Ärztekammer
Definition
Die Ärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte eines Bundeslandes. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, insbesondere im Berufsrecht, in der Weiterbildung und in der Berufsaufsicht.
Die Mitgliedschaft ist verpflichtend. Wer als Ärztin oder Arzt tätig ist oder seinen Wohnsitz im Kammerbezirk hat, ist Pflichtmitglied. Das unterscheidet die Kammer von einem Berufsverband, dem man beitreten kann oder auch nicht.
Häufig verwechselt wird sie mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Kammer ist für den Beruf als solchen zuständig, die Vereinigung ausschließlich für die vertragsärztliche Versorgung und deren Abrechnung.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage sind die Heilberufs- und Kammergesetze der Länder. Die Aufsicht führen die zuständigen Landesministerien.
Zu den Aufgaben zählen:
- Erlass und Durchsetzung der Berufsordnung
- Regelung und Durchführung der Weiterbildung einschließlich der Facharztprüfungen
- Überwachung der Fortbildungspflicht
- Berufsgerichtsbarkeit bei Verstößen gegen die Berufspflichten
- Einrichtung von Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler
- Berufung von Ethikkommissionen für klinische Studien
- Trägerschaft des ärztlichen Versorgungswerks als berufsständische Alterssicherung
- Zuständigkeit für die Ausbildung der medizinischen Fachangestellten
Die Bundesärztekammer ist keine Körperschaft, sondern die Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern. Sie erarbeitet Musterregelungen wie die Musterberufsordnung und die Musterweiterbildungsordnung, die erst durch Übernahme in Landesrecht verbindlich werden.
Auf dieser Grundlage erlässt die Bundesärztekammer auch fachliche Richtlinien, etwa die Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen.
Bedeutung in der Praxis
Für Betroffene ist die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der praktisch wichtigste Berührungspunkt. Sie prüft bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler außergerichtlich und ist für die Patientenseite in der Regel kostenfrei.
Das Verfahren ist unverbindlich, hemmt aber die Verjährung. Wird ein Fehler festgestellt, kommt es häufig zu einer Einigung mit der Haftpflichtversicherung, ohne dass geklagt werden muss.
Die Berufsgerichtsbarkeit betrifft Verstöße gegen Berufspflichten, etwa unzulässige Werbung, Verletzung der Schweigepflicht oder Dokumentationsmängel. Sie ist von straf- und zivilrechtlichen Verfahren unabhängig und kann neben ihnen laufen.
Die Ethikkommissionen bewerten Forschungsvorhaben am Menschen. Ohne zustimmende Bewertung darf eine klinische Prüfung nicht beginnen.
Das Versorgungswerk ist die Alterssicherung des Berufsstands. Mitglieder sind dort statt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, was für die Altersvorsorge erhebliche Folgen hat.
Kritisch diskutiert wird die Pflichtmitgliedschaft mit ihren Beiträgen, insbesondere von Personen, die nur in geringem Umfang tätig sind. Dem steht entgegen, dass die hoheitlichen Aufgaben, etwa Weiterbildung und Berufsaufsicht, ohne eine solche Konstruktion staatlich organisiert werden müssten.
Auch die Fachsprachprüfung für Personen mit ausländischem Abschluss wird in der Regel von der Kammer abgenommen. Sie ist Teil des Wegs zur Approbation.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Die Kassenärztliche Vereinigung ist für die vertragsärztliche Versorgung zuständig, also für Zulassung, Bedarfsplanung, Abrechnung und Sicherstellung. Mitglied ist dort nur, wer zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist.
Ein Berufsverband vertritt Interessen und hat freiwillige Mitglieder. Er nimmt keine hoheitlichen Aufgaben wahr.
Die Approbationsbehörde erteilt die Approbation. Das ist eine staatliche Behörde, nicht die Kammer.
Verwandte Begriffe: Approbation, Facharztweiterbildung, Behandlungsfehler.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Mitgliedschaft freiwillig? Nein. Wer als Ärztin oder Arzt tätig ist oder im Kammerbezirk wohnt, ist Pflichtmitglied. Das unterscheidet die Kammer von einem Berufsverband.
Was ist der Unterschied zur Kassenärztlichen Vereinigung? Die Kammer ist für den Beruf als solchen zuständig, also für Berufsordnung, Weiterbildung und Berufsaufsicht. Die Vereinigung betrifft ausschließlich die vertragsärztliche Versorgung und deren Abrechnung.
Wie hilft mir die Kammer bei einem Behandlungsfehler? Über die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle. Das Verfahren ist für die Patientenseite in der Regel kostenfrei und unverbindlich, hemmt aber die Verjährung und führt bei festgestelltem Fehler häufig zu einer Einigung.
Ist die Bundesärztekammer eine Behörde? Nein. Sie ist die Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern und keine Körperschaft. Ihre Musterregelungen werden erst durch Übernahme in Landesrecht verbindlich.
Was ist das Versorgungswerk? Die berufsständische Alterssicherung. Kammermitglieder sind dort statt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.