Phoenix Pharma-Einkauf GmbH

Arzneimittelvermittler · Mannheim

Phoenix Pharma-Einkauf GmbH aus Mannheim ist ein spezialisierter Pharmadienstleister für Named Patient Imports, klinische Studien und pharmazeutische Logistik.

Phoenix Pharma-Einkauf GmbH Adresse & Kontakt

Adresse

Pfingstweidstr. 10–12
68199 Mannheim

Phoenix Pharma-Einkauf GmbH im Überblick

Die Phoenix Pharma-Einkauf GmbH wurde im Jahr 2002 gegründet und ist eine Tochtergesellschaft der PHOENIX Pharmahandels AG & Co KG, einem der führenden pharmazeutischen Großhandelsunternehmen in Europa mit über 200 Standorten. Der Stammsitz in Mannheim ist nicht nur strategisch günstig gelegen, sondern auch ein bedeutendes Zentrum der pharmazeutischen Industrie. Gemäß § 52b des Arzneimittelgesetzes (AMG) agiert das Unternehmen als registrierter Arzneimittelvermittler und übernimmt nicht nur Beschaffungs- und Vermittlungsaufgaben innerhalb der Phoenix-Gruppe, sondern auch für externe Kunden, darunter Einzelhändler und Apotheken. Zu den Aufgaben gehören die Zuteilung von Arzneimitteln, die Pflege der Lieferantenbeziehungen und die Übernahme komplexer Logistikprozesse.

Tätigkeitsfeld und Rolle in der Phoenix-Gruppe

PHOENIX ist als einer der führenden Pharmagroßhändler Europas bekannt und stellt täglich sicher, dass zahlreiche Apotheken in Deutschland und anderen europäischen Ländern mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten beliefert werden. Die Phoenix Pharma-Einkauf GmbH spielt dabei eine maßgebliche Rolle, indem sie sich auf die Beschaffung von sowohl rezeptpflichtigen als auch rezeptfreien Medikamenten spezialisiert hat. Durch das paneuropäische Netzwerk der Phoenix-Gruppe hat das Unternehmen Zugang zu einer Vielzahl von Lieferanten und exzellenten Einkaufskonditionen, die es ermöglichen, wettbewerbsfähige Preise anzubieten und eine breite Produktpalette zu garantieren. Dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit internationalen Herstellern und die Integration innovativer Lösungen im Arzneimittelvertrieb.

Produkt- und Dienstleistungsangebot

Das Produktportfolio der Phoenix Pharma-Einkauf GmbH umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, darunter Generika, Spezialpräparate sowie pflanzliche Arzneimittel. In der Zusammenarbeit mit Partnern aus der Pharmaindustrie werden auch maßgeschneiderte Lösungen für spezifische Kundenbedürfnisse entwickelt. Darüber hinaus bietet das Unternehmen umfassende Dienstleistungen, die über den traditionellen Arzneimittelvertrieb hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Marktanalysen, Schulungen für Apothekenpersonal und Beratungsdienste zur Optimierung von Bestellprozessen. Diese zusätzlichen Dienstleistungen stärken nicht nur die Kundenbeziehungen, sondern fördern auch die Effizienz im Arzneimittelvertrieb.

Regulatorische Einordnung

Die Phoenix Pharma-Einkauf GmbH ist gemäß § 52b AMG als Arzneimittelvermittler registriert und ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies beinhaltet die Sicherstellung der Qualität und Sicherheit der vertriebenen Produkte sowie die Einhaltung der Vorgaben der Arzneimittelüberwachung. Das Unternehmen kooperiert regelmäßig mit Behörden und anderen Institutionen zur Überwachung der Arzneimittelversorgung und zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes. Die proaktive Einhaltung dieser Auflagen unterstreicht die Verantwortung des Unternehmens gegenüber der Gesundheit der Bevölkerung.

Bedeutung für die Region Mannheim und Metropolregion Rhein-Neckar

Mannheim ist nicht nur der historische Stammsitz der Phoenix-Gruppe, sondern auch einer der bedeutendsten Pharmastandorte Deutschlands. Die Metropolregion Rhein-Neckar gilt als wirtschaftlich starke Region, in der zahlreiche namhafte Unternehmen der Pharma- und Gesundheitsbranche ansässig sind. Die Präsenz der Phoenix Pharma-Einkauf GmbH stärkt die wirtschaftliche Position der Region und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Durch innovative Praktiken im Arzneimittelvertrieb und die Bereitstellung hochwertiger Produkte leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland und fördert gleichzeitig lokale wirtschaftliche Strukturen.

Weitere Informationen: Arzneimittelvermittler in Baden-Württemberg oder alle Arzneimittelvermittler in Deutschland auf Sanoliste.

Häufige Fragen zu Phoenix Pharma-Einkauf GmbH

Was ist Phoenix Pharma-Einkauf GmbH?

Phoenix Pharma-Einkauf GmbH ist ein zugelassener Arzneimittelvermittler mit Sitz in Mannheim. Arzneimittelvermittler handeln im eigenen Namen, ohne Eigentümer der Arzneimittel zu werden, und sind nach § 52c AMG registrierungspflichtig.

Was macht ein Arzneimittelvermittler?

Ein Arzneimittelvermittler agiert als Mittler zwischen Hersteller und Abnehmer von Arzneimitteln, ohne physisch in den Lieferprozess eingebunden zu sein. Die Tätigkeit unterliegt GDP-Anforderungen und behördlicher Aufsicht.

Wie ist Phoenix Pharma-Einkauf GmbH reguliert?

Als Arzneimittelvermittler ist Phoenix Pharma-Einkauf GmbH bei der zuständigen deutschen Behörde registriert und unterliegt den Anforderungen des AMG sowie den EU-GDP-Leitlinien.

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Über Arzneimittelvermittler

Ein Arzneimittelvermittler gemäß § 4 Abs. 22b AMG vermittelt Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne die Ware selbst zu besitzen oder physisch zu handhaben. Die Registrierungspflicht nach § 52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem nach GDP-Richtlinien sind gesetzliche Voraussetzungen für die Tätigkeit in Deutschland. Arzneimittelvermittler sind klar von Großhändlern (die Waren besitzen und lagern) zu unterscheiden. Sie spielen eine wichtige Rolle im internationalen Arzneimittelhandel, insbesondere bei Importarzneimitteln, Parallelimporten und der Beschaffung schwer erhältlicher Wirkstoffe. Nur Arzneimittel mit gültiger Zulassung in Deutschland oder der EU dürfen vermittelt werden. Das Verzeichnis führt alle bei deutschen Behörden registrierten Arzneimittelvermittler mit Anschrift, Kontaktdaten und registrierender Landesbehörde.

Die Rolle des Arzneimittelvermittlers in der Lieferkette

Arzneimittelvermittler sind spezialisierte Dienstleister, die gemäß § 4 Abs. 22b AMG Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern vermitteln, ohne die Ware physisch zu handhaben oder Eigentümer zu werden. Sie sind von Pharmahändlern (die Waren kaufen und verkaufen) und Pharmagroßhändlern (die Waren besitzen und lagern) klar abzugrenzen. Arzneimittelvermittler spielen eine wichtige Rolle im internationalen Arzneimittelhandel, insbesondere bei der Beschaffung von Importarzneimitteln, seltenen Wirkstoffen und in der Parallelimportwirtschaft.

Rechtliche Anforderungen für Arzneimittelvermittler

Arzneimittelvermittler in Deutschland unterliegen der Registrierungspflicht nach § 52b AMG bei der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes. Voraussetzungen sind eine offizielle Geschäftsadresse in Deutschland, eine verantwortliche Person sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem, das den EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) entspricht. Vermittler dürfen nur mit Arzneimitteln handeln, die eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU besitzen. Eine Übersicht aller registrierten Vermittler ist bei den jeweiligen Landesbehörden einsehbar.

Registrierte Arzneimittelvermittler im Verzeichnis

Sanoliste führt alle bei deutschen Behörden gemäß § 52b AMG registrierten Arzneimittelvermittler mit Kontaktdaten und Anschriften. Pharmaunternehmen, Apotheken und Krankenhäuser finden hier schnell Kontakte zu legalen, behördlich registrierten Vermittlern. Alle gelisteten Unternehmen erfüllen die gesetzlichen GDP-Anforderungen.

Compliance und GDP-Anforderungen für Vermittler

Arzneimittelvermittler stehen trotz fehlender physischer Warenbehandlung unter strikter regulatorischer Aufsicht. Das GDP-Qualitätssystem eines Vermittlers muss Verfahren zur Auftragsvergabe, Lieferantenqualifizierung, Beschwerdemanagement, Rückrufmanagement und Selbstinspektionen umfassen. Alle vermittelten Arzneimittel müssen aus legalen, behördlich zugelassenen Quellen stammen; Transaktionsdokumentationen sind lückenlos zu führen und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Bei Verdacht auf Arzneimittelfälschungen besteht Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Die EU-Kommission hat mit den GDP-Guidelines 2013/C 343/01 klare Anforderungen definiert, die auch für Vermittler ohne Warenbesitz gelten. Regelmäßige Selbstinspektionen und die Benennung einer verantwortlichen Person (Responsible Person, RP) sind Pflicht. Bei Verstößen drohen Registrierungsentzug und strafrechtliche Konsequenzen nach dem AMG. Das Sanoliste-Verzeichnis führt ausschließlich Vermittler, die zum Zeitpunkt der Erfassung gemäß § 52b AMG registriert waren.

Was macht ein Arzneimittelvermittler?

Ein Arzneimittelvermittler (gemäß § 4 Abs. 22b AMG) ist ein Unternehmen, das Geschäfte über Arzneimittel für Menschen vermittelt, ohne Eigentümer der Arzneimittel zu werden oder diese physisch zu handhaben. Arzneimittelvermittler müssen bei der zuständigen Behörde registriert sein und ein Qualitätssystem unterhalten.

Welche Zulassung braucht ein Arzneimittelvermittler?

Arzneimittelvermittler müssen gemäß §52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde registriert sein. Sie benötigen eine offizielle Adresse in Deutschland sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem, das Anforderungen der GDP-Richtlinien (Good Distribution Practice) erfüllt.

Wo finde ich zugelassene Arzneimittelvermittler in Deutschland?

Offizielle Registerlisten führen die Arzneimittelüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer. Auf Sanoliste können Sie alle registrierten Arzneimittelvermittler in Deutschland bundesweit nach Standort suchen.

Darf ein Arzneimittelvermittler auch mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln handeln?

Ja, Arzneimittelvermittler dürfen Geschäfte über alle Arzneimittelkategorien vermitteln – einschließlich verschreibungspflichtiger Präparate und Biologika – sofern die vermittelten Arzneimittel eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU besitzen und alle Transaktionspartner (Hersteller, Großhändler, Abnehmer) die für sie geltenden regulatorischen Anforderungen erfüllen. Betäubungsmittel nach BtMG sind aufgrund ihrer besonderen Sicherheitsanforderungen faktisch aus der Vermittlung ausgenommen. Alle Transaktionen sind lückenlos zu dokumentieren.

Was passiert, wenn ein Arzneimittelvermittler seine Registrierung verliert?

Verliert ein Arzneimittelvermittler seine Registrierung gemäß § 52b AMG – etwa wegen GDP-Mängeln, fehlender verantwortlicher Person oder behördlicher Anordnung – darf er sofort keine Geschäfte mehr über Humanarzneimittel vermitteln. Bereits laufende Aufträge sind unverzüglich zu beenden. Behörden führen aktuelle Registerlisten; bei Zweifeln an der Registrierung eines Geschäftspartners sollten Pharmaunternehmen und Apotheken die zuständige Landesbehörde anfragen. Auf Sanoliste werden Einträge bei bekanntem Registrierungsverlust deaktiviert.

Wie unterscheidet sich die Registrierung eines Arzneimittelvermittlers von einer Großhandelserlaubnis?

Die Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG erlaubt den Besitz, die Lagerung und den Vertrieb von Arzneimitteln. Ein Großhändler kauft Ware, lagert sie und verkauft sie weiter. Die Registrierung eines Arzneimittelvermittlers nach § 52b AMG erlaubt dagegen nur die reine Vermittlung von Geschäften ohne Warenbesitz. Ein Vermittler stellt den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer her, stellt Rechnung und erhält eine Provision – er berührt die Ware nie. Diese rechtliche Trennung ist für Compliance-Prüfungen relevant.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Arzneimittelvermittler