Arzneimittelvermittler in Deutschland
Arzneimittelvermittler vermitteln Geschäfte über Arzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne die Ware selbst zu besitzen oder physisch zu handhaben. Genau das unterscheidet sie vom Pharmagroßhandel, der Arzneimittel lagert und liefert. Sie brauchen keine Großhandelserlaubnis, müssen ihre Tätigkeit aber vor Beginn bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen und sich in eine öffentliche Datenbank eintragen lassen (§ 52c AMG); ihr Sitz muss in der EU liegen. Es gelten die einschlägigen Regeln der Guten Vertriebspraxis (GDP) für Vermittler: ein Qualitätssicherungssystem, die Prüfung gültiger Zulassungen, eine fünfjährige Dokumentation und die unverzügliche Meldung von Fälschungsverdacht. Im Verzeichnis finden Sie registrierte Arzneimittelvermittler nach Bundesland und Stadt.
Verzeichnis zuletzt aktualisiert im Mai 2026Arzneimittelvermittler
Arzneimittelvermittler vermitteln Geschäfte über Arzneimittel zwischen Herstellern, Großhändlern und Abnehmern, ohne die Ware selbst zu besitzen oder physisch zu handhaben. Genau das unterscheidet sie vom Pharmagroßhandel, der Arzneimittel lagert und liefert. Sie brauchen keine Großhandelserlaubnis, müssen ihre Tätigkeit aber vor Beginn bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen und sich in eine öffentliche Datenbank eintragen lassen (§ 52c AMG); ihr Sitz muss in der EU liegen. Es gelten die einschlägigen Regeln der Guten Vertriebspraxis (GDP) für Vermittler: ein Qualitätssicherungssystem, die Prüfung gültiger Zulassungen, eine fünfjährige Dokumentation und die unverzügliche Meldung von Fälschungsverdacht. Im Verzeichnis finden Sie registrierte Arzneimittelvermittler nach Bundesland und Stadt.
Häufige Fragen zu Arzneimittelvermittler
Was macht ein Arzneimittelvermittler?
Ein Arzneimittelvermittler stellt den Handel über Arzneimittel zwischen Parteien her und verhandelt im fremden Namen, ohne die Ware selbst zu besitzen, zu lagern oder zu transportieren. Er ist eine vermittelnde Schicht der Lieferkette, häufig im internationalen Handel.
Welche Erlaubnis braucht ein Arzneimittelvermittler?
Keine. Anders als der Großhandel braucht der Vermittler keine Erlaubnis, sondern muss seine Tätigkeit vor Beginn bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen und sich in eine öffentliche Datenbank eintragen lassen (§ 52c AMG). Der Sitz muss in der EU oder im EWR liegen.
Wie unterscheidet sich der Vermittler vom Großhandel?
Der entscheidende Unterschied ist die Verfügungsgewalt: Der Großhandel kauft, lagert, besitzt und liefert Arzneimittel und braucht eine Erlaubnis nach § 52a AMG. Der Vermittler stellt nur den Kontakt her und besitzt die Ware nie; er ist nach § 52c AMG nur registrierungspflichtig.
Darf ein Arzneimittelvermittler mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln handeln?
Ein Vermittler handelt nicht selbst mit der Ware, sondern vermittelt Geschäfte. Er darf nur Arzneimittel mit gültiger Zulassung vermitteln und unterliegt den Pflichten der Guten Vertriebspraxis, einschließlich der Meldung von Fälschungsverdacht.
Welche Pflichten hat ein Arzneimittelvermittler?
Er braucht ein Qualitätssicherungssystem, darf nur zugelassene Arzneimittel vermitteln, muss jedes Geschäft dokumentieren und die Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren sowie jeden Fälschungsverdacht unverzüglich an Behörde und Zulassungsinhaber melden.
Wo finde ich registrierte Arzneimittelvermittler?
Registrierte Vermittler sind in einer öffentlichen Datenbank der Behörden geführt. Auf Sanoliste finden Sie Arzneimittelvermittler zusätzlich nach Bundesland und Stadt sortiert, mit Adresse und Kontaktdaten.
Braucht ein Arzneimittelvermittler ein Lager?
Nein. Da der Vermittler die Ware nie besitzt oder physisch handhabt, braucht er weder ein Lager noch eine Großhandelserlaubnis. Sobald er Arzneimittel lagern oder ausliefern würde, gälte er als Großhandel mit Erlaubnispflicht.
Die Rolle des Arzneimittelvermittlers in der Lieferkette
Ein Arzneimittelvermittler stellt den Handel zwischen Parteien her, etwa zwischen Hersteller, Großhandel und Abnehmer, verhandelt selbstständig und im fremden Namen, erlangt aber zu keiner Zeit die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Arzneimittel. Er besitzt, lagert und transportiert die Ware nicht. Diese Nicht-Besitz-Rolle ist der entscheidende Unterschied zum Großhandel und macht den Vermittler zu einer schmalen, spezialisierten Schicht der Lieferkette, häufig im internationalen Handel und im Umfeld von Importen.
| Merkmal | Vermittler | Großhandel | Hersteller |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 52c AMG | § 52a AMG | § 13 AMG |
| Behördlicher Akt | Registrierung (Anzeige) | Erlaubnis | Herstellungserlaubnis |
| Besitz der Ware | nein | ja | ja |
| Lager erforderlich | nein | ja | ja |
Registrierung statt Erlaubnis (§ 52c AMG)
Anders als der Großhandel braucht der Arzneimittelvermittler keine Erlaubnis, sondern unterliegt einer Anzeigepflicht. Er darf seine Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem er sie bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt hat und in die öffentliche Datenbank nach § 67a AMG eingetragen ist. Zuständig ist die Behörde am Sitz des Vermittlers; der Sitz muss in Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat liegen, mit einer dauerhaften Anschrift. So bleibt jeder Vermittler für Behörden und Geschäftspartner nachvollziehbar.
Pflichten nach der Guten Vertriebspraxis
Für Vermittler gelten die einschlägigen Vorgaben der Guten Vertriebspraxis (GDP). Dazu gehören ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem, die Pflicht, nur Arzneimittel mit gültiger Zulassung zu vermitteln, eine vollständige Dokumentation jedes vermittelten Geschäfts mit einer Aufbewahrung von mindestens fünf Jahren sowie die unverzügliche Meldung jedes Fälschungsverdachts an die zuständige Behörde und den Zulassungsinhaber. Damit ist der Vermittler in den Schutz der legalen Lieferkette eingebunden, auch ohne die Ware je zu berühren.
Vermittler oder Großhandel? Die Abgrenzung
Die Unterscheidung ist rechtlich wichtig. Sobald ein Unternehmen Arzneimittel ankauft, lagert, besitzt oder ausliefert, betreibt es Großhandel und braucht eine Erlaubnis nach § 52a AMG mit geeigneten Lagern und einer verantwortlichen Person. Wer dagegen nur den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer herstellt und über die Ware nie verfügt, ist Vermittler nach § 52c AMG und nur registrierungspflichtig. Im Zweifel entscheidet die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Arzneimittel.
Registrierte Arzneimittelvermittler finden
In diesem Verzeichnis finden Sie Arzneimittelvermittler nach Bundesland und Stadt, mit Adresse und Kontaktdaten. Hersteller, Großhändler und Abnehmer können so gezielt Vermittler für ihre Beschaffung oder ihren Absatz identifizieren. Den verbindlichen Registrierungsstatus führt die öffentliche Datenbank der Behörden.