Phoenix Pharma-Einkauf GmbH: Profil und Aufgaben
Die Phoenix Pharma-Einkauf GmbH wurde im Jahr 2002 gegründet und ist eine Tochtergesellschaft der PHOENIX Pharmahandels AG & Co KG, eines pharmazeutischen Großhandelsunternehmens in Europa mit über 200 Standorten. Der Stammsitz liegt in Mannheim, einem Zentrum der pharmazeutischen Industrie. Gemäß § 52b des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist das Unternehmen als registrierter Arzneimittelvermittler tätig und übernimmt Beschaffungs- und Vermittlungsaufgaben innerhalb der Phoenix-Gruppe sowie für externe Kunden, darunter Einzelhändler und Apotheken. Zu den Aufgaben gehören die Zuteilung von Arzneimitteln, die Pflege der Lieferantenbeziehungen und Logistikprozesse.
Tätigkeitsfeld und Rolle in der Phoenix-Gruppe
PHOENIX beliefert täglich Apotheken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten. Die Phoenix Pharma-Einkauf GmbH ist dabei auf die Beschaffung rezeptpflichtiger wie rezeptfreier Medikamente spezialisiert. Über das europaweite Netzwerk der Phoenix-Gruppe hat das Unternehmen Zugang zu zahlreichen Lieferanten und Einkaufskonditionen, die wettbewerbsfähige Preise und eine breite Produktpalette ermöglichen. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit internationalen Herstellern und die Einbindung in den Arzneimittelvertrieb.
Produkt- und Dienstleistungsangebot
Das Produktportfolio der Phoenix Pharma-Einkauf GmbH umfasst Arzneimittel wie Generika, Spezialpräparate sowie pflanzliche Arzneimittel. In der Zusammenarbeit mit Partnern aus der Pharmaindustrie werden auch Lösungen für spezifische Kundenbedürfnisse entwickelt. Daneben bietet das Unternehmen Dienstleistungen, die über den Arzneimittelvertrieb hinausgehen, etwa Marktanalysen, Schulungen für Apothekenpersonal und Beratung zur Optimierung von Bestellprozessen. Diese Leistungen unterstützen die Kundenbeziehungen und die Abläufe im Arzneimittelvertrieb.
Regulatorische Einordnung
Die Phoenix Pharma-Einkauf GmbH ist gemäß § 52b AMG als Arzneimittelvermittler registriert und muss die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu zählen die Qualität und Sicherheit der vertriebenen Produkte sowie die Einhaltung der Vorgaben der Arzneimittelüberwachung. Das Unternehmen kooperiert mit Behörden und Institutionen zur Überwachung der Arzneimittelversorgung und zum Verbraucherschutz. Mit der Einhaltung dieser Auflagen kommt das Unternehmen seiner Verantwortung im Bereich der Gesundheitsversorgung nach.
Bedeutung für die Region Mannheim und Metropolregion Rhein-Neckar
Mannheim ist der Stammsitz der Phoenix-Gruppe und zählt zu den Pharmastandorten Deutschlands. In der Metropolregion Rhein-Neckar sind zahlreiche Unternehmen der Pharma- und Gesundheitsbranche ansässig. Die Präsenz der Phoenix Pharma-Einkauf GmbH trägt zur wirtschaftlichen Position der Region und zu Arbeitsplätzen bei. Mit ihren Tätigkeiten im Arzneimittelvertrieb leistet das Unternehmen einen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland und zu den lokalen wirtschaftlichen Strukturen.
Weitere Informationen: Arzneimittelvermittler in Baden-Württemberg oder alle Arzneimittelvermittler in Deutschland auf Sanoliste.
Häufige Fragen zu Phoenix Pharma-Einkauf GmbH
Was ist Phoenix Pharma-Einkauf GmbH?
Phoenix Pharma-Einkauf GmbH ist ein zugelassener Arzneimittelvermittler mit Sitz in Mannheim. Arzneimittelvermittler handeln im eigenen Namen, ohne Eigentümer der Arzneimittel zu werden, und sind nach § 52c AMG registrierungspflichtig.
Was macht ein Arzneimittelvermittler?
Ein Arzneimittelvermittler agiert als Mittler zwischen Hersteller und Abnehmer von Arzneimitteln, ohne physisch in den Lieferprozess eingebunden zu sein. Die Tätigkeit unterliegt GDP-Anforderungen und behördlicher Aufsicht.
Wie ist Phoenix Pharma-Einkauf GmbH reguliert?
Als Arzneimittelvermittler ist Phoenix Pharma-Einkauf GmbH bei der zuständigen deutschen Behörde registriert und unterliegt den Anforderungen des AMG sowie den EU-GDP-Leitlinien.
Arzneimittelvermittler in Deutschland
Verwandte Bereiche im Gesundheitswesen
Arzneimittelvermittler nach Standort
Über Arzneimittelvermittler
Arzneimittelvermittler vermitteln Geschäfte über Arzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne die Ware selbst zu besitzen oder physisch zu handhaben. Genau das unterscheidet sie vom Pharmagroßhandel, der Arzneimittel lagert und liefert. Sie brauchen keine Großhandelserlaubnis, müssen ihre Tätigkeit aber vor Beginn bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen und sich in eine öffentliche Datenbank eintragen lassen (§ 52c AMG); ihr Sitz muss in der EU liegen. Es gelten die einschlägigen Regeln der Guten Vertriebspraxis (GDP) für Vermittler: ein Qualitätssicherungssystem, die Prüfung gültiger Zulassungen, eine fünfjährige Dokumentation und die unverzügliche Meldung von Fälschungsverdacht. Im Verzeichnis finden Sie registrierte Arzneimittelvermittler nach Bundesland und Stadt.
Die Rolle des Arzneimittelvermittlers in der Lieferkette
Registrierung statt Erlaubnis (§ 52c AMG)
Pflichten nach der Guten Vertriebspraxis
Vermittler oder Großhandel? Die Abgrenzung
Registrierte Arzneimittelvermittler finden
Was macht ein Arzneimittelvermittler?
Ein Arzneimittelvermittler stellt den Handel über Arzneimittel zwischen Parteien her und verhandelt im fremden Namen, ohne die Ware selbst zu besitzen, zu lagern oder zu transportieren. Er ist eine vermittelnde Schicht der Lieferkette, häufig im internationalen Handel.
Welche Erlaubnis braucht ein Arzneimittelvermittler?
Keine. Anders als der Großhandel braucht der Vermittler keine Erlaubnis, sondern muss seine Tätigkeit vor Beginn bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen und sich in eine öffentliche Datenbank eintragen lassen (§ 52c AMG). Der Sitz muss in der EU oder im EWR liegen.
Wie unterscheidet sich der Vermittler vom Großhandel?
Der entscheidende Unterschied ist die Verfügungsgewalt: Der Großhandel kauft, lagert, besitzt und liefert Arzneimittel und braucht eine Erlaubnis nach § 52a AMG. Der Vermittler stellt nur den Kontakt her und besitzt die Ware nie; er ist nach § 52c AMG nur registrierungspflichtig.
Darf ein Arzneimittelvermittler mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln handeln?
Ein Vermittler handelt nicht selbst mit der Ware, sondern vermittelt Geschäfte. Er darf nur Arzneimittel mit gültiger Zulassung vermitteln und unterliegt den Pflichten der Guten Vertriebspraxis, einschließlich der Meldung von Fälschungsverdacht.
Welche Pflichten hat ein Arzneimittelvermittler?
Er braucht ein Qualitätssicherungssystem, darf nur zugelassene Arzneimittel vermitteln, muss jedes Geschäft dokumentieren und die Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren sowie jeden Fälschungsverdacht unverzüglich an Behörde und Zulassungsinhaber melden.
Wo finde ich registrierte Arzneimittelvermittler?
Registrierte Vermittler sind in einer öffentlichen Datenbank der Behörden geführt. Auf Sanoliste finden Sie Arzneimittelvermittler zusätzlich nach Bundesland und Stadt sortiert, mit Adresse und Kontaktdaten.
Braucht ein Arzneimittelvermittler ein Lager?
Nein. Da der Vermittler die Ware nie besitzt oder physisch handhabt, braucht er weder ein Lager noch eine Großhandelserlaubnis. Sobald er Arzneimittel lagern oder ausliefern würde, gälte er als Großhandel mit Erlaubnispflicht.
Relevante Fachbegriffe & Vorschriften
Begriffe und Regelwerke aus dem Umfeld von Arzneimittelvermittler – verständlich erklärt im Sanoliste-Glossar.