Pflegegrad 2: Geld, Leistungen und Voraussetzungen
Pflegegrad 2 ist der am häufigsten vergebene Pflegegrad in Deutschland. Er ist zugleich die entscheidende Schwelle, denn ab hier werden Pflegegeld und Pflegesachleistung gezahlt.
Der Unterschied zu Pflegegrad 1 ist damit erheblich. Wer von Pflegegrad 1 auf 2 höhergestuft wird, erhält nicht etwas mehr, sondern erstmals überhaupt eine laufende Geldleistung.
Voraussetzungen und Punkte
Für Pflegegrad 2 sind ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte erforderlich. Fachlich beschrieben wird das als erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Die Punkte stammen aus sechs Modulen mit unterschiedlicher Gewichtung:
- Mobilität, 10 Prozent
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, zusammen 15 Prozent, wobei nur der höhere der beiden Werte zählt
- Selbstversorgung, 40 Prozent
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, 20 Prozent
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, 15 Prozent
In der Praxis erreichen diesen Grad Menschen, die bei der Körperpflege, beim Ankleiden oder bei der Ernährung regelmäßig Unterstützung benötigen, den Tag aber noch weitgehend selbst strukturieren können.
Auch Menschen mit beginnender Demenz erreichen häufig Pflegegrad 2, selbst wenn körperlich kaum Einschränkungen bestehen. Ausschlaggebend sind dann die Module zu kognitiven Fähigkeiten und zur Gestaltung des Alltags.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?
Bei häuslicher Pflege stehen zwei Grundleistungen zur Wahl, die sich auch kombinieren lassen.
| Leistung | Betrag je Monat |
|---|---|
| Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige | 347 Euro |
| Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst | 796 Euro |
| Entlastungsbetrag, zusätzlich | 131 Euro |
Das Pflegegeld von 347 Euro wird direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Es ist nicht zweckgebunden und muss nicht abgerechnet werden.
Die Pflegesachleistung von 796 Euro ist deutlich höher, wird aber nicht ausgezahlt. Sie steht als Budget für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Beide Leistungen lassen sich als sogenannte Kombinationsleistung mischen. Wird etwa die Hälfte des Sachleistungsbudgets in Anspruch genommen, wird die Hälfte des Pflegegeldes zusätzlich ausgezahlt. Das ist der häufigste Fall, wenn Angehörige pflegen und ein Dienst einzelne Aufgaben übernimmt.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kommt in jedem Fall hinzu. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Belege erstattet, und kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Geldleistung für Angehörige
Eine direkte Zahlung der Pflegekasse an Angehörige gibt es nicht. Das Pflegegeld wird stets an die pflegebedürftige Person gezahlt, die frei darüber verfügt und es an die pflegenden Angehörigen weitergeben kann.
Steuerlich ist das in der Regel unproblematisch: Weitergegebenes Pflegegeld bleibt bei nahen Angehörigen üblicherweise steuerfrei, sofern es sich um eine sittliche Pflicht handelt. Bei gewerbsmäßiger Pflege gilt das nicht.
Darüber hinaus bestehen für pflegende Angehörige eigene Ansprüche:
- Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse bei mindestens Pflegegrad 2 und ausreichendem wöchentlichem Pflegeumfang
- Unfallversicherungsschutz während der Pflegetätigkeit
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen
- kostenfreie Pflegekurse
- Freistellungsmöglichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz
Die Rentenversicherungsbeiträge werden regelmäßig übersehen, obwohl sie über Jahre einen erheblichen Wert darstellen. Sie setzen voraus, dass nicht erwerbsmäßig gepflegt wird und der Pflegeumfang eine Mindestgrenze pro Woche erreicht. Die Einzelheiten klärt die Pflegekasse.
Weitere Leistungen und Vergünstigungen
Ab Pflegegrad 2 kommen unter anderem hinzu:
- der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr
- Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Leistung
- ein Zuschuss bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim
- zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf
- Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, kostenfrei
Außerhalb der Pflegeversicherung ergeben sich weitere Vergünstigungen. Dazu zählen je nach Situation die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, Ermäßigungen im Nahverkehr, steuerliche Entlastungen sowie ein möglicher Schwerbehindertenausweis mit eigenen Nachteilsausgleichen.
Diese Vergünstigungen hängen nicht am Pflegegrad allein, sondern an den jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Regelungen. Eine pauschale Aussage, was einem bei Pflegegrad 2 zusteht, ist deshalb nicht möglich.
Praktische Hinweise
Die Wahl zwischen Pflegegeld und Sachleistung ist nicht endgültig. Sie kann angepasst werden, allerdings bindet man sich in der Regel für sechs Monate an die gewählte Aufteilung.
Wer Pflegegeld bezieht, muss in festgelegten Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 2 ist das halbjährlich der Fall. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Dieser Beratungsbesuch wird häufig als Kontrolle empfunden, ist aber vor allem eine Gelegenheit, unbekannte Ansprüche zu erfahren. Viele Familien nutzen über Jahre nur das Pflegegeld und lassen den Entlastungsbetrag und den Jahresbetrag ungenutzt.
Verschlechtert sich die Situation, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden. Ein Pflegetagebuch über zwei bis vier Wochen ist dafür die beste Vorbereitung.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?
Bei Pflege durch Angehörige beträgt das Pflegegeld 347 Euro monatlich. Wird ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt, stehen stattdessen 796 Euro als Pflegesachleistung zur Verfügung. Beide lassen sich kombinieren. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich.
Wie viel Pflegegeld erhalten Angehörige bei Pflegegrad 2?
Die Pflegekasse zahlt nicht an Angehörige, sondern an die pflegebedürftige Person. Diese erhält 347 Euro monatlich und kann frei darüber verfügen, also den Betrag auch an pflegende Angehörige weitergeben. Bei nahen Angehörigen bleibt das üblicherweise steuerfrei.
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 sind ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte erforderlich. Sie ergeben sich aus sechs Modulen, wobei die Selbstversorgung mit 40 Prozent am stärksten gewichtet wird.
Kann man Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, als Kombinationsleistung. Wird ein Teil des Sachleistungsbudgets in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt und der Rest ausgezahlt. Bei Inanspruchnahme der Hälfte des Budgets bleibt also die Hälfte des Pflegegeldes.
Was ist der Beratungsbesuch bei Pflegegrad 2?
Wer Pflegegeld bezieht, muss nach § 37 Absatz 3 SGB XI in festgelegten Abständen einen Beratungsbesuch abrufen, bei Pflegegrad 2 halbjährlich. Ohne Nachweis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Was steht bei Pflegegrad 2 zusätzlich zu?
Unter anderem der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und die kostenfreie Pflegeberatung.
Quellen
- § 37 SGB XI, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
Hinweise zu den Angaben
Alle genannten Geldbeträge und Punktgrenzen sind dem Elften Buch Sozialgesetzbuch entnommen und geben den Stand seit dem 1. Januar 2025 wieder. Grundlage der Leistungsbeträge ist die Bekanntmachung vom 14. November 2024, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 12.12.2024 B7. Die Beträge werden nach § 30 SGB XI in Abständen angepasst; maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Leistung geltende Fassung.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Sozial- oder Pflegeberatung dar. Über den Pflegegrad und die daraus folgenden Ansprüche entscheidet die zuständige Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Pflegekasse, die Pflegestützpunkte sowie die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die kostenfrei in Anspruch genommen werden kann.