Pharmagrosshandel in Baden-Württemberg
Der pharmazeutische Großhandel in Baden-Württemberg stellt die flächendeckende Versorgung von Apotheken und Krankenhäusern mit Arzneimitteln sicher. Die hier gelisteten Großhändler verfügen über die erforderliche Erlaubnis nach § 52a AMG und arbeiten nach den EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP).
Pharmagrosshandel in Baden-Württemberg
Alle Pharmagrosshandel in Baden-Württemberg auf einen Blick – mit Adresse, Telefonnummer und Kontaktmöglichkeiten.
Häufige Fragen zu Pharmagrosshandel in Baden-Württemberg
Welche Pharmagroßhändler gibt es in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg sind mehrere pharmazeutische Großhändler tätig, die Apotheken, Krankenhäuser und weitere zugelassene Abnehmer mit Arzneimitteln beliefern. Alle Großhändler mit Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Welche Erlaubnis braucht ein Pharmagroßhändler in Baden-Württemberg?
Ein pharmazeutischer Großhändler benötigt eine Erlaubnis nach § 52a AMG. Voraussetzung sind geeignete Lagerräume, qualifiziertes Personal und die Einhaltung der GDP-Richtlinien. Die zuständige Landesbehörde in Baden-Württemberg erteilt und überwacht diese Erlaubnis.