Blanco Pharma

Pharmagrosshandel · Ellerbek

Blanco Pharma GmbH in Ellerbek ist die deutsche Vertriebsgesellschaft des finnischen Pharmaunternehmens Vitabalans Oy und vermarktet dessen Produkte auf dem deutschen Markt.

Blanco Pharma Adresse & Kontakt

Adresse

Oasenweg 3
25474 Ellerbek

Blanco Pharma im Überblick

Blanco Pharma ist ein pharmazeutischer Parallelimporteur mit Sitz in Ellerbek bei Hamburg, Schleswig-Holstein. Gegründet im Jahr 2012, hat sich das Unternehmen darauf spezialisiert, EU-zugelassene Arzneimittel aus verschiedenen europäischen Ländern zu importieren. Diese Arzneimittel werden als Parallelimporte unter eigener Zulassung an deutsche Apotheken verkauft. Das Geschäftsmodell basiert darauf, die Patientenversorgung in Deutschland durch kostengünstigere Arzneimittelalternativen zu verbessern, ohne dabei die Qualität oder Sicherheit der Produkte zu gefährden.

Leistungen und Produkte

Blanco Pharma bietet eine Vielzahl von Originalarzneimitteln als Parallelimporte an. Diese Produkte sind nicht nur preislich attraktiv, sondern decken auch eine breite Palette von Therapiegebieten ab, darunter Onkologie, Kardiologie, Neurologie, sowie Schmerz- und Infektionskrankheiten. Alle angebotenen Arzneimittel sind in den Rabattvertragsportfolios der Krankenkassen gelistet und somit als Pflicht-Rabatt-fähige Alternativen verfügbar. Darüber hinaus gewährleistet Blanco Pharma, dass alle Medikamente strengen Qualitätskontrollen unterliegen und die geltenden regulatorischen Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

Regulatorische Einordnung und Qualitätsstandards

Blanco Pharma ist als Parallelimporteur in Deutschland reglementiert und muss sowohl nationale als auch europäische Vorschriften einhalten. Der Importprozess unterliegt der Aufsicht durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dies umfasst die Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Qualität und Sicherheit der Produkte. Die Arzneimittel werden nach dem sogenannten "Parallelimportverfahren" bezogen, das sicherstellt, dass die Qualität der Medikamente, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, mit den in Deutschland hergestellten Arzneimitteln vergleichbar ist.

Bedeutung für die Region

Blanco Pharma spielt eine bedeutende Rolle in der Region Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Die Nähe zu Hamburg, einem der größten Pharmastandorte in Deutschland, ermöglicht es dem Unternehmen, Zugang zu einem umfassenden Netzwerk von Herstellern und Logistikdienstleistern zu haben. Diese geografische Lage unterstützt die effiziente Distribution der importierten Arzneimittel und trägt zur Stärkung der regionalen Wirtschaft bei. Durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region und die enge Zusammenarbeit mit lokalen Apotheken und Krankenhäusern hat Blanco Pharma einen positiven Einfluss auf die Gesundheitsversorgung vor Ort.

  • Gründung: 2012
  • Sitz: Ellerbek, Schleswig-Holstein
  • Fachgebiet: Pharmazeutischer Parallelimport
  • Regulatorische Aufsicht: BfArM

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Häufige Fragen zu Blanco Pharma

Was ist Blanco Pharma GmbH?

Blanco Pharma GmbH ist die deutsche Vertriebsgesellschaft des finnischen Pharmaunternehmens Vitabalans Oy und vermarktet dessen Produkte in Deutschland.

Welche Produkte vertreibt Blanco Pharma?

Blanco Pharma vertreibt die Produktpalette von Vitabalans Oy für den deutschen Markt über Apotheken und den Gesundheitsfachhandel.

Wo ist Blanco Pharma ansässig?

Blanco Pharma GmbH hat seinen Sitz in Ellerbek bei Hamburg, Oasenweg 3, 25474 Ellerbek.

