Medikationsplan
Definition
Der Medikationsplan ist eine strukturierte Übersicht über alle Arzneimittel, die eine Person anwendet. Er nennt Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform, Dosierung, Einnahmezeitpunkt und den Grund der Anwendung.
Sein Nutzen wächst mit der Zahl der Beteiligten. Wer bei mehreren Praxen in Behandlung ist, hat häufig als einzige Person den vollständigen Überblick über die eigene Medikation. Genau diese Lücke soll der Plan schließen.
Er ist zugleich das wirksamste einfache Instrument gegen Doppelverordnungen und Wechselwirkungen. Ein aktueller Plan im Portemonnaie beantwortet in der Notaufnahme Fragen, die sonst offenbleiben.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage ist § 31a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Danach besteht ein Anspruch, wenn gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel angewendet werden und die Anwendung voraussichtlich mindestens 28 Tage andauert.
Zuständig für Erstellung und Aktualisierung ist grundsätzlich die hausärztliche Praxis. Übernimmt eine andere Praxis die Koordination, kann sie den Plan führen.
Verwendet wird der bundeseinheitliche Medikationsplan mit festgelegtem Aufbau. Ein aufgedruckter zweidimensionaler Code ermöglicht das maschinelle Einlesen, sodass Änderungen nicht abgetippt werden müssen.
Aufzunehmen sind:
- verordnete Arzneimittel
- selbst gekaufte Arzneimittel, soweit bekannt und relevant
- Nahrungsergänzungsmittel mit möglicher Wechselwirkung
- Hinweise zur Anwendung, etwa zur Einnahme zu oder unabhängig von Mahlzeiten
- Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten, soweit vorgesehen
Apotheken sind nach § 31a Absatz 4 verpflichtet, den Plan auf Wunsch zu aktualisieren, wenn sie ein Arzneimittel abgeben oder eine Änderung vornehmen. Das gilt auch für nicht verordnete Präparate.
Bedeutung in der Praxis
Der Plan wird in Papierform ausgegeben. Zusätzlich kann er elektronisch geführt und über die Telematikinfrastruktur in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden.
Die häufigste Schwäche in der Praxis ist die Aktualität. Ein Plan, der eine Änderung aus dem Krankenhaus nicht abbildet, ist gefährlicher als kein Plan, weil er Sicherheit vortäuscht. Nach jedem Krankenhausaufenthalt sollte er deshalb abgeglichen werden.
Zweite Schwäche ist die Vollständigkeit. Selbst gekaufte Präparate werden häufig nicht genannt, obwohl gerade sie zu Wechselwirkungen führen. Betroffen sind unter anderem Schmerzmittel, Magensäureblocker, Johanniskraut und hoch dosierte Nahrungsergänzungsmittel.
Praktisch bewährt hat sich:
- den Plan bei jedem Praxis- und Apothekenbesuch mitzuführen
- ihn nach jeder Änderung neu ausdrucken zu lassen statt handschriftlich zu korrigieren
- eine Kopie bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen
- ihn zusammen mit Patientenverfügung und Allergiepass aufzubewahren
Für Menschen mit vielen Arzneimitteln ist der Plan Ausgangspunkt einer Medikationsanalyse. Dabei prüft die Apotheke systematisch auf Wechselwirkungen, Doppelverordnungen, ungeeignete Wirkstoffe und Anwendungsfehler.
Sinnvoll ist außerdem, den Grund der Anwendung eintragen zu lassen. Steht neben einem Wirkstoff, wogegen er eingenommen wird, lässt sich viel leichter beurteilen, ob er noch benötigt wird. Genau diese Spalte bleibt in der Praxis am häufigsten leer.
Auch Angehörige profitieren. Bei einer plötzlichen Verschlechterung ist die Frage nach der Medikation eine der ersten, und ein aktueller Plan spart im Notfall Zeit.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Der Beipackzettel beschreibt ein einzelnes Arzneimittel, nicht die Gesamtmedikation.
Die Patientenakte ist die Dokumentation der behandelnden Person und keine Übersicht für die Anwenderseite.
Der Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte enthält Angaben für Notfallsituationen und kann Medikationsangaben umfassen, ersetzt den Plan aber nicht.
Verwandte Begriffe: Arzneimitteltherapiesicherheit, Apotheker, elektronische Patientenakte.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf einen Medikationsplan? Wer gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet und dies voraussichtlich mindestens 28 Tage lang. Zuständig ist grundsätzlich die hausärztliche Praxis.
Muss die Apotheke den Plan aktualisieren? Auf Wunsch ja, wenn sie ein Arzneimittel abgibt oder eine Änderung vornimmt. Das gilt auch für nicht verordnete Präparate, die Sie dort kaufen.
Gehören frei verkäufliche Mittel hinein? Ja, soweit sie relevant sind. Gerade Schmerzmittel, Magensäureblocker, Johanniskraut und hoch dosierte Nahrungsergänzungsmittel führen zu Wechselwirkungen und werden häufig nicht genannt.
Was ist nach einem Krankenhausaufenthalt zu beachten? Der Plan sollte abgeglichen und neu ausgestellt werden. Ein Plan, der Änderungen aus der Klinik nicht abbildet, ist gefährlicher als kein Plan, weil er Sicherheit vortäuscht.
Gibt es den Plan auch digital? Ja. Er kann elektronisch geführt und über die Telematikinfrastruktur in der elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden. Die Papierform bleibt daneben bestehen.