PharmUp GmbH

Pharmagrosshandel · Hamburg

PharmUp GmbH in Hamburg ist ein pharmazeutischer Großhändler, der Apotheken und medizinische Einrichtungen mit Arzneimitteln und Pharmaprodukten zu wettbewerbsfähigen Konditionen beliefert.

PharmUp GmbH Adresse & Kontakt

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Adresse

Peutestraße 51-53
20539 Hamburg

PharmUp GmbH im Überblick

PharmUp GmbH ist ein renommierter pharmazeutischer Großhändler und Importeur mit Sitz in Hamburg. Gegründet im Jahr 2005, hat sich das Unternehmen auf den Parallelimport und Export von Arzneimitteln innerhalb des europäischen Binnenmarkts spezialisiert. Im Laufe der Jahre hat sich PharmUp zu einem verlässlichen Partner für deutsche Apotheken entwickelt, indem es EU-zugelassene Importpräparate anbietet, die durch kostengünstigere Einkaufspreise aus anderen EU-Ländern gegenüber den lokal verfügbaren Arzneimitteln einen wirtschaftlichen Vorteil bieten.

Leistungen und Produkte

PharmUp importiert eine Vielzahl von Arzneimitteln aus verschiedenen EU-Ländern, in denen die Marktpreise aufgrund unterschiedlichster Faktoren oft niedriger sind. Diese Medikamente werden dann als Parallelimporte an deutsche Apotheken und Krankenhausapotheken vertrieben. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf gängigen Arzneimittelgruppen wie Schmerzmitteln, Antibiotika und chronischen Erkrankungen, die eine kontinuierliche Versorgung erfordern. Das Unternehmen stellt sicher, dass alle importierten Produkte den strengen gesetzlichen Anforderungen des § 52a AMG sowie der GDP-Richtlinie entsprechen, die die gute Vertriebspraxis bei Arzneimitteln regelt. Eine eigene Qualitätskontrolle überwacht dabei die Einhaltung dieser Vorschriften und sorgt für Sicherheit und Verlässlichkeit in der Lieferkette.

Standort Hamburg / Hamburg

Hamburg ist nicht nur die Heimat von PharmUp, sondern auch ein bedeutendes Zentrum für den Pharma-Parallelimport in Deutschland. Hier bündeln sich Kompetenzen aus verschiedenen Bereichen, einschließlich der pharmazeutischen Industrie, der Fachlogistik und des Großhandels. Die hohe Dichte an Parallelimport-Spezialisten und pharmazeutischen Fachkräften in der Hansestadt fördert den Austausch von Wissen und Innovationen innerhalb der Branche. Das gut ausgebaute Verkehrsnetz, zu dem sowohl der Hafen als auch bedeutende Verkehrsadern gehören, ermöglicht eine effiziente Distribution der Arzneimittel, wodurch die Zeit bis zur Lieferung an Apotheken deutlich verkürzt wird.

Die Bedeutung von PharmUp für die Region Hamburg ist erheblich, da das Unternehmen nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze in der Stadt bereitstellt, sondern auch durch seine Geschäftstätigkeit zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung beiträgt. Die Integration von PharmUp in das örtliche Gesundheitswesen und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Pharma-Marktes unterstreichen die Rolle des Unternehmens als verlässlicher Partner im Gesundheitssektor und fördern die wirtschaftliche Stabilität der Region.

Regulatorische Einordnung

Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit unterliegt die PharmUp GmbH strengen gesetzlichen Vorschriften, die im Arzneimittelgesetz (AMG) und den entsprechenden europäischen Richtlinien verankert sind. Die Importdienste des Unternehmens sind klar reguliert, um die Qualität und Sicherheit der Arzneimittel zu gewährleisten. PharmUp arbeitet eng mit den zuständigen Gesundheitsbehörden zusammen, um die Einhaltung dieser Vorschriften kontinuierlich zu überprüfen.

Zusätzlich investiert PharmUp in moderne IT-Systeme, die die Rückverfolgbarkeit der Arzneimittel innerhalb der Lieferkette optimieren. So stellt das Unternehmen sicher, dass alle Produkte korrekt gekennzeichnet und alle relevanten Informationen transparent sind. Diese Maßnahmen sind nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich, sondern erhöhen auch das Vertrauen von Apotheken und Endverbrauchern in die gelieferten Produkte.

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Häufige Fragen zu PharmUp GmbH

Was ist PharmUp GmbH?

PharmUp GmbH ist ein pharmazeutischer Großhändler mit Sitz in Hamburg, der Apotheken und medizinische Einrichtungen mit Arzneimitteln und Pharmaprodukten versorgt.

Verfügt PharmUp über eine Großhandelserlaubnis?

Ja, PharmUp GmbH besitzt eine Großhandelserlaubnis gemäß §52a AMG und arbeitet nach den Grundsätzen der Guten Distributionspraxis (GDP).

Welche Produkte liefert PharmUp?

PharmUp liefert verschreibungspflichtige und rezeptfreie Arzneimittel, Medizinprodukte und weiteren Pharmabedarf an Apotheken und medizinische Einrichtungen.

Was ist das securPharm-System?

securPharm ist das deutsche System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln. Seit Februar 2019 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel beim Großhandel und in der Apotheke über den Data-Matrix-Code auf der Verpackung verifiziert werden. Das System schützt vor Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette.

Wie schnell liefert der Pharmagroßhandel?

Der pharmazeutische Großhandel in Deutschland beliefert Apotheken in der Regel mehrmals täglich – oft innerhalb von 1-3 Stunden nach Bestellung. Dieses Vollsortiment-Modell mit Schnellbelieferung ist ein wesentlicher Bestandteil der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und weltweit nahezu einzigartig.

Was ist eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG?

Die Großhandelserlaubnis ist die behördliche Genehmigung für den Großhandel mit Arzneimitteln. Sie wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt und setzt angemessene Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal, ein GDP-konformes Qualitätsmanagementsystem und eine verantwortliche Person voraus.

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Über Pharmagrosshandel

Der pharmazeutische Großhandel (Pharmagrosshandel) ist das Bindeglied zwischen Arzneimittelherstellern und zugelassenen Abnehmern wie Apotheken und Krankenhäusern. In Deutschland ist der Großhandel mit Arzneimitteln erlaubnispflichtig nach § 52a AMG und muss die EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP) einhalten, die temperaturkontrollierte Lagerung, lückenlose Rückverfolgbarkeit und qualifiziertes Personal vorschreiben. Bundesweit sichern rund 15 Vollsortimenter – darunter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare – sowie über 100 Spezialgroßhändler die flächendeckende Arzneimittelversorgung aller 18.000 deutschen Apotheken und Tausender Krankenhäuser. Spezialgroßhändler decken Nischenbereiche wie Importarzneimittel, Betäubungsmittel, Kühlkettenprodukte und Biologika ab. Das Verzeichnis führt alle Pharmagroßhändler mit Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, vollständigen Kontaktdaten und Angaben zu Spezialisierungen für eine zielgenaue Lieferantenauswahl.

Der pharmazeutische Großhandel in Deutschland

Der pharmazeutische Großhandel (Pharmagrosshandel) ist das zentrale Bindeglied der Arzneimittelversorgungskette in Deutschland. Rund 15 Vollsortimenter und über 100 spezialisierte Großhändler beliefern täglich mehr als 18.000 Apotheken, Krankenhäuser, Ärzte und andere zugelassene Abnehmer. Der Vollsortimenter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix Pharmahandel und Alliance Healthcare gehören zu den größten Akteuren. Der gesamte pharmazeutische Großhandel in Deutschland ist erlaubnispflichtig nach § 52a AMG und muss die EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) einhalten, die u. a. temperaturkontrollierte Lagerung, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssysteme vorschreiben.

Anforderungen und Zulassung nach § 52a AMG und GDP

Ein pharmazeutischer Großhändler in Deutschland benötigt eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, die von der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt wird. Voraussetzungen sind geeignete und GDP-konforme Lagerräume (inkl. Kühlkette für temperaturempfindliche Produkte), ein verantwortlicher Leiter mit pharmazeutischer Qualifikation sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem. Spezialgroßhändler für Betäubungsmittel, Importarzneimittel oder Kühlkettenprodukte benötigen zusätzliche Genehmigungen. Regelmäßige GDP-Inspektionen sichern die Einhaltung aller Anforderungen.

Pharmagroßhändler für Ihre Beschaffung finden

Sanoliste führt alle in Deutschland zugelassenen Pharmagroßhändler mit Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG. Apotheken, Krankenhausapotheken, Arztpraxen und andere zugelassene Abnehmer können gezielt nach Lieferanten für bestimmte Arzneimittelgruppen suchen. Spezialgroßhändler für Importarzneimittel, Biologika, Kühlkettenprodukte oder Betäubungsmittel sind separat auffindbar. Alle Einträge enthalten vollständige Kontaktdaten für eine direkte Anfrage.

Sicherheit der Arzneimittellieferkette und Fälschungsschutz

Die Integrität der Arzneimittellieferkette ist eine zentrale Aufgabe des pharmazeutischen Großhandels. Seit Februar 2019 ist in der EU die Arzneimittel-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD, Falsified Medicines Directive) vollständig in Kraft: Jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung trägt einen individuellen 2D-Datamatrix-Code, der beim Großhändler und beim Endabnehmer gescannt und in der nationalen Verifizierungsdatenbank (in Deutschland: securPharm) verifiziert wird. Temperaturkritische Produkte – Biologika, Insuline, Impfstoffe – erfordern durchgängige Kühlkette (2–8 °C oder tiefgekühlt), die der Großhandel mit validierten Kühllagern, Kühltransporten und Temperaturmonitoring sicherstellt. Betäubungsmittel unterliegen zusätzlich dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit strengen Dokumentationspflichten. Rückrufmanagement und Chargenrückverfolgung nach GDP-Leitlinien sind obligatorisch. Sanoliste weist ausgewiesene Spezialgroßhändler für Kühlkette, Betäubungsmittel und Importarzneimittel gesondert aus.

Was macht ein Pharmagrosshandel?

Der Pharmagrosshandel (pharmazeutischer Großhandel) übernimmt die Beschaffung, Lagerung und Distribution von Arzneimitteln an Apotheken, Krankenhäuser und andere zugelassene Abnehmer. In Deutschland ist der Großhandel mit Arzneimitteln erlaubnispflichtig nach § 52a AMG.

Welche Erlaubnis braucht ein pharmazeutischer Grosshandel?

Ein pharmazeutischer Großhandel benötigt eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG. Voraussetzungen sind u.a. geeignete Betriebsräume, ein verantwortlicher Leiter mit entsprechender Qualifikation sowie die Einhaltung der EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP).

Wie finde ich einen zugelassenen Pharmagroßhändler in Deutschland?

Zugelassene Pharmagroßhändler sind bei der Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes registriert. Auf Sanoliste finden Sie alle Großhändler mit Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG – inklusive Spezialisierungen auf Kühlkettenprodukte, Betäubungsmittel oder Importarzneimittel.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vollsortimenter und einem Spezialgroßhändler?

Ein Vollsortimenter im Pharmagrosshandel führt das komplette Sortiment aller am deutschen Markt erhältlichen Arzneimittel und beliefert Apotheken in der Regel innerhalb von zwei bis vier Stunden – auch nachts. Vollsortimenter wie NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare betreiben bundesweite Logistiknetzwerke. Spezialgroßhändler konzentrieren sich auf bestimmte Segmente: Importarzneimittel (Parallelimporte), Kühlkettenprodukte (Biologika, Impfstoffe), Betäubungsmittel oder Zytostatika.

Was versteht man unter Parallelimport bei Arzneimitteln?

Beim Parallelimport werden Arzneimittel, die in einem EU-Mitgliedstaat günstiger angeboten werden, in ein anderes Mitgliedsland reimportiert. In Deutschland werden Parallelimporte durch das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 129 SGB V) gefördert: Apotheken sind unter bestimmten Umständen verpflichtet, preisgünstigere Parallelimporte abzugeben. Parallelimportgroßhändler benötigen eine Einfuhrgenehmigung und Großhandelserlaubnis. Die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen sind identisch mit denen für direkt vertriebene Produkte.

Welche Rolle spielt die Kühlkette im Pharmagrosshandel?

Temperaturempfindliche Arzneimittel – darunter Biologika, Insuline, Impfstoffe und viele Onkologika – müssen lückenlos bei 2–8 °C gelagert und transportiert werden (Kühlkette). Der Pharmagroßhandel ist für die Einhaltung verantwortlich: Kühllager mit validierten Temperatursystemen, Kühlfahrzeuge mit kontinuierlichem Monitoring und qualifizierte Verpackungen für den Versand. Die EU-GDP-Leitlinien 2013/C 343/01 schreiben exakte Temperaturkartierungen, Risikoabschätzungen und Abweichungsmanagement vor. Temperaturabweichungen sind zu dokumentieren und können zur Sperrung einer Charge führen.

Was ist der Unterschied zwischen Pharmagroßhandel und Arzneimittelvermittler?

Ein Pharmagroßhändler nimmt Arzneimittel physisch in seinen Lagerbestand auf, lagert sie und liefert sie an berechtigte Empfänger wie Apotheken und Krankenhäuser aus. Er benötigt eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG und muss GDP-konforme Lagerbedingungen sicherstellen. Ein Arzneimittelvermittler dagegen handelt nicht mit der Ware selbst, sondern vermittelt lediglich Geschäfte zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne die Arzneimittel in Besitz zu nehmen. Die Vermittlertätigkeit ist nach § 52b AMG registrierungspflichtig.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Pharmagrosshandel