Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG – Adresse & Kontakt
Hilfsmittelversorgung in Deutschland
Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG sind nach § 127 SGB V zugelassene Leistungserbringer für die gesetzliche Krankenversicherung und übernehmen die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Ärzte verordnen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes umfasst über 20.000 Produkte in 48 Produktgruppen – von Kompressionsstrümpfen über Rollstühle bis zu Hörgeräten und Orthesen.
Versorgungsbereiche & Leistungen
Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG in Berlin bietet typischerweise ein breites Spektrum an Hilfsmittelversorgung: Orthopädietechnik (Orthesen, Prothesen, Einlagen), Rehatechnik (Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten), Kompressionstherapie (Strümpfe, Bandagen), Homecare-Versorgung (Stoma, Inkontinenz, Wundversorgung) sowie orthopädische Schuhtechnik. Qualifizierte Orthopädietechniker, Bandagisten und Orthopädieschuhmacher beraten und versorgen die Patienten individuell.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Hilfsmittel werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass das Sanitätshaus wie Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG einen Versorgungsvertrag mit der jeweiligen Krankenkasse hat und das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Für Kassenpatienten fällt gemäß § 33 SGB V eine Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises an (mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel). Privat Versicherte und Selbstzahler können von einem größeren Produktangebot profitieren.
Häufige Fragen zu Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten beim Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG?
Ja, bei ärztlicher Verordnung werden viele Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, sofern das Produkt im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist und Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent (mind. 5, max. 10 Euro). Kontaktieren Sie Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG direkt für Informationen zur Kostenübernahme.
Was ist der Unterschied zwischen einer Orthese und einer Prothese?
Eine Orthese ist ein Hilfsmittel, das einen vorhandenen Körperteil unterstützt, stabilisiert oder korrigiert – zum Beispiel eine Knieorthese oder ein Sprunggelenk-Tape. Eine Prothese hingegen ersetzt einen fehlenden Körperteil, etwa einen amputierten Arm oder ein Bein. Sanitätshäuser wie Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG in Berlin bieten beide Versorgungsarten an und passen die Hilfsmittel individuell an.
Bietet Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG auch einen Hausbesuch-Service an?
Viele Sanitätshäuser bieten für Patienten mit eingeschränkter Mobilität einen Hausbesuchsservice an. Dabei kommen qualifizierte Fachkräfte direkt zu Ihnen nach Hause und versorgen Sie mit den nötigen Hilfsmitteln oder führen Anpassungen durch. Bitte wenden Sie sich direkt an Sanitätshaus Seeger hilft GmbH & Co. KG in Berlin, um mehr über den verfügbaren Service zu erfahren.
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