Phoenix Pharma-Einkauf GmbH

Arzneimittelvermittler · Mannheim

Phoenix Pharma-Einkauf GmbH aus Mannheim ist ein spezialisierter Pharmadienstleister für Named Patient Imports, klinische Studien und pharmazeutische Logistik.

Phoenix Pharma-Einkauf GmbH Adresse & Kontakt

Adresse

Pfingstweidstr. 10–12
68199 Mannheim

Phoenix Pharma-Einkauf GmbH im Überblick

Die Phoenix Pharma-Einkauf GmbH wurde im Jahr 2002 gegründet und ist eine Tochtergesellschaft der PHOENIX Pharmahandels AG & Co KG, einem der führenden pharmazeutischen Großhandelsunternehmen in Europa mit über 200 Standorten. Der Stammsitz in Mannheim ist nicht nur strategisch günstig gelegen, sondern auch ein bedeutendes Zentrum der pharmazeutischen Industrie. Gemäß § 52b des Arzneimittelgesetzes (AMG) agiert das Unternehmen als registrierter Arzneimittelvermittler und übernimmt nicht nur Beschaffungs- und Vermittlungsaufgaben innerhalb der Phoenix-Gruppe, sondern auch für externe Kunden, darunter Einzelhändler und Apotheken. Zu den Aufgaben gehören die Zuteilung von Arzneimitteln, die Pflege der Lieferantenbeziehungen und die Übernahme komplexer Logistikprozesse.

Tätigkeitsfeld und Rolle in der Phoenix-Gruppe

PHOENIX ist als einer der führenden Pharmagroßhändler Europas bekannt und stellt täglich sicher, dass zahlreiche Apotheken in Deutschland und anderen europäischen Ländern mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten beliefert werden. Die Phoenix Pharma-Einkauf GmbH spielt dabei eine maßgebliche Rolle, indem sie sich auf die Beschaffung von sowohl rezeptpflichtigen als auch rezeptfreien Medikamenten spezialisiert hat. Durch das paneuropäische Netzwerk der Phoenix-Gruppe hat das Unternehmen Zugang zu einer Vielzahl von Lieferanten und exzellenten Einkaufskonditionen, die es ermöglichen, wettbewerbsfähige Preise anzubieten und eine breite Produktpalette zu garantieren. Dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit internationalen Herstellern und die Integration innovativer Lösungen im Arzneimittelvertrieb.

Produkt- und Dienstleistungsangebot

Das Produktportfolio der Phoenix Pharma-Einkauf GmbH umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, darunter Generika, Spezialpräparate sowie pflanzliche Arzneimittel. In der Zusammenarbeit mit Partnern aus der Pharmaindustrie werden auch maßgeschneiderte Lösungen für spezifische Kundenbedürfnisse entwickelt. Darüber hinaus bietet das Unternehmen umfassende Dienstleistungen, die über den traditionellen Arzneimittelvertrieb hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Marktanalysen, Schulungen für Apothekenpersonal und Beratungsdienste zur Optimierung von Bestellprozessen. Diese zusätzlichen Dienstleistungen stärken nicht nur die Kundenbeziehungen, sondern fördern auch die Effizienz im Arzneimittelvertrieb.

Regulatorische Einordnung

Die Phoenix Pharma-Einkauf GmbH ist gemäß § 52b AMG als Arzneimittelvermittler registriert und ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies beinhaltet die Sicherstellung der Qualität und Sicherheit der vertriebenen Produkte sowie die Einhaltung der Vorgaben der Arzneimittelüberwachung. Das Unternehmen kooperiert regelmäßig mit Behörden und anderen Institutionen zur Überwachung der Arzneimittelversorgung und zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes. Die proaktive Einhaltung dieser Auflagen unterstreicht die Verantwortung des Unternehmens gegenüber der Gesundheit der Bevölkerung.

Bedeutung für die Region Mannheim und Metropolregion Rhein-Neckar

Mannheim ist nicht nur der historische Stammsitz der Phoenix-Gruppe, sondern auch einer der bedeutendsten Pharmastandorte Deutschlands. Die Metropolregion Rhein-Neckar gilt als wirtschaftlich starke Region, in der zahlreiche namhafte Unternehmen der Pharma- und Gesundheitsbranche ansässig sind. Die Präsenz der Phoenix Pharma-Einkauf GmbH stärkt die wirtschaftliche Position der Region und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Durch innovative Praktiken im Arzneimittelvertrieb und die Bereitstellung hochwertiger Produkte leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland und fördert gleichzeitig lokale wirtschaftliche Strukturen.

Weitere Informationen: Arzneimittelvermittler in Baden-Württemberg oder alle Arzneimittelvermittler in Deutschland auf Sanoliste.

Häufige Fragen zu Phoenix Pharma-Einkauf GmbH

Was ist Phoenix Pharma-Einkauf GmbH?

Phoenix Pharma-Einkauf GmbH ist ein zugelassener Arzneimittelvermittler mit Sitz in Mannheim. Arzneimittelvermittler handeln im eigenen Namen, ohne Eigentümer der Arzneimittel zu werden, und sind nach § 52c AMG registrierungspflichtig.

Was macht ein Arzneimittelvermittler?

Ein Arzneimittelvermittler agiert als Mittler zwischen Hersteller und Abnehmer von Arzneimitteln, ohne physisch in den Lieferprozess eingebunden zu sein. Die Tätigkeit unterliegt GDP-Anforderungen und behördlicher Aufsicht.

Wie ist Phoenix Pharma-Einkauf GmbH reguliert?

Als Arzneimittelvermittler ist Phoenix Pharma-Einkauf GmbH bei der zuständigen deutschen Behörde registriert und unterliegt den Anforderungen des AMG sowie den EU-GDP-Leitlinien.

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Über Arzneimittelvermittler

Arzneimittelvermittler im Sinne des § 4 Abs. 22b AMG vermitteln Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, fassen die Ware aber nie selbst an und besitzen sie auch nicht. Wer das in Deutschland tun will, muss sich nach § 52b AMG bei der Landesbehörde registrieren und ein Qualitätssystem nach GDP-Richtlinien dokumentieren. Vom klassischen Großhändler unterscheidet sich der Vermittler genau in diesem Punkt: keine Lagerung, kein Besitz. Bedeutung bekommt die Tätigkeit vor allem im internationalen Arzneimittelhandel, bei Parallelimporten und bei der Beschaffung schwer erhältlicher Wirkstoffe. Vermittelt werden dürfen ausschließlich Arzneimittel mit gültiger Zulassung in Deutschland oder der EU. Im Verzeichnis: alle bei deutschen Behörden registrierten Vermittler mit Anschrift, Kontakt und registrierender Landesbehörde.

Die Rolle des Arzneimittelvermittlers in der Lieferkette

Arzneimittelvermittler sind spezialisierte Dienstleister, die gemäß § 4 Abs. 22b AMG Geschäfte über Humanarzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern vermitteln, ohne die Ware physisch zu handhaben oder Eigentümer zu werden. Sie sind von Pharmahändlern (die Waren kaufen und verkaufen) und Pharmagroßhändlern (die Waren besitzen und lagern) klar abzugrenzen. Im internationalen Arzneimittelhandel sind Vermittler eine eigene Schicht der Lieferkette, vor allem bei Importarzneimitteln, schwer erhältlichen Wirkstoffen und Parallelimporten.

Rechtliche Anforderungen für Arzneimittelvermittler

Arzneimittelvermittler in Deutschland unterliegen der Registrierungspflicht nach § 52b AMG bei der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes. Voraussetzungen sind eine offizielle Geschäftsadresse in Deutschland, eine verantwortliche Person sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem, das den EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) entspricht. Vermittler dürfen nur mit Arzneimitteln handeln, die eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU besitzen. Eine Übersicht aller registrierten Vermittler ist bei den jeweiligen Landesbehörden einsehbar.

Registrierte Vermittler im Überblick

Hier stehen alle bei deutschen Behörden nach § 52b AMG registrierten Arzneimittelvermittler mit Anschrift und Kontakt. Pharmaunternehmen, Apotheken und Krankenhäuser erkennen auf einen Blick, ob ein Geschäftspartner regulär gemeldet ist. Alle gelisteten Unternehmen erfüllen die GDP-Anforderungen.

Compliance und GDP-Anforderungen für Vermittler

Arzneimittelvermittler stehen trotz fehlender physischer Warenbehandlung unter strikter regulatorischer Aufsicht. Das GDP-Qualitätssystem eines Vermittlers muss Verfahren zur Auftragsvergabe, Lieferantenqualifizierung, Beschwerdemanagement, Rückrufmanagement und Selbstinspektionen umfassen. Alle vermittelten Arzneimittel müssen aus legalen, behördlich zugelassenen Quellen stammen; Transaktionsdokumentationen sind lückenlos zu führen und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Bei Verdacht auf Arzneimittelfälschungen besteht Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Die EU-Kommission hat mit den GDP-Guidelines 2013/C 343/01 klare Anforderungen definiert, die auch für Vermittler ohne Warenbesitz gelten. Regelmäßige Selbstinspektionen und die Benennung einer verantwortlichen Person (Responsible Person, RP) sind Pflicht. Bei Verstößen drohen Registrierungsentzug und strafrechtliche Konsequenzen nach dem AMG. Das Sanoliste-Verzeichnis führt ausschließlich Vermittler, die zum Zeitpunkt der Erfassung gemäß § 52b AMG registriert waren.

Was macht ein Arzneimittelvermittler?

Ein Arzneimittelvermittler nach § 4 Abs. 22b AMG bringt Geschäfte über Humanarzneimittel zustande, ohne die Ware selbst zu besitzen oder anzufassen. Voraussetzung ist die Registrierung bei der zuständigen Behörde und ein dokumentiertes Qualitätssystem.

Welche Zulassung braucht ein Arzneimittelvermittler?

Vorgeschrieben ist die Registrierung nach § 52b AMG bei der zuständigen Landesbehörde. Hinzu kommen eine offizielle Adresse in Deutschland und ein Qualitätssystem, das die GDP-Anforderungen (Good Distribution Practice) erfüllt.

Wo finde ich zugelassene Arzneimittelvermittler?

Die Arzneimittelüberwachungsbehörden der Bundesländer führen die Registerlisten. Auf Sanoliste lassen sich alle registrierten Arzneimittelvermittler bundesweit nach Standort durchsuchen.

Darf ein Arzneimittelvermittler auch mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln handeln?

Ja. Vermittelt werden dürfen alle Kategorien einschließlich verschreibungspflichtiger Präparate und Biologika, sofern eine gültige Zulassung in Deutschland oder der EU vorliegt und alle Beteiligten ihre eigenen regulatorischen Pflichten erfüllen. Betäubungsmittel nach BtMG sind in der Praxis ausgenommen, weil ihre Sicherheitsanforderungen die Vermittlertätigkeit nicht abdecken. Jede Transaktion muss lückenlos dokumentiert sein.

Was passiert, wenn die Registrierung verloren geht?

Verliert der Vermittler seine Registrierung, etwa wegen GDP-Mängeln, fehlender verantwortlicher Person oder behördlicher Anordnung, darf er sofort keine Geschäfte mehr abwickeln. Laufende Aufträge sind zu beenden. Die Behörden veröffentlichen aktuelle Registerlisten; bei Zweifeln an der Registrierung eines Geschäftspartners hilft eine Anfrage bei der zuständigen Landesbehörde. Auf Sanoliste werden Einträge bei bekanntem Registrierungsverlust deaktiviert.

Wie unterscheidet sich Vermittler-Registrierung von Großhandelserlaubnis?

Die Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG erlaubt Besitz, Lagerung und Vertrieb von Arzneimitteln. Ein Großhändler kauft ein, lagert und verkauft weiter. Die Registrierung als Arzneimittelvermittler nach § 52b AMG erlaubt nur das Vermitteln von Geschäften, ohne Warenbesitz. Der Vermittler stellt Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer her, schreibt eine Provisionsrechnung, fasst die Ware aber nie an. Diese Trennung ist für Compliance-Prüfungen entscheidend.

Zuletzt aktualisiert: 17.04.2026 · Kategorie: Arzneimittelvermittler