Was ist das securPharm-System?

securPharm ist das deutsche System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. Seit Februar 2019 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel beim Großhandel und in der Apotheke über den Data-Matrix-Code auf der Verpackung verifiziert werden. Das System schützt vor Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette.

Wie schnell liefert der Pharmagroßhandel?

Der pharmazeutische Großhandel in Deutschland beliefert Apotheken in der Regel mehrmals täglich – oft innerhalb von 1-3 Stunden nach Bestellung. Dieses Vollsortiment-Modell mit Schnellbelieferung ist ein wesentlicher Bestandteil der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und weltweit nahezu einzigartig.

Was ist eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG?

Die Großhandelserlaubnis ist die behördliche Genehmigung für den Großhandel mit Arzneimitteln. Sie wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt und setzt angemessene Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal, ein GDP-konformes Qualitätsmanagementsystem und eine verantwortliche Person voraus.

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Über Pharmagrosshandel

Der Pharmagrosshandel verbindet Hersteller mit Apotheken und Krankenhäusern. In Deutschland ist die Tätigkeit nach § 52a AMG erlaubnispflichtig. Wer eine Großhandelserlaubnis bekommen will, muss die EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP) erfüllen: temperaturkontrollierte Lagerung, lückenlose Rückverfolgbarkeit, qualifiziertes Personal. Die flächendeckende Versorgung der 18.000 Apotheken und Tausender Krankenhäuser sichern rund 15 Vollsortimenter, darunter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare. Über 100 Spezialgroßhändler decken Nischen ab: Importarzneimittel, Betäubungsmittel, Kühlkette, Biologika. Im Verzeichnis: alle Pharmagroßhändler mit Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, Kontaktdaten und Spezialisierung für die zielgenaue Lieferantensuche.

Der pharmazeutische Großhandel in Deutschland

Der pharmazeutische Großhandel (Pharmagrosshandel) ist das zentrale Bindeglied der Arzneimittelversorgungskette in Deutschland. Rund 15 Vollsortimenter und über 100 spezialisierte Großhändler beliefern täglich mehr als 18.000 Apotheken, Krankenhäuser, Ärzte und andere zugelassene Abnehmer. Der Vollsortimenter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix Pharmahandel und Alliance Healthcare gehören zu den größten Akteuren. Der gesamte pharmazeutische Großhandel in Deutschland ist erlaubnispflichtig nach § 52a AMG und muss die EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) einhalten, die u. a. temperaturkontrollierte Lagerung, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssysteme vorschreiben.

Anforderungen und Zulassung nach § 52a AMG und GDP

Ein pharmazeutischer Großhändler in Deutschland benötigt eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, die von der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt wird. Voraussetzungen sind geeignete und GDP-konforme Lagerräume (inkl. Kühlkette für temperaturempfindliche Produkte), ein verantwortlicher Leiter mit pharmazeutischer Qualifikation sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem. Spezialgroßhändler für Betäubungsmittel, Importarzneimittel oder Kühlkettenprodukte benötigen zusätzliche Genehmigungen. Regelmäßige GDP-Inspektionen sichern die Einhaltung aller Anforderungen.

Pharmagroßhändler für Ihre Beschaffung

Apotheken, Krankenhausapotheken und Arztpraxen finden hier alle in Deutschland zugelassenen Pharmagroßhändler nach § 52a AMG. Spezialgroßhändler für Importarzneimittel, Biologika, Kühlkettenprodukte oder Betäubungsmittel sind separat ausgewiesen. Direkter Kontakt für Anfrage, Belieferungsabkommen oder Notfallbeschaffung in jedem Eintrag.

Sicherheit der Arzneimittellieferkette und Fälschungsschutz

Die Integrität der Arzneimittellieferkette ist eine zentrale Aufgabe des pharmazeutischen Großhandels. Seit Februar 2019 ist in der EU die Arzneimittel-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD, Falsified Medicines Directive) vollständig in Kraft: Jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung trägt einen individuellen 2D-Datamatrix-Code, der beim Großhändler und beim Endabnehmer gescannt und in der nationalen Verifizierungsdatenbank (in Deutschland: securPharm) verifiziert wird. Temperaturkritische Produkte, Biologika, Insuline, Impfstoffe, erfordern durchgängige Kühlkette (2–8 °C oder tiefgekühlt), die der Großhandel mit validierten Kühllagern, Kühltransporten und Temperaturmonitoring sicherstellt. Betäubungsmittel unterliegen zusätzlich dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit strengen Dokumentationspflichten. Rückrufmanagement und Chargenrückverfolgung nach GDP-Leitlinien sind obligatorisch. Sanoliste weist ausgewiesene Spezialgroßhändler für Kühlkette, Betäubungsmittel und Importarzneimittel gesondert aus.

Was macht ein Pharmagrosshandel?

Der Pharmagrosshandel beschafft, lagert und verteilt Arzneimittel an Apotheken, Krankenhäuser und andere zugelassene Abnehmer. Die Tätigkeit ist in Deutschland nach § 52a AMG erlaubnispflichtig.

Welche Erlaubnis braucht ein pharmazeutischer Großhandel?

Vorgeschrieben ist die Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG. Voraussetzungen sind unter anderem geeignete Betriebsräume, ein verantwortlicher Leiter mit entsprechender Qualifikation und die Einhaltung der EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP).

Wie finde ich einen zugelassenen Pharmagroßhändler?

Zugelassene Großhändler sind bei der Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes registriert. Auf Sanoliste finden Sie alle Großhändler mit Erlaubnis nach § 52a AMG, inklusive Spezialisierungen wie Kühlkettenprodukte, Betäubungsmittel oder Importarzneimittel.

Vollsortimenter oder Spezialgroßhändler?

Vollsortimenter führen das komplette Sortiment der am deutschen Markt erhältlichen Arzneimittel und beliefern Apotheken in der Regel innerhalb von zwei bis vier Stunden, auch nachts. Bundesweit aktive Vollsortimenter sind NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare. Spezialgroßhändler konzentrieren sich auf Segmente: Importarzneimittel (Parallelimporte), Kühlkettenprodukte (Biologika, Impfstoffe), Betäubungsmittel oder Zytostatika.

Was bedeutet Parallelimport bei Arzneimitteln?

Beim Parallelimport werden Arzneimittel aus einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie günstiger angeboten werden, in ein anderes EU-Land reimportiert. In Deutschland fördert das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 129 SGB V Parallelimporte: Apotheken sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, preisgünstigere Reimporte abzugeben. Parallelimporteure brauchen eine Einfuhrgenehmigung und eine Großhandelserlaubnis. Die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen sind identisch mit denen direkt vertriebener Produkte.

Wie wichtig ist die Kühlkette im Pharmagrosshandel?

Sehr. Temperaturempfindliche Arzneimittel wie Biologika, Insuline, Impfstoffe und viele Onkologika müssen lückenlos bei 2–8 °C gelagert und transportiert werden. Der Großhandel ist verantwortlich für validierte Kühllager, Kühlfahrzeuge mit kontinuierlichem Temperaturmonitoring und qualifizierte Versandverpackungen. Die EU-GDP-Leitlinien 2013/C 343/01 verlangen Temperaturkartierungen, Risikoabschätzungen und ein dokumentiertes Abweichungsmanagement. Jede Temperaturabweichung ist zu dokumentieren und kann zur Sperrung einer Charge führen.

Pharmagroßhandel oder Arzneimittelvermittler?

Der Großhändler nimmt Arzneimittel physisch in seinen Bestand auf, lagert sie und liefert sie an berechtigte Empfänger wie Apotheken und Krankenhäuser aus. Er braucht eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG und GDP-konforme Lagerbedingungen. Der Vermittler dagegen handelt nicht selbst mit der Ware, er vermittelt nur Geschäfte zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne Besitz. Die Vermittlertätigkeit ist nach § 52b AMG registrierungspflichtig.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Pharmagrosshandel