Rehabilitation
Definition
Rehabilitation umfasst Leistungen, die eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen, mindern oder ihre Verschlimmerung verhüten sollen. Sie zielt darauf, Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben zu erhalten oder wiederherzustellen.
Zwei gesetzliche Grundsätze prägen das Feld. Rehabilitation geht vor Rente, und Rehabilitation geht vor Pflege. Bevor eine dauerhafte Leistung bewilligt wird, ist zu prüfen, ob sich der Zustand durch Rehabilitation verbessern lässt.
Die häufigste Hürde ist nicht die Bewilligung, sondern die Frage, wer zuständig ist. Je nach Ziel und Vorversicherung kommen mehrere Träger in Betracht, was das Verfahren unübersichtlich macht.
Rechtliche Grundlagen
Das übergreifende Regelwerk ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch. Daneben gelten die Vorschriften des jeweiligen Trägers, insbesondere im Fünften, Sechsten und Siebten Buch.
Unterschieden werden vier Leistungsgruppen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, etwa nach Operationen, bei chronischen Erkrankungen oder in der Psychosomatik
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, früher berufliche Rehabilitation, etwa Umschulung oder Anpassung des Arbeitsplatzes
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Als Träger kommen je nach Fall in Betracht:
- die Rentenversicherung, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist
- die Krankenkasse, wenn es um die Gesundheit ohne Bezug zur Erwerbsfähigkeit geht, etwa bei Rentnerinnen und Rentnern
- die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit
- die Agentur für Arbeit bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe
Nach § 14 muss der zuerst angegangene Träger innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist. Leitet er den Antrag nicht innerhalb dieser Frist weiter, bleibt er zuständig und muss entscheiden. Das schützt Antragstellende davor, zwischen Trägern hin und her geschickt zu werden.
Bedeutung in der Praxis
Ein Antrag kann bei jedem Träger gestellt werden. Die Zuständigkeitsklärung ist Aufgabe der Verwaltung, nicht der antragstellenden Person. Wer unsicher ist, stellt den Antrag dort, wo es am naheliegendsten erscheint, und verlässt sich auf die Weiterleitungspflicht.
Die Anschlussrehabilitation schließt unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt an. Sie wird in der Regel vom Sozialdienst der Klinik eingeleitet, häufig noch während des stationären Aufenthalts.
Nach § 8 besteht ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Einrichtung. Berechtigte Wünsche sind zu berücksichtigen, sofern sie angemessen sind. Wird eine andere als die vom Träger vorgeschlagene Einrichtung gewählt, können Mehrkosten entstehen.
Für die stationäre Rehabilitation fällt eine Zuzahlung je Kalendertag an, begrenzt durch die jährliche Belastungsgrenze. Bei Anschlussrehabilitation ist die Zahl der zuzahlungspflichtigen Tage begrenzt.
Wird ein Antrag abgelehnt, ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich. Erfolgversprechend ist er vor allem, wenn ergänzende ärztliche Befunde die Notwendigkeit konkret begründen, insbesondere zur Beeinträchtigung im Alltag und im Beruf.
Die Krankenkasse kann nach § 51 Fünftes Buch auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wird dem nicht gefolgt, kann das Krankengeld entfallen. Wird der Antrag gestellt und ergibt die Prüfung eine erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit, gilt er als Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Die Kur im umgangssprachlichen Sinn ist meist eine ambulante Vorsorgeleistung. Sie ist von der Rehabilitation zu unterscheiden, die einen konkreten Rehabilitationsbedarf voraussetzt.
Die Anschlussheilbehandlung ist eine Form der medizinischen Rehabilitation unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt.
Die stufenweise Wiedereingliederung erfolgt am eigenen Arbeitsplatz während fortbestehender Arbeitsunfähigkeit.
Verwandte Begriffe: Erwerbsminderungsrente, Krankengeld, Schwerbehinderung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wo stelle ich den Antrag? Bei jedem Träger. Die Zuständigkeitsklärung ist Aufgabe der Verwaltung. Nach § 14 Neuntes Buch muss der zuerst angegangene Träger innerhalb von zwei Wochen weiterleiten, sonst bleibt er selbst zuständig.
Was bedeutet Reha vor Rente? Bevor eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, ist zu prüfen, ob sich die Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitation erhalten oder wiederherstellen lässt. Entsprechend gilt auch der Grundsatz Reha vor Pflege.
Kann ich mir die Einrichtung aussuchen? Nach § 8 Neuntes Buch besteht ein Wunsch- und Wahlrecht. Berechtigte Wünsche sind zu berücksichtigen, sofern sie angemessen sind. Bei Wahl einer anderen als der vorgeschlagenen Einrichtung können Mehrkosten entstehen.
Was kostet eine Reha? Für die stationäre Rehabilitation fällt eine Zuzahlung je Kalendertag an, begrenzt durch die jährliche Belastungsgrenze. Bei Anschlussrehabilitation ist die Zahl der zuzahlungspflichtigen Tage begrenzt.
Was tun bei Ablehnung? Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Erfolgversprechend ist er vor allem mit ergänzenden ärztlichen Befunden, die die Beeinträchtigung im Alltag und im Beruf konkret beschreiben.