STIKO (Ständige Impfkommission)

Definition

Die Ständige Impfkommission ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, das beim Robert Koch-Institut angesiedelt ist. Sie entwickelt Empfehlungen zu Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten.

Die Empfehlungen sind fachlich maßgeblich, aber keine Rechtsnormen. Sie begründen für sich genommen weder eine Impfpflicht noch einen Leistungsanspruch. Beides entsteht erst durch nachgelagerte Entscheidungen.

Diese Trennung ist wichtig für das Verständnis der Zuständigkeiten. Die Kommission bewertet die wissenschaftliche Evidenz, der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über die Kostenübernahme, und die Länder sprechen die öffentliche Empfehlung aus.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage ist § 20 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz. Die Mitglieder werden vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden berufen.

Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und fachlich weisungsfrei. Die Berufung erfolgt für einen befristeten Zeitraum, Interessenkonflikte sind offenzulegen und werden veröffentlicht.

Übernimmt der Gemeinsame Bundesausschuss eine Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie, wird die Impfung Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für diese Übernahme gilt eine gesetzliche Frist.

Von der fachlichen Empfehlung zu unterscheiden ist die öffentliche Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde. Sie ist Voraussetzung für einen Versorgungsanspruch bei einem Impfschaden.

Bedeutung in der Praxis

Die Empfehlungen erscheinen im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts und werden jährlich aktualisiert. Zentrales Arbeitsmittel ist der Impfkalender, der die Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit den empfohlenen Zeitpunkten darstellt.

Die Empfehlungen sind nach Anwendungsgruppen gegliedert:

  • Standardimpfungen: für alle Personen einer Altersgruppe
  • Indikationsimpfungen: bei erhöhtem Risiko durch Vorerkrankungen oder besondere Umstände
  • Berufsbedingte Impfungen: bei erhöhtem Expositionsrisiko im Beruf
  • Reiseimpfungen: bei Aufenthalt in bestimmten Regionen
  • Auffrischimpfungen: zur Aufrechterhaltung eines bestehenden Schutzes

Seit 2011 arbeitet die Kommission nach einer offengelegten, evidenzbasierten Methodik. Bewertet werden die Qualität der Belege und das Verhältnis von Nutzen und Risiko, das Verfahren ist dokumentiert und nachvollziehbar.

Für die Praxis bedeutsam ist die Unterscheidung zwischen fehlender Empfehlung und Empfehlung gegen eine Impfung. Fehlt eine Empfehlung, heißt das meist, dass die Datenlage für eine allgemeine Aussage nicht ausreicht, nicht dass die Impfung abgelehnt wird.

Ein wiederkehrender Kritikpunkt betrifft die Verfügbarkeit von Impfstoffen. Die Produktion ist aufwendig und auf wenige Hersteller konzentriert, weshalb Engpässe schwerer auszugleichen sind als bei anderen Arzneimitteln. Bei knappen Impfstoffen spricht die Kommission daher gelegentlich Priorisierungen aus.

Die Empfehlungen gelten für die Bevölkerung insgesamt. Im Einzelfall kann eine abweichende Entscheidung fachlich richtig sein, etwa bei besonderen Vorerkrankungen. Eine Abweichung von der Empfehlung ist zulässig, sollte aber begründet und dokumentiert werden.

Bei berufsbedingten Impfungen greift zusätzlich die arbeitsmedizinische Vorsorge. Der Arbeitgeber muss die Impfung anbieten und trägt die Kosten, wenn die Gefährdungsbeurteilung sie erforderlich macht.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die KRINKO ist ebenfalls beim Robert Koch-Institut angesiedelt, befasst sich aber mit Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.

Das Paul-Ehrlich-Institut ist für die Zulassung und Chargenprüfung von Impfstoffen zuständig sowie für die Erfassung von Verdachtsfällen unerwünschter Wirkungen.

Die Weltgesundheitsorganisation spricht globale Empfehlungen aus, die die nationalen Gremien berücksichtigen, aber nicht übernehmen müssen.

Verwandte Begriffe: Schutzimpfung, Robert Koch-Institut, Gemeinsamer Bundesausschuss.

Häufige Fragen (FAQ)

Sind STIKO-Empfehlungen verbindlich? Sie sind fachlich maßgeblich, aber keine Rechtsnormen. Eine Impfpflicht begründen sie nicht. Zur Kassenleistung werden Impfungen erst, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss die Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernimmt.

Wer sitzt in der Kommission? Ehrenamtlich tätige Sachverständige, die das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den obersten Landesgesundheitsbehörden für einen befristeten Zeitraum beruft. Interessenkonflikte sind offenzulegen und werden veröffentlicht.

Wo finde ich den aktuellen Impfkalender? Im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts. Die Empfehlungen werden jährlich aktualisiert, der Impfkalender ