorgung GmbH sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung und übernehmen die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Ärzte verordnen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen – von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis zu Hörgeräten und Orthesen. KRIEGER trägt mit seiner langjährigen Erfahrung zur qualitätsgerechten Versorgung bei und gewährleistet, dass Patienten die benötigten Hilfsmittel schnell und einfach erhalten.
Versorgungsbereiche & Leistungen
KRIEGER Patientenversorgung GmbH in Koblenz bietet typischerweise ein breites Spektrum an Hilfsmittelversorgung: Orthopädietechnik (Orthesen, Prothesen, Einlagen), Rehatechnik (Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten), Kompressionstherapie (Strümpfe, Bandagen), Homecare-Versorgung (Stoma, Inkontinenz, Wundversorgung) sowie orthopädische Schuhtechnik. Qualifizierte Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher beraten und versorgen die Patienten individuell. Darüber hinaus nimmt das Unternehmen eine herausragende Position im Bereich der individualisierten Anpassungen ein, insbesondere im Rahmen der Orthopädietechnik, wo patientenspezifische Lösungen für Prothesen und Orthesen angefertigt werden.
Ein besonderes Augenmerk legt KRIEGER auf die moderne Rehatechnik. Hierbei werden innovative Hilfsmittel angeboten, die den Alltag der Patienten erheblich erleichtern. Dazu zählen neben elektrischen Rollstühlen auch adaptive Gehhilfen, die den mobilitätseingeschränkten Menschen ein hohes Maß an Selbstständigkeit ermöglichen. Die Homecare-Abteilung ermöglicht es Patienten, eine qualitativ hochwertige Versorgung in ihren eigenen vier Wänden zu erhalten. KRIEGER kooperiert eng mit Pflegeeinrichtungen, um eine nahtlose Betreuung sicherzustellen.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass das Sanitätshaus wie KRIEGER Patientenversorgung GmbH einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Für Kassenpatienten fällt gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises an (mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel). Privat Versicherte und Selbstzahler können von einem größeren Produktangebot profitieren. In diesem Fall bietet das Unternehmen auch spezielle Leistungen wie individuelle Anpassungen und Beratungen an, um sicherzustellen, dass alle Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten.
Regionale Bedeutung und Besonderheiten
In der Region Rheinland-Pfalz hat sich KRIEGER Patientenversorgung als einer der führenden Anbieter etabliert, insbesondere in der Stadt Koblenz, wo sich der Hauptsitz befindet. Die Präsenz weiterer Filialen in Andernach, Viersen, Mönchengladbach, Krefeld und Nettetal ermöglicht es dem Unternehmen, eine breite Kundenbasis zu versorgen und regionale Besonderheiten in der Versorgung zu berücksichtigen. Die enge Zusammenarbeit mit lokalen Ärzten und Kliniken fördert zusätzliche Synergieeffekte, wodurch eine zeitnahe Hilfsmittelversorgung gewährleistet werden kann.
Eines der herausragenden Merkmale von KRIEGER ist das Engagement in der Schulung und Weiterbildung sowohl der Mitarbeiter als auch des medizinischen Fachpersonals. Dies erfolgt durch regelmäßige Workshops und Informationsveranstaltungen, die darauf abzielen, die neuesten Entwicklungen in der Reha- und Orthopädietechnik zu vermitteln und so die Versorgungsqualität stetig zu verbessern. Neben den technischen Aspekten wird zudem Wert auf die persönliche Ansprache der Patienten gelegt, was sich deutlich in der hohen Zufriedenheit der Nutzer widerspiegelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass KRIEGER Patientenversorgung GmbH weit mehr als nur ein traditionelles Sanitätshaus ist. Mit über 200 Jahren Erfahrung und einem klaren Fokus auf qualitativ hochwertige Versorgungsleistungen setzt das Unternehmen Maßstäbe in der Hilfsmittelversorgung und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität seiner Patienten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Leistungsseite oder besuchen Sie unsere Kontaktseite.
```Häufige Fragen zu KRIEGER Patientenversorgung GmbH
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim KRIEGER Patientenversorgung GmbH?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und KRIEGER Patientenversorgung GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie KRIEGER Patientenversorgung GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie KRIEGER Patientenversorgung GmbH in Koblenz bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet KRIEGER Patientenversorgung GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an KRIEGER Patientenversorgung GmbH in Koblenz, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
Sanitätshäuser in Deutschland
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Sanitätshäuser nach Standort
Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen und Pflegebetten. In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die nach § 126 SGB V als zugelassene Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Fachkundige Mitarbeiter – staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker – beraten individuell und passen Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an. Gesetzlich Versicherte können zahlreiche Hilfsmittel auf Kassenrezept erhalten; die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro). Viele Sanitätshäuser bieten Anpass- und Reparaturservice vor Ort sowie Hausbesuche für immobile Patienten an. Das Verzeichnis umfasst alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland nach Stadt und Bundesland sortiert, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für eine schnelle und wohnortnahe Versorgung.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.
Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Sanitätshaus in Ihrer Nähe finden
Alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland sind nach Bundesland und Stadt filterbar – mit Adresse, Telefonnummer und Kontaktdaten. Alle gelisteten Häuser sind nach § 126 SGB V zugelassen und können direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Alternativ empfehlen viele Krankenkassen auf ihren Websites konkrete zugelassene Leistungserbringer in Wohnortnähe.
Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle
Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.
Was ist ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und weiteren Hilfsmitteln. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Hilfsmittel erhalte ich im Sanitätshaus?
Im Sanitätshaus erhalten Sie unter anderem Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen. Die Mitarbeiter beraten Sie individuell und passen die Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an.
Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?
Das nächste Sanitätshaus lässt sich über die Website Ihrer Krankenkasse oder das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ermitteln. Viele Kassen empfehlen konkret zugelassene Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste können Sie ebenfalls nach Sanitätshäusern nach Stadt oder Bundesland suchen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein extern getragenes Hilfsmittel, das eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf stützt, stabilisiert oder korrigiert – z. B. Knieorthesen nach einem Kreuzbandriss oder Rückenorthesen bei Skoliose. Eine Prothese hingegen ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig – z. B. eine Beinprothese nach einer Amputation oder eine Handprothese. Beide werden im Sanitätshaus von Orthopädietechnikern individuell angepasst. Maßanfertigungen sind medizinisch notwendig und werden auf Kassenrezept verordnet.
Wie erhalte ich als Kassenpatient Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus?
Der Ablauf für gesetzlich Versicherte ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung (Rezept) aus; das Sanitätshaus holt eine Genehmigung der Krankenkasse ein (bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln); nach Genehmigung erfolgt Anpassung und Ausgabe. Die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro) – sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten (z. B. höherwertiger Prothesenfuß) muss der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst tragen. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Bieten Sanitätshäuser auch Hausbesuche an?
Viele Sanitätshäuser bieten Hausbesuche für immobile oder stark in der Mobilität eingeschränkte Patienten an – insbesondere für die Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Kosten für den Hausbesuch werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern das Sanitätshaus als zugelassener Leistungserbringer anerkannt ist. Informieren Sie sich beim jeweiligen Sanitätshaus über Hausbesuchsservices; in Sanoliste sind entsprechende Angebote in der Eintragsdetailseite ausgewiesen.