Pflegeheime in Deutschland

Ein Pflegeheim, fachlich vollstationäre Pflegeeinrichtung, versorgt pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr, pflegerisch, medizinisch und sozial. In Deutschland gibt es rund 11.500 vollstationäre Pflegeheime mit über 900.000 Plätzen; etwa 800.000 Menschen werden dort betreut (Statistisches Bundesamt 2023). Träger sind gemeinnützige Organisationen wie Caritas, Diakonie, AWO und DRK sowie private Betreiber. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Zuschuss, den Eigenanteil zahlt der Bewohner selbst; reicht das Einkommen nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Geprüft werden die Häuser jährlich vom Medizinischen Dienst, die Heimaufsicht liegt bei den Ländern. Im Verzeichnis finden Sie stationäre Pflegeheime, sortiert nach Bundesland und Stadt, mit Adresse, Telefon und Trägerinformationen.

Verzeichnis zuletzt aktualisiert im Mai 2026
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    Pflegeheime

    Ein Pflegeheim, fachlich vollstationäre Pflegeeinrichtung, versorgt pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr, pflegerisch, medizinisch und sozial. In Deutschland gibt es rund 11.500 vollstationäre Pflegeheime mit über 900.000 Plätzen; etwa 800.000 Menschen werden dort betreut (Statistisches Bundesamt 2023). Träger sind gemeinnützige Organisationen wie Caritas, Diakonie, AWO und DRK sowie private Betreiber. Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Zuschuss, den Eigenanteil zahlt der Bewohner selbst; reicht das Einkommen nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege. Geprüft werden die Häuser jährlich vom Medizinischen Dienst, die Heimaufsicht liegt bei den Ländern. Im Verzeichnis finden Sie stationäre Pflegeheime, sortiert nach Bundesland und Stadt, mit Adresse, Telefon und Trägerinformationen.

    Häufige Fragen zu Pflegeheime

    Was ist ein Pflegeheim?

    Ein Pflegeheim, fachlich vollstationäre Pflegeeinrichtung, betreut pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr mit Pflege, medizinischer Behandlungspflege, Unterkunft und Verpflegung. In Deutschland gibt es rund 11.500 solcher Heime mit über 900.000 Plätzen (Destatis 2023).

    Was zahlt die Pflegekasse für ein Pflegeheim je Pflegegrad?

    Im Heim zahlt die Pflegekasse 2025 monatlich 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 erhält nur einen Zuschuss von 131 Euro. Die Beträge stiegen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent.

    Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

    Im Bundesdurchschnitt lag der gesamte Eigenanteil im ersten Heimjahr 2025 bei rund 3.000 Euro im Monat, mit großen regionalen Unterschieden. Er setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage zusammen.

    Welche Pflegegrade gibt es und wie werden sie ermittelt?

    Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Sie werden vom Medizinischen Dienst über das Begutachtungsverfahren mit fünf Modulen festgestellt, von der Mobilität über die Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltags. Im Pflegeheim gibt es Leistungen der Pflegekasse ab Pflegegrad 2.

    Wer bezahlt das Pflegeheim, wenn das Geld nicht reicht?

    Reichen Rente, Einkommen und Vermögen nicht aus, übernimmt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Vorrangig werden eigenes Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro je Person eingesetzt.

    Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?

    Erwachsene Kinder werden für die Heimkosten ihrer Eltern erst herangezogen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020). Das Einkommen von Schwiegerkindern oder Geschwistern wird nicht berücksichtigt; die Grenze gilt je Kind.

    Was bedeutet einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)?

    Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist der Teil der pflegebedingten Kosten, den der Bewohner selbst trägt. Er ist innerhalb eines Heims für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch, unterscheidet sich aber von Heim zu Heim. Mit der Aufenthaltsdauer mindert ihn der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

    Wie erkenne ich ein gutes Pflegeheim?

    Hilfreich sind der MD-Prüfbericht und die indikatorenbasierte Qualitätsdarstellung (etwa im AOK-Pflegenavigator oder vdek-Pflegelotsen). Entscheidend ist ein Besuch vor Ort, am besten unangemeldet, mit Blick auf Personal, Atmosphäre, Sauberkeit, Verpflegung und passende Spezialangebote wie Demenzbetreuung.

    Was unterscheidet Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege?

    Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete stationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson ausfällt; beide wurden 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt. Tagespflege ist eine teilstationäre Betreuung mit Rückkehr nach Hause.

    Was bedeutet Demenzpflege im Pflegeheim?

    Viele Heime bieten spezielle Betreuung für Menschen mit Demenz, etwa in einem geschützten Wohnbereich mit geschultem Personal, festen Strukturen und Beschäftigungsangeboten. Eine geschlossene Unterbringung ist nur mit Beschluss des Betreuungsgerichts zulässig.

    Wie finde ich ein freies Pflegeheim in meiner Nähe?

    Auf Sanoliste sind stationäre Pflegeheime nach Bundesland und Stadt verzeichnet, mit Adresse, Telefon und Trägerinformationen. Freie Plätze erfragen Sie direkt bei der Einrichtung; bei der Suche und Finanzierung hilft zusätzlich die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

    Pflegegrad-Schnellcheck

    Beantworten Sie 5 kurze Fragen und erhalten Sie eine erste Einschätzung des Pflegegrades Ihres Angehörigen. Kein Ersatz für die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

    1. Kann die Person grundlegende Körperpflege (Waschen, Anziehen) selbstständig durchführen?

    Der Pflegemarkt in Deutschland

    Die stationäre Pflege ist ein großer und wachsender Versorgungsbereich. Ende 2023 galten in Deutschland rund 5,69 Millionen Menschen als pflegebedürftig, ein Plus von 15 Prozent gegenüber 2021. Etwa 800.000 davon, rund 14 Prozent, werden vollstationär in einem Pflegeheim betreut; die große Mehrheit wird zu Hause versorgt.

    KennzahlWert (2023)
    Pflegebedürftige insgesamtrund 5,69 Millionen
    davon vollstationär im Heimrund 800.000 (14 Prozent)
    Vollstationäre Pflegeheimerund 11.500 mit über 900.000 Plätzen
    Beschäftigte in Pflegeheimenrund 818.000
    Durchschnittliche Heimgrößerund 78 Plätze, Auslastung rund 88 Prozent
    Trägerrund 53 Prozent gemeinnützig, 43 Prozent privat, 4 Prozent öffentlich

    Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023.

    Pflegegrade und was die Pflegekasse zahlt

    Der Pflegegrad (1 bis 5) bestimmt, wie viel die Pflegeversicherung leistet. Er wird vom Medizinischen Dienst über ein Begutachtungsverfahren mit fünf Modulen ermittelt, von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltags. Im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 einen festen monatlichen Betrag, Pflegegrad 1 erhält nur einen Zuschuss. Die Beträge stiegen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent.

    PflegegradLeistung der Pflegekasse im Heim (2025)
    Pflegegrad 1131 Euro Zuschuss
    Pflegegrad 2805 Euro pro Monat
    Pflegegrad 31.319 Euro pro Monat
    Pflegegrad 41.855 Euro pro Monat
    Pflegegrad 52.096 Euro pro Monat

    Quelle: § 43 SGB XI, Leistungsbeträge ab 1.1.2025 (BMG).

    Kosten und Eigenanteil im Pflegeheim

    Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko: Sie deckt nur einen festen Zuschuss, den Rest trägt der Bewohner als Eigenanteil. Dieser besteht aus vier Teilen, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten (innerhalb eines Heims für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage. Im Bundesdurchschnitt lag der gesamte Eigenanteil im ersten Heimjahr 2025 bei rund 3.000 Euro im Monat, mit großen regionalen Unterschieden (vdek).

    Mit der Dauer des Aufenthalts übernimmt die Pflegekasse einen wachsenden Anteil des pflegebedingten Eigenanteils (Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI):

    AufenthaltsdauerZuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil
    bis 12 Monate15 Prozent
    13 bis 24 Monate30 Prozent
    25 bis 36 Monate50 Prozent
    ab 37 Monaten75 Prozent

    Quelle: § 43c SGB XI; Eigenanteil-Auswertung vdek 2025.

    Wer zahlt, wenn das Einkommen nicht reicht

    Reichen Rente, Einkommen und Vermögen für den Eigenanteil nicht aus, übernimmt das Sozialamt die Hilfe zur Pflege (SGB XII). Vorrangig werden eigenes Einkommen und Vermögen oberhalb des Schonvermögens von 10.000 Euro je Person eingesetzt. Erwachsene Kinder werden für die Heimkosten ihrer Eltern erst herangezogen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz); das Einkommen von Schwiegerkindern oder Geschwistern bleibt unberücksichtigt. Eine kostenlose, neutrale Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie die Pflegestützpunkte unterstützen bei Antrag und Finanzierung.

    Stationär, Kurzzeit, Tagespflege: die Pflegeformen

    Die vollstationäre Dauerpflege ist nur eine von mehreren Pflegeformen. Die wichtigsten im Überblick:

    • Vollstationäre Dauerpflege (§ 43 SGB XI): dauerhafte Versorgung im Pflegeheim, Leistungen ab Pflegegrad 2.
    • Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): zeitlich befristete stationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
    • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Ersatz, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden zum 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zusammengeführt.
    • Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI): teilstationäre Betreuung mit Rückkehr nach Hause.
    • Ambulante Pflege (§§ 36 bis 38 SGB XI): Pflegedienst oder Pflegegeld für die häusliche Versorgung.
    • Betreutes Wohnen: eigene Wohnung mit Serviceangeboten, keine eigene Leistung der Pflegeversicherung; der Begriff ist nicht gesetzlich geschützt.

    Qualität, Personal und Aufsicht

    Die Qualität deutscher Pflegeheime wird auf mehreren Ebenen kontrolliert. Der Medizinische Dienst (MD) prüft jede vollstationäre Einrichtung in der Regel einmal jährlich (§ 114 SGB XI). Seit 2019 gilt eine indikatorenbasierte Qualitätsdarstellung, die das frühere Pflegenoten-System abgelöst hat; sie misst Ergebnisse wie erhaltene Mobilität, Dekubitus oder schwere Sturzfolgen anhand von zehn Indikatorenthemen. Die Ergebnisse sind öffentlich, etwa im AOK-Pflegenavigator oder im vdek-Pflegelotsen. Seit dem 1. Juli 2023 gilt zudem ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren (§ 113c SGB XI). Die ordnungsrechtliche Heimaufsicht ist Ländersache; je nach Bundesland heißt die zuständige Stelle Heimaufsicht, FQA (Bayern) oder WTG-Behörde (Nordrhein-Westfalen).

    Das richtige Pflegeheim finden

    Die Vergleichsportale der Pflegekassen eignen sich zur Vorauswahl, die Entscheidung sollte aber auf einem Besuch vor Ort beruhen. Worauf Sie achten sollten:

    • Lage: Nähe zu Angehörigen und gute Erreichbarkeit erleichtern regelmäßige Besuche.
    • Passung zum Bedarf: Deckt das Haus den konkreten Pflegegrad und besondere Bedürfnisse ab?
    • Kosten: Eigenanteil und alle vier Kostenbestandteile vergleichen, die Finanzierung früh klären.
    • Qualität: MD-Prüfbericht und Qualitätsdarstellung lesen.
    • Personal: Fachkraftquote prüfen und beobachten, ob das Personal Zeit für die Bewohner hat.
    • Spezialisierung: etwa ein geschützter Bereich für Menschen mit Demenz oder palliative Versorgung.
    • Besuch: unangemeldet und zu verschiedenen Zeiten, mit Bewohnern und Angehörigen sprechen, auf Atmosphäre, Sauberkeit und Verpflegung achten.

    Herausforderungen: Fachkräftemangel und steigende Kosten

    Die stationäre Pflege steht unter erheblichem Druck. Durch die Alterung der Gesellschaft wächst die Zahl der Pflegebedürftigen weiter; das Statistische Bundesamt erwartet bis 2055 einen Anstieg auf über 6,5 Millionen Menschen. Zugleich fehlt Personal: Bis 2049 werden mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt (Destatis). Die Eigenanteile steigen seit Jahren deutlich, immer mehr Bewohner sind auf die Hilfe zur Pflege angewiesen. Seit 2023 häuften sich Insolvenzen einzelner Betreiber, dauerhafte Heimschließungen blieben aber die Ausnahme. Über eine Deckelung der Eigenanteile und eine stabile Finanzierung wird politisch diskutiert; der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2025 bei 3,6 Prozent.

    Pflegeheime in Ihrer Region finden

    Dieses Verzeichnis bündelt stationäre Pflegeheime in ganz Deutschland mit Adresse, Telefon und Trägerinformationen, sortiert nach Bundesland und Stadt. Angehörige und Betreuende finden so gezielt Einrichtungen in der gewünschten Region und können Kontakt für eine Besichtigung oder Anfrage aufnehmen. Ergänzend hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei allen Fragen rund um Pflegegrad, Leistungen und Finanzierung.