Unternehmensprofil
Spezialisierungen
Service-Wohnen mit 58 barrierefreien Wohnungen, 24-Stunden-Notrufbereitschaft, Ambulante Pflege und Betreuung
Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh in Bielefeld
Das Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh in Bielefeld ist eine stationäre Pflegeeinrichtung in Niedersachsen. Sie bietet Bewohnerinnen und Bewohnern fachgerechte Pflege sowie ein respektvolles Wohnumfeld. Der Fokus liegt auf den individuellen Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren, um Lebensqualität und Wohnkomfort zu ermöglichen.
Pflegeleistungen und Betreuungsangebot
Das Wohnstift bietet folgende Pflegeleistungen:
- Vollstationäre Dauerpflege: Rund-um-die-Uhr Betreuung für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen.
- Kurzzeitpflege: Temporäre Betreuung bei vorübergehenden Pflegebedarf, etwa während der Abwesenheit von Angehörigen.
- Verhinderungspflege: Unterstützung für Pflegepersonen, die aufgrund von Krankheit oder Urlaub Auszeit benötigen.
Zusätzlich werden soziale Aktivitäten und Freizeitangebote organisiert: Ausflüge, Bastel- und Musikangebote sowie therapeutische Aktivitäten fördern sozialen Austausch und Tagesstruktur.
Regulatorische Einordnung und Qualitätssicherung
Das Wohnstift unterliegt den Vorgaben nach SGB XI und wird regelmäßig durch die Heimaufsicht Niedersachsen überprüft. Das Personal wird durch Fortbildungen und Schulungen regelmäßig geschult und bleibt damit aktuell in der Pflegefachlichkeit.
Pflegegrad und Kostenübernahme
Aufnahmevoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (Pflegegrade 1–5), den die Pflegekasse nach individuellem Bedarf ermittelt. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt einen Teilbetrag der Kosten ab. Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Angehörige können Unterstützung durch das zuständige Sozialamt beantragen.
Kosten und Leistungen werden transparent dargelegt. Angehörige erhalten umfassende Beratung und klare Informationen.
Standort und regionale Bedeutung
Das Wohnstift befindet sich am Remterweg 11 in Bielefeld. Die Lage ermöglicht Angehörigen leichte Erreichbarkeit. In der Umgebung sind Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Praxen und öffentliche Verkehrsanbindungen vorhanden.
Ausstattung und Struktur
Die Räumlichkeiten sind barrierefrei gestaltet. Das Wohnstift fördert Selbstständigkeit und bezieht Bewohner in Entscheidungen ein, die ihren Alltag betreffen.
Kontakt und Aufnahme
Anfragen zu Pflegeplätzen, Kosten und Aufnahmevoraussetzungen können unter 0521 144-4071 gestellt werden. Das Team steht für Beratungsgespräche zur Verfügung.
Weitere Informationen: Entdecken Sie Pflegeheime in Niedersachsen oder alle Pflegeheime in Deutschland auf Sanoliste.
Häufige Fragen zu Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh
Wie lautet die Adresse von Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh?
Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh befindet sich in der Remterweg 11, 33617 Bielefeld, Niedersachsen. Bei Besuchen empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.
Wie kann ich Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh telefonisch erreichen?
Die Telefonnummer von Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh lautet 0521 144-4071. Für Fragen zu Pflegeplätzen und Terminen wenden Sie sich direkt an das Team.
Was für Pflegeangebote gibt es bei Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh?
Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh bietet als stationäre Pflegeeinrichtung in Bielefeld vollstationäre Pflege sowie in vielen Fällen auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege an. Informationen zu den genauen Leistungen erhalten Sie direkt bei der Einrichtung.
Welcher Pflegegrad wird für Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh benötigt?
Für die Aufnahme in Wohnstift Frieda v. Bodelschwingh oder andere stationäre Pflegeheime ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (1–5) erforderlich. Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse; die Einstufung nimmt der Medizinische Dienst (MD) vor.
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Über Pflegeheime
Ein Pflegeheim, fachlich vollstationäre Pflegeeinrichtung, versorgt pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr, pflegerisch, medizinisch und sozial. In Deutschland gibt es rund 11.500 vollstationäre Pflegeheime mit über 900.000 Plätzen; etwa 800.000 Menschen werden dort betreut (Statistisches Bundesamt 2023). Träger sind gemeinnützige Organisationen wie Caritas, Diakonie, AWO und DRK sowie private Betreiber. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Zuschuss, den Eigenanteil zahlt der Bewohner selbst; reicht das Einkommen nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Geprüft werden die Häuser jährlich vom Medizinischen Dienst, die Heimaufsicht liegt bei den Ländern. Im Verzeichnis finden Sie stationäre Pflegeheime, sortiert nach Bundesland und Stadt, mit Adresse, Telefon und Trägerinformationen.
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Kosten und Eigenanteil im Pflegeheim
Wer zahlt, wenn das Einkommen nicht reicht
Stationär, Kurzzeit, Tagespflege: die Pflegeformen
Qualität, Personal und Aufsicht
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Häufige Fragen zu Pflegeheime beantworten wir auf der Übersichtsseite.
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