Aristo Pharma GmbH Adresse & Kontakt
Unternehmensprofil
2002
Gegründet
Aristo Pharma GmbH im Überblick
Die Aristo Pharma GmbH ist ein in Berlin ansässiges Pharmaunternehmen, das sowohl in der Generika-Herstellung als auch im pharmazeutischen Großhandel tätig ist. 2002 von einer Gruppe von Fachleuten gegründet, die über umfassende Erfahrung in der Pharmaindustrie verfügten, hat sich das Unternehmen bereits in kurzer Zeit zu einem der etablierten Generikahersteller in Deutschland entwickelt. Die Gründer wählten Berlin nicht nur wegen seines wirtschaftlichen Potenzials, sondern auch aufgrund der strategischen Lage in Europa, was den Zugang zu Märkten und Fachkräften erleichtert. Aristo Pharma hat sich darauf spezialisiert, qualitativ hochwertige und kostengünstige Alternativen zu Originalpräparaten anzubieten, wodurch sie einen bedeutenden Beitrag zur Arzneimittelverfügbarkeit leisten. Die Produkte werden direkt an Apotheken und Großhändler in Deutschland vertrieben und sind auch in mehreren europäischen Märkten erhältlich.
Leistungen und Produkte
Das Produktportfolio der Aristo Pharma GmbH ist vielfältig und deckt umfangreiche Therapiegebiete ab. Besonders stark vertreten sind Generika für:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einschließlich blutdrucksenkender Mittel und Cholesterinsenker.
- Atemwegserkrankungen, einschließlich Asthma- und COPD-Medikamente.
- Schmerz- und Entzündungstherapien, einschließlich rezeptfreier und rezeptpflichtiger Schmerzmittel.
- Psychoaktive Medikamente zur Behandlung von Depressionen und Angstzuständen.
Aristo Pharma entwickelt und vertreibt diese Generika, die gemäß den strengen Qualitätsstandards der Guten Herstellungspraxis (GMP) hergestellt werden. Die Einhaltung dieser Standards garantiert eine konsistente Qualität der Produkte und unterstützt das Unternehmen in seiner Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Damit erfüllt Aristo Pharma alle regulatorischen Anforderungen des deutschen sowie europäischen Arzneimittelrechts. Darüber hinaus investiert das Unternehmen kontinuierlich in Forschung und Entwicklung, um innovative Produkte auf den Markt zu bringen und bestehende Präparate zu optimieren.
Standort Berlin
Berlin ist als Bundeshauptstadt und Drehkreuz für zahlreiche Branchen ein idealer Standort für die Aristo Pharma GmbH. Die Stadt hat sich als ein Zentrum für die Lebenswissenschaften etabliert und bietet somit eine dynamische Umgebung für die Pharmaindustrie. Die Nähe zu wichtigen Regulierungsbehörden wie dem BfArM und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ermöglicht einen engen Austausch und beschleunigt die Bearbeitung von Zulassungen und anderen regulatorischen Angelegenheiten. Zudem profitieren die Unternehmen von der akademischen Exzellenz der Berliner Universitäten und Forschungseinrichtungen, die eine Vielzahl von Kooperationen und Partnerschaften in der Forschung und Entwicklung fördern.
Die Aristo Pharma GmbH trägt aktiv zur regionalen Wirtschaftsentwicklung bei, indem sie nicht nur Arbeitsplätze schafft, sondern auch durch ihre Innovationskraft zur Stärkung des Gesundheitssektors in Berlin beiträgt. Die Produkte des Unternehmens sind ein wichtiger Bestandteil der medikamentösen Therapie in vielen deutschen Apotheken, was die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu erschwinglichen Preisen fördert.
Weitere Informationen: Pharmagrosshandel in Berlin oder alle Pharmagrosshandel in Deutschland auf Sanoliste.
Häufige Fragen zu Aristo Pharma GmbH
Was produziert Aristo Pharma?
Aristo Pharma produziert Generika, Originalprodukte, OTC-Arzneimittel und pflanzliche Medikamente und bietet zudem Kontraktfertigung für andere Pharmaunternehmen an.
In wie vielen Ländern ist Aristo Pharma tätig?
Aristo Pharma ist in 38 Ländern vertreten, davon in 14 mit eigenem Büro, und produziert in 6 eigenen Werken in Deutschland und Europa.
Bietet Aristo Pharma auch Lohnherstellung an?
Ja, Aristo Pharma bietet Kontraktfertigung (Contract Manufacturing) für andere Pharmaunternehmen mit modernen GMP-zertifizierten Produktionskapazitäten an.
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Pharmagrosshandel nach Standort
Über Pharmagrosshandel
Der Pharmagrosshandel verbindet Hersteller mit Apotheken und Krankenhäusern. In Deutschland ist die Tätigkeit nach § 52a AMG erlaubnispflichtig. Wer eine Großhandelserlaubnis bekommen will, muss die EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP) erfüllen: temperaturkontrollierte Lagerung, lückenlose Rückverfolgbarkeit, qualifiziertes Personal. Die flächendeckende Versorgung der 18.000 Apotheken und Tausender Krankenhäuser sichern rund 15 Vollsortimenter, darunter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare. Über 100 Spezialgroßhändler decken Nischen ab: Importarzneimittel, Betäubungsmittel, Kühlkette, Biologika. Im Verzeichnis: alle Pharmagroßhändler mit Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, Kontaktdaten und Spezialisierung für die zielgenaue Lieferantensuche.
Der pharmazeutische Großhandel in Deutschland
Der pharmazeutische Großhandel (Pharmagrosshandel) ist das zentrale Bindeglied der Arzneimittelversorgungskette in Deutschland. Rund 15 Vollsortimenter und über 100 spezialisierte Großhändler beliefern täglich mehr als 18.000 Apotheken, Krankenhäuser, Ärzte und andere zugelassene Abnehmer. Der Vollsortimenter NOWEDA, Sanacorp, Phoenix Pharmahandel und Alliance Healthcare gehören zu den größten Akteuren. Der gesamte pharmazeutische Großhandel in Deutschland ist erlaubnispflichtig nach § 52a AMG und muss die EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) einhalten, die u. a. temperaturkontrollierte Lagerung, Rückverfolgbarkeit und Qualitätssysteme vorschreiben.
Anforderungen und Zulassung nach § 52a AMG und GDP
Ein pharmazeutischer Großhändler in Deutschland benötigt eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG, die von der zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt wird. Voraussetzungen sind geeignete und GDP-konforme Lagerräume (inkl. Kühlkette für temperaturempfindliche Produkte), ein verantwortlicher Leiter mit pharmazeutischer Qualifikation sowie ein dokumentiertes Qualitätssystem. Spezialgroßhändler für Betäubungsmittel, Importarzneimittel oder Kühlkettenprodukte benötigen zusätzliche Genehmigungen. Regelmäßige GDP-Inspektionen sichern die Einhaltung aller Anforderungen.
Pharmagroßhändler für Ihre Beschaffung
Apotheken, Krankenhausapotheken und Arztpraxen finden hier alle in Deutschland zugelassenen Pharmagroßhändler nach § 52a AMG. Spezialgroßhändler für Importarzneimittel, Biologika, Kühlkettenprodukte oder Betäubungsmittel sind separat ausgewiesen. Direkter Kontakt für Anfrage, Belieferungsabkommen oder Notfallbeschaffung in jedem Eintrag.
Sicherheit der Arzneimittellieferkette und Fälschungsschutz
Die Integrität der Arzneimittellieferkette ist eine zentrale Aufgabe des pharmazeutischen Großhandels. Seit Februar 2019 ist in der EU die Arzneimittel-Fälschungsschutzrichtlinie (FMD, Falsified Medicines Directive) vollständig in Kraft: Jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung trägt einen individuellen 2D-Datamatrix-Code, der beim Großhändler und beim Endabnehmer gescannt und in der nationalen Verifizierungsdatenbank (in Deutschland: securPharm) verifiziert wird. Temperaturkritische Produkte, Biologika, Insuline, Impfstoffe, erfordern durchgängige Kühlkette (2–8 °C oder tiefgekühlt), die der Großhandel mit validierten Kühllagern, Kühltransporten und Temperaturmonitoring sicherstellt. Betäubungsmittel unterliegen zusätzlich dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit strengen Dokumentationspflichten. Rückrufmanagement und Chargenrückverfolgung nach GDP-Leitlinien sind obligatorisch. Sanoliste weist ausgewiesene Spezialgroßhändler für Kühlkette, Betäubungsmittel und Importarzneimittel gesondert aus.
Was macht ein Pharmagrosshandel?
Der Pharmagrosshandel beschafft, lagert und verteilt Arzneimittel an Apotheken, Krankenhäuser und andere zugelassene Abnehmer. Die Tätigkeit ist in Deutschland nach § 52a AMG erlaubnispflichtig.
Welche Erlaubnis braucht ein pharmazeutischer Großhandel?
Vorgeschrieben ist die Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG. Voraussetzungen sind unter anderem geeignete Betriebsräume, ein verantwortlicher Leiter mit entsprechender Qualifikation und die Einhaltung der EU-Leitlinien für Gute Vertriebspraxis (GDP).
Wie finde ich einen zugelassenen Pharmagroßhändler?
Zugelassene Großhändler sind bei der Arzneimittelüberwachungsbehörde ihres Bundeslandes registriert. Auf Sanoliste finden Sie alle Großhändler mit Erlaubnis nach § 52a AMG, inklusive Spezialisierungen wie Kühlkettenprodukte, Betäubungsmittel oder Importarzneimittel.
Vollsortimenter oder Spezialgroßhändler?
Vollsortimenter führen das komplette Sortiment der am deutschen Markt erhältlichen Arzneimittel und beliefern Apotheken in der Regel innerhalb von zwei bis vier Stunden, auch nachts. Bundesweit aktive Vollsortimenter sind NOWEDA, Sanacorp, Phoenix und Alliance Healthcare. Spezialgroßhändler konzentrieren sich auf Segmente: Importarzneimittel (Parallelimporte), Kühlkettenprodukte (Biologika, Impfstoffe), Betäubungsmittel oder Zytostatika.
Was bedeutet Parallelimport bei Arzneimitteln?
Beim Parallelimport werden Arzneimittel aus einem EU-Mitgliedstaat, in dem sie günstiger angeboten werden, in ein anderes EU-Land reimportiert. In Deutschland fördert das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 129 SGB V Parallelimporte: Apotheken sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, preisgünstigere Reimporte abzugeben. Parallelimporteure brauchen eine Einfuhrgenehmigung und eine Großhandelserlaubnis. Die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen sind identisch mit denen direkt vertriebener Produkte.
Wie wichtig ist die Kühlkette im Pharmagrosshandel?
Sehr. Temperaturempfindliche Arzneimittel wie Biologika, Insuline, Impfstoffe und viele Onkologika müssen lückenlos bei 2–8 °C gelagert und transportiert werden. Der Großhandel ist verantwortlich für validierte Kühllager, Kühlfahrzeuge mit kontinuierlichem Temperaturmonitoring und qualifizierte Versandverpackungen. Die EU-GDP-Leitlinien 2013/C 343/01 verlangen Temperaturkartierungen, Risikoabschätzungen und ein dokumentiertes Abweichungsmanagement. Jede Temperaturabweichung ist zu dokumentieren und kann zur Sperrung einer Charge führen.
Pharmagroßhandel oder Arzneimittelvermittler?
Der Großhändler nimmt Arzneimittel physisch in seinen Bestand auf, lagert sie und liefert sie an berechtigte Empfänger wie Apotheken und Krankenhäuser aus. Er braucht eine Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG und GDP-konforme Lagerbedingungen. Der Vermittler dagegen handelt nicht selbst mit der Ware, er vermittelt nur Geschäfte zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne Besitz. Die Vermittlertätigkeit ist nach § 52b AMG registrierungspflichtig.