Sanitätshaus Sturm GmbH Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
Spezialisierungen
Sanitätshaus, Orthopädie, Rehatechnik
Sanitätshaus Sturm GmbH – Fünf Standorte im westlichen Großraum München
Das Sanitätshaus Sturm GmbH betreibt fünf Standorte in Augsburg, Markt Indersdorf, Aichach und Rain am Lech und versorgt damit die Region westlich von München mit Hilfsmitteln. Die familiäre Unternehmensstruktur prägt die Arbeitsweise: Beratung und Kontakt zu den Patienten laufen direkt und persönlich ab. Das Unternehmen richtet seine Versorgungsangebote an den spezifischen Bedarfen der lokalen Bevölkerung aus.
Produktbereiche für individuelle Bedürfnisse
Sanitätshaus Sturm GmbH bietet ein umfassendes Sortiment, das auf die verschiedenen Lebensbereiche der Patienten abgestimmt ist. Zu den wesentlichen Produktbereichen gehören:
- Orthopädietechnik: Hierzu zählen individuell angepasste Orthesen, Prothesen und maßgefertigte Einlagen, die zur Verbesserung der Lebensqualität der Patienten beitragen.
- Rehatechnik: Der Bereich umfasst Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen und Pflegebetten, die speziell entwickelt wurden, um den Patienten in ihrer Mobilität und Selbstständigkeit zu unterstützen.
- Kompressionstherapie: Die angebotenen Produkte reichen von Kompressionsstrümpfen bis hin zu Bandagen, die zur Behandlung von venösen Erkrankungen und zur Schmerzlinderung eingesetzt werden.
- Homecare-Versorgung: Um eine adäquate Versorgung zu Hause sicherzustellen, bietet das Unternehmen Lösungen in den Bereichen Stoma, Inkontinenz und Wundversorgung an.
- Orthopädische Schuhtechnik: Individuelle orthopädische Schuhe und Anpassungen sorgen dafür, dass die Patienten sowohl Komfort als auch Funktionalität erleben.
Das Team aus Orthopädietechnikern, Bandagisten und Orthopädieschuhmachern stimmt jede Lösung auf die Bedürfnisse der einzelnen Patienten ab und berücksichtigt dabei sowohl funktionale als auch gesundheitliche Aspekte.
Regulatorische Einordnung und Qualitätsstandards
Als nach § 127 SGB V zugelassener Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung ist Sanitätshaus Sturm GmbH in die strengen Richtlinien des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes integriert. Damit dürfen nur Produkte, die den Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität genügen, angeboten werden. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen des Personals stellen sicher, dass aktuelle Erkenntnisse und Techniken in die Beratungs- und Versorgungsprozesse einfließen. Das unterstreicht die Verpflichtung des Unternehmens zur Versorgungsqualität und zur Patientensicherheit.
Besonderheiten der regionalen Versorgungsstruktur
Die regionale Verankerung des Sanitätshauses hat mehrere Vorteile. Zum einen versteht das Team die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Bevölkerung, wodurch eine passgenaue Beratung und individuelle Hilfsmittelversorgung möglich ist. Zum anderen ermöglicht die Nähe zu den Kunden eine schnelle Reaktion auf Änderungswünsche und Anpassungen. Neben der direkten Versorgung wird auch die persönliche Verbindung zu den Patienten großgeschrieben, was ein Vertrauensverhältnis schafft.
Außerdem engagiert sich Sanitätshaus Sturm GmbH aktiv in lokalen Projekten und Kooperationen, um das Bewusstsein für Gesundheitsthemen zu fördern. Dies zeigt sich beispielsweise in der Teilnahme an Gesundheitstagen und Informationsveranstaltungen in der Region, wo das Unternehmen sein Fachwissen teilt und über aktuelle Versorgungsmethoden aufklärt.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Finanzierung der Hilfsmittel erfolgt in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Voraussetzung hierfür ist, dass das Sanitätshaus über einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse verfügt und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Für gesetzlich Versicherte fällt gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises an, wobei diese Mindest- und Höchstbeträge geregelt sind. Privat Versicherte sowie Selbstzahler haben Zugang zu einem erweiterten Produktangebot, sodass auch spezielle Wünsche berücksichtigt werden können.
Sanitätshäuser | Markt Indersdorf | Hilfsmittelangebot
Häufige Fragen zu Sanitätshaus Sturm GmbH
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Sanitätshaus Sturm GmbH?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Sanitätshaus Sturm GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Sanitätshaus Sturm GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Sturm GmbH in Markt Indersdorf bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Sanitätshaus Sturm GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Sanitätshaus Sturm GmbH in Markt Indersdorf, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
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Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit Hilfsmitteln und passen diese individuell an, von Prothesen, Orthesen und Einlagen über Rollstühle, Rollatoren und Pflegebetten bis zu Kompressionsstrümpfen, Inkontinenz- und Stomaversorgung sowie Homecare. Bundesweit gibt es rund 4.500 Sanitätshäuser und Orthopädietechnik-Betriebe mit etwa 48.000 Beschäftigten (BIV-OT); zusammen leisten sie über 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen im Jahr. Um gesetzlich Versicherte beliefern zu dürfen, brauchen sie einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen und den Eignungsnachweis der Präqualifizierung (§§ 126, 127 SGB V). Die Orthopädietechnik ist ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Im Verzeichnis finden Sie Sanitätshäuser nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten.
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