Phoenix Pharmahandel GmbH & Co KG Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
1994
Gegründet
40.000+ (Konzern)
Mitarbeiter
Phoenix Pharmahandel GmbH & Co KG im Überblick
Phoenix Pharmahandel GmbH & Co KG ist ein bedeutender Akteur im deutschen Pharmagroßhandel und spielt eine entscheidende Rolle in der europäischen Pharmaversorgung. Gegründet im Jahr 1994, hat das Unternehmen seinen Hauptsitz in Mannheim, Baden-Württemberg, und ist Teil des umfassenden PHOENIX-Konzerns, welcher mit einem Jahresumsatz von etwa 30 Milliarden Euro zu den größten pharmazeutischen Groß- und Einzelhändlern in Europa gehört. Der PHOENIX-Konzern ist in mehr als 29 Ländern aktiv und versorgt täglich Tausende von Apotheken und Krankenhäusern in Deutschland mit einer Vielzahl von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten.
Tätigkeitsfeld & Leistungen
Phoenix Pharmahandel agiert als Vollsortiment-Großhändler und optimiert die Arzneimittelversorgung für Apotheken in Deutschland. Innerhalb von nur wenigen Stunden stellen sie sicher, dass Apotheken genau die Produkte erhalten, die sie benötigen. Das Sortiment umfasst nicht nur verschreibungspflichtige Humanarzneimittel und rezeptfreie OTC-Produkte, sondern auch Nahrungsergänzungsmittel, Verbandstoffe und Kosmetikartikel. Die Waren werden über ein ausgeklügeltes Logistiksystem verteilt, das modernste Technologien zur Echtzeitüberwachung und -verteilung nutzt.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung der digitalen Transformation im Gesundheitssektor bietet PHOENIX zusätzliche Dienstleistungen an. Dazu gehören IT-Systemlösungen für Apotheken, die sich auf die Verwaltung von Lagerbeständen, die elektronische Rezeptverarbeitung und die Kundenbindung konzentrieren. Die professionelle Apothekenberatung ermöglicht es den Partnerapotheken, ihre Dienstleistungen zu optimieren und gleichzeitig Markttrends zu berücksichtigen. Durch die eigene Apothekenkooperation BENU hat Phoenix zudem eigene Markenapotheken etabliert, die auf ein modernes Einkaufserlebnis und eine individuelle Beratung setzen.
Regulierung & Rolle im Versorgungssystem
Phoenix Pharmahandel unterliegt strengen regulatorischen Anforderungen, die im deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) und in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) festgelegt sind. Das Unternehmen besitzt eine Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG und ist nach den GDP-Richtlinien (Good Distribution Practice) zertifiziert, die eine sichere und nachvollziehbare Distribution von Arzneimitteln garantieren. Diese Regulierung stellt sicher, dass sowohl die Qualität als auch die Verfügbarkeit von Arzneimitteln im Apothekenmarkt gewährleistet sind.
Die Rolle von Phoenix Pharmahandel im deutschen Versorgungssystem ist von zentraler Bedeutung. Durch seine logistische Infrastruktur trägt das Unternehmen dazu bei, dass Medikamente schnell und effizient in Apotheken und Krankenhäuser gelangen, besonders in kritischen Situationen, in denen eine rasche Versorgung entscheidend ist. Das Unternehmen fungiert als wichtiges Bindeglied zwischen Pharmaherstellern und Endverbrauchern, indem es sicherstellt, dass innovative Arzneimittel und Therapien rechtzeitig verfügbar sind.
Die regionale Bedeutung von Phoenix Pharmahandel ist ebenfalls signifikant. Mit seinem Standort in Mannheim ist das Unternehmen nicht nur ein wichtiger Arbeitgeber in der Region, sondern fördert auch lokale Wirtschaftsstrukturen. Die enge Zusammenarbeit mit Apotheken und Gesundheitseinrichtungen ermöglicht es dem Unternehmen, auf spezielle Bedürfnisse der Region einzugehen und einen aktiven Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg zu leisten.
Weitere Informationen: Pharmagrosshandel in Baden-Württemberg oder alle Pharmagrosshandel-Unternehmen in Deutschland auf Sanoliste.
Häufige Fragen zu Phoenix Pharmahandel GmbH & Co KG
Was macht PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co KG?
PHOENIX Pharmahandel ist ein führender deutscher Pharmagroßhändler mit Sitz in Mannheim. Das Unternehmen versorgt Apotheken und Kliniken mit Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten und gehört zur europaweiten PHOENIX Group.
Zu welcher Unternehmensgruppe gehört PHOENIX Pharmahandel?
PHOENIX Pharmahandel ist Teil der PHOENIX Group, einem der größten europäischen Gesundheitsdienstleister, der in 29 Ländern tätig ist und rund 49.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Welche Dienstleistungen bietet PHOENIX Pharmahandel Apotheken?
PHOENIX bietet Apotheken neben der Arzneimittelbelieferung auch Warenwirtschafts- und Kassensysteme, Speziallogistik, Beratungsleistungen, Fortbildungen sowie die Abwicklung von Einzelimporten an.
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Über Pharmagrosshandel
Der Pharmagrosshandel verbindet Hersteller mit Apotheken und Krankenhäusern. In Deutschland ist die Tätigkeit nach § 52a AMG erlaubnispflichtig. Wer eine Großhandelserlaubnis bekommen will, muss die EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP) erfüllen: temperaturkontrollierte Lagerung, lückenlose Rückverfolgbarkeit, qualifiziertes Personal. Die flächendeckende Versorgung der 18.000 Apotheken und Tausender Krankenhäuser sichern rund 15 Vollsortimenter, darunter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare. Über 100 Spezialgroßhändler decken Nischen ab: Importarzneimittel, Betäubungsmittel, Kühlkette, Biologika. Im Verzeichnis: alle Pharmagroßhändler mit Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, Kontaktdaten und Spezialisierung für die zielgenaue Lieferantensuche.
Der pharmazeutische Großhandel in Deutschland
Der pharmazeutische Großhandel (Pharmagrosshandel) ist das zentrale Bindeglied der Arzneimittelversorgungskette in Deutschland. Rund 15 Vollsortimenter und über 100 spezialisierte Großhändler beliefern täglich mehr als 18.000 Apotheken, Krankenhäuser, Ärzte und andere zugelassene Abnehmer. Der Vollsortimenter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix Pharmahandel und Alliance Healthcare gehören zu den größten Akteuren. Der gesamte pharmazeutische Großhandel in Deutschland ist erlaubnispflichtig nach § 52a AMG und muss die EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) einhalten, die u. a. temperaturkontrollierte Lagerung, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssysteme vorschreiben.
Anforderungen und Zulassung nach § 52a AMG und GDP
Ein pharmazeutischer Großhändler in Deutschland benötigt eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, die von der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt wird. Voraussetzungen sind geeignete und GDP-konforme Lagerräume (inkl. Kühlkette für temperaturempfindliche Produkte), ein verantwortlicher Leiter mit pharmazeutischer Qualifikation sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem. Spezialgroßhändler für Betäubungsmittel, Importarzneimittel oder Kühlkettenprodukte benötigen zusätzliche Genehmigungen. Regelmäßige GDP-Inspektionen sichern die Einhaltung aller Anforderungen.
Pharmagroßhändler für Ihre Beschaffung
Apotheken, Krankenhausapotheken und Arztpraxen finden hier alle in Deutschland zugelassenen Pharmagroßhändler nach § 52a AMG. Spezialgroßhändler für Importarzneimittel, Biologika, Kühlkettenprodukte oder Betäubungsmittel sind separat ausgewiesen. Direkter Kontakt für Anfrage, Belieferungsabkommen oder Notfallbeschaffung in jedem Eintrag.
Sicherheit der Arzneimittellieferkette und Fälschungsschutz
Die Integrität der Arzneimittellieferkette ist eine zentrale Aufgabe des pharmazeutischen Großhandels. Seit Februar 2019 ist in der EU die Arzneimittel-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD, Falsified Medicines Directive) vollständig in Kraft: Jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung trägt einen individuellen 2D-Datamatrix-Code, der beim Großhändler und beim Endabnehmer gescannt und in der nationalen Verifizierungsdatenbank (in Deutschland: securPharm) verifiziert wird. Temperaturkritische Produkte, Biologika, Insuline, Impfstoffe, erfordern durchgängige Kühlkette (2–8 °C oder tiefgekühlt), die der Großhandel mit validierten Kühllagern, Kühltransporten und Temperaturmonitoring sicherstellt. Betäubungsmittel unterliegen zusätzlich dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit strengen Dokumentationspflichten. Rückrufmanagement und Chargenrückverfolgung nach GDP-Leitlinien sind obligatorisch. Sanoliste weist ausgewiesene Spezialgroßhändler für Kühlkette, Betäubungsmittel und Importarzneimittel gesondert aus.
Was macht ein Pharmagrosshandel?
Der Pharmagrosshandel beschafft, lagert und verteilt Arzneimittel an Apotheken, Krankenhäuser und andere zugelassene Abnehmer. Die Tätigkeit ist in Deutschland nach § 52a AMG erlaubnispflichtig.
Welche Erlaubnis braucht ein pharmazeutischer Großhandel?
Vorgeschrieben ist die Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG. Voraussetzungen sind unter anderem geeignete Betriebsräume, ein verantwortlicher Leiter mit entsprechender Qualifikation und die Einhaltung der EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP).
Wie finde ich einen zugelassenen Pharmagroßhändler?
Zugelassene Großhändler sind bei der Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes registriert. Auf Sanoliste finden Sie alle Großhändler mit Erlaubnis nach § 52a AMG, inklusive Spezialisierungen wie Kühlkettenprodukte, Betäubungsmittel oder Importarzneimittel.
Vollsortimenter oder Spezialgroßhändler?
Vollsortimenter führen das komplette Sortiment der am deutschen Markt erhältlichen Arzneimittel und beliefern Apotheken in der Regel innerhalb von zwei bis vier Stunden, auch nachts. Bundesweit aktive Vollsortimenter sind NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare. Spezialgroßhändler konzentrieren sich auf Segmente: Importarzneimittel (Parallelimporte), Kühlkettenprodukte (Biologika, Impfstoffe), Betäubungsmittel oder Zytostatika.
Was bedeutet Parallelimport bei Arzneimitteln?
Beim Parallelimport werden Arzneimittel aus einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie günstiger angeboten werden, in ein anderes EU-Land reimportiert. In Deutschland fördert das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 129 SGB V Parallelimporte: Apotheken sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, preisgünstigere Reimporte abzugeben. Parallelimporteure brauchen eine Einfuhrgenehmigung und eine Großhandelserlaubnis. Die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen sind identisch mit denen direkt vertriebener Produkte.
Wie wichtig ist die Kühlkette im Pharmagrosshandel?
Sehr. Temperaturempfindliche Arzneimittel wie Biologika, Insuline, Impfstoffe und viele Onkologika müssen lückenlos bei 2–8 °C gelagert und transportiert werden. Der Großhandel ist verantwortlich für validierte Kühllager, Kühlfahrzeuge mit kontinuierlichem Temperaturmonitoring und qualifizierte Versandverpackungen. Die EU-GDP-Leitlinien 2013/C 343/01 verlangen Temperaturkartierungen, Risikoabschätzungen und ein dokumentiertes Abweichungsmanagement. Jede Temperaturabweichung ist zu dokumentieren und kann zur Sperrung einer Charge führen.
Pharmagroßhandel oder Arzneimittelvermittler?
Der Großhändler nimmt Arzneimittel physisch in seinen Bestand auf, lagert sie und liefert sie an berechtigte Empfänger wie Apotheken und Krankenhäuser aus. Er braucht eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG und GDP-konforme Lagerbedingungen. Der Vermittler dagegen handelt nicht selbst mit der Ware, er vermittelt nur Geschäfte zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne Besitz. Die Vermittlertätigkeit ist nach § 52b AMG registrierungspflichtig.