OTB GmbH Adresse & Kontakt
Gründungsgeschichte
Die OTB GmbH wurde im Jahr 1996 in Berlin gegründet. Ursprünglich als kleines Sanitätshaus gestartet, wuchs das Unternehmen kontinuierlich, um den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Der Gründer, ein erfahrener Orthopädietechniker, erkannte frühzeitig das Potenzial, hochwertigste medizinische Hilfsmittel mit einem persönlichen Service zu verbinden. Dies legte den Grundstein für den heutigen Erfolg der OTB GmbH in der Region und darüber hinaus.
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie OTB GmbH sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung und übernehmen die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Ärzte verordnen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen – von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis zu Hörgeräten und Orthesen. Diese regulatorische Einordnung stellt sicher, dass OTB GmbH stets auf den neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben bleibt und den Patienten eine vertrauenswürdige und zuverlässige Versorgung garantiert.
Versorgungsbereiche & Leistungen
OTB GmbH in Berlin bietet gezielte Versorgungsbereiche, die auf die speziellen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt sind. Dazu gehören:
- Orthopädietechnik: Herstellung und Anpassung von Orthesen, Prothesen und individuell gefertigten Einlagen.
- Rehatechnik: Bereitstellung von Rollstühlen, Gehhilfen und Pflegebetten zur Verbesserung der Lebensqualität im Alltag.
- Kompressionstherapie: Anfertigung von Kompressionsstrümpfen und Bandagen zur Unterstützung der Venenfunktion.
- Homecare-Versorgung: Umfassende Betreuung von Patienten mit Stomaversorgung, Inkontinenzprodukten und Wundversorgung.
- Orthopädische Schuhtechnik: Fertigung und Anpassung von orthopädischen Schuhen zur Entlastung von Fuß- und Gelenkproblemen.
Die qualifizierten Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher bei OTB haben das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um Patienten individuell zu beraten und sie umfassend zu versorgen. Die persönliche Ansprache spielt bei der OTB GmbH eine zentrale Rolle, um auf jeden einzelnen Patienten bestmöglich einzugehen und dessen Bedürfnisse zu erkennen.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass das Sanitätshaus wie OTB GmbH einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Für Kassenpatienten fällt gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises an (mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel). Privat Versicherte und Selbstzahler können von einem größeren Produktangebot profitieren und in vielen Fällen auf maßgeschneiderte Lösungen zurückgreifen.
Bedeutung für die Region
OTB GmbH spielt eine wesentliche Rolle in der Gesundheitsversorgung der Regionen, in denen sie tätig ist. Mit ihrem großen Filialnetzwerk sorgt das Unternehmen für einen schnellen und einfachen Zugang zu Hilfsmitteln und medizinischer Unterstützung. Dieses Engagement hat OTB zu einem verlässlichen Partner für Kliniken, Ärzte und Patienten gemacht. Durch Schulungen und Aufklärungsarbeit trägt OTB dazu bei, das Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung zu stärken und die Lebensqualität vieler Menschen zu erhöhen.
Die OTB GmbH hat sich nicht nur als Anbieter von medizinischen Produkten etabliert, sondern auch als wichtiger Arbeitgeber in der Region, der zahlreiche Arbeitsplätze schafft und Ausbildungsplätze für junge Fachkräfte im Gesundheitswesen anbietet. Ihre Erfolge und der kontinuierliche Ausbau der Dienstleistungen sind ein Zeichen für die Vielseitigkeit und Engagement des Unternehmens.
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Häufige Fragen zu OTB GmbH
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim OTB GmbH?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und OTB GmbH einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie OTB GmbH direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie OTB GmbH in Berlin bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet OTB GmbH auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an OTB GmbH in Berlin, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
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Über Sanitätshäuser
Sanitätshäuser versorgen Patienten mit medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen und Pflegebetten. In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die nach § 126 SGB V als zugelassene Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Fachkundige Mitarbeiter – staatlich geprüfte Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker und Rehatechniker – beraten individuell und passen Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an. Gesetzlich Versicherte können zahlreiche Hilfsmittel auf Kassenrezept erhalten; die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro). Viele Sanitätshäuser bieten Anpass- und Reparaturservice vor Ort sowie Hausbesuche für immobile Patienten an. Das Verzeichnis umfasst alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland nach Stadt und Bundesland sortiert, mit Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten für eine schnelle und wohnortnahe Versorgung.
Sanitätshäuser in Deutschland: Zahlen und Leistungen
In Deutschland gibt es rund 6.000 Sanitätshäuser, die als zugelassene Leistungserbringer nach § 126 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Sanitätshäuser versorgen Patienten auf ärztliche Verordnung hin mit orthopädischen Hilfsmitteln (Prothesen, Orthesen, Einlagen), Rollstühlen und Gehhilfen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und Pflegehilfsmitteln sowie Bandagen und Stützstrümpfen. Viele Sanitätshäuser bieten auch individuelle Beratung, Anpassservice und Reparaturservice an. Fachkundige Sanitätshausmitarbeiter (Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker) sind staatlich geprüft und meisterpflichtig.
Abrechnung mit der Krankenkasse und Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte können viele Hilfsmittel über das Sanitätshaus auf Kassenrezept beziehen. Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, die das Sanitätshaus dann bei der Krankenkasse abrechnet. Je nach Hilfsmittel und Kassenvertrag ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Gerätepreises fällig (mindestens 5, maximal 10 Euro), sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln ohne Kassenvertrag oder bei Mehrkosten durch besondere Ausstattung trägt der Patient die Differenz. Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein.
Sanitätshaus in Ihrer Nähe finden
Alle zugelassenen Sanitätshäuser in Deutschland sind nach Bundesland und Stadt filterbar – mit Adresse, Telefonnummer und Kontaktdaten. Alle gelisteten Häuser sind nach § 126 SGB V zugelassen und können direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Alternativ empfehlen viele Krankenkassen auf ihren Websites konkrete zugelassene Leistungserbringer in Wohnortnähe.
Spezialisierungen und neue Versorgungsmodelle
Das Leistungsspektrum moderner Sanitätshäuser geht weit über den klassischen Hilfsmittelhandel hinaus. Orthopädie-Technik-Werkstätten fertigen maßangefertigte Prothesen und Orthesen in aufwendiger Handarbeit mit modernsten CAD/CAM-Fräsverfahren. Sanitätshäuser mit Schwerpunkt Rehabilitationstechnik beraten zu elektrischen Rollstühlen, Treppenliften und barrierefreier Badgestaltung. Kompressionsversorgung durch spezialisiertes Fachpersonal (Kompressionsstrümpfe Klasse I–IV) ist besonders für Lymphödem- und Thrombosepatienten wichtig. Inkontinenzversorgung, Stomabedarf und enterale Ernährung runden das Portfolio vieler Häuser ab. Hauslieferdienste und telefonische Beratung ermöglichen die Versorgung auch immobiler Patienten. Digitale Vermessungssysteme für Einlagen und Orthesen verbessern Passgenauigkeit und Effizienz. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis listet alle erstattungsfähigen Produkte mit Produktgruppen-Nummern; Sanitätshäuser müssen für jede Produktgruppe eine gesonderte Kassenzulassung nach § 126 SGB V besitzen. Das Sanoliste-Verzeichnis weist diese Zulassungen je Eintrag aus.
Was ist ein Sanitätshaus?
Ein Sanitätshaus ist ein Fachgeschäft für medizinische Hilfsmittel. Es versorgt Patienten mit Prothesen, Orthesen, Rollstühlen, Kompressionsstrümpfen, Pflegebetten und weiteren Hilfsmitteln. Als zugelassener Leistungserbringer nach § 126 SGB V kann es direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Welche Hilfsmittel erhalte ich im Sanitätshaus?
Im Sanitätshaus erhalten Sie unter anderem Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Pflegebetten und Badehilfen. Die Mitarbeiter beraten Sie individuell und passen die Hilfsmittel nach ärztlicher Verordnung an.
Wie finde ich ein Sanitätshaus in meiner Nähe?
Das nächste Sanitätshaus lässt sich über die Website Ihrer Krankenkasse oder das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ermitteln. Viele Kassen empfehlen konkret zugelassene Leistungserbringer in Ihrer Region. Auf Sanoliste können Sie ebenfalls nach Sanitätshäusern nach Stadt oder Bundesland suchen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein extern getragenes Hilfsmittel, das eine vorhandene Gliedmaße oder den Rumpf stützt, stabilisiert oder korrigiert – z. B. Knieorthesen nach einem Kreuzbandriss oder Rückenorthesen bei Skoliose. Eine Prothese hingegen ersetzt eine fehlende Gliedmaße vollständig – z. B. eine Beinprothese nach einer Amputation oder eine Handprothese. Beide werden im Sanitätshaus von Orthopädietechnikern individuell angepasst. Maßanfertigungen sind medizinisch notwendig und werden auf Kassenrezept verordnet.
Wie erhalte ich als Kassenpatient Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus?
Der Ablauf für gesetzlich Versicherte ist standardisiert: Der Arzt stellt eine Hilfsmittelverordnung (Rezept) aus; das Sanitätshaus holt eine Genehmigung der Krankenkasse ein (bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln); nach Genehmigung erfolgt Anpassung und Ausgabe. Die übliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Gerätepreises (mindestens 5, maximal 10 Euro) – sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Bei Hilfsmitteln mit Mehrkosten (z. B. höherwertiger Prothesenfuß) muss der Patient die Differenz zum Kassenbeitrag selbst tragen. Kinder bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
Bieten Sanitätshäuser auch Hausbesuche an?
Viele Sanitätshäuser bieten Hausbesuche für immobile oder stark in der Mobilität eingeschränkte Patienten an – insbesondere für die Erstversorgung mit Pflegebetten, Rollstühlen, Badehilfen und Kompressionsstrümpfen. Die Kosten für den Hausbesuch werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern das Sanitätshaus als zugelassener Leistungserbringer anerkannt ist. Informieren Sie sich beim jeweiligen Sanitätshaus über Hausbesuchsservices; in Sanoliste sind entsprechende Angebote in der Eintragsdetailseite ausgewiesen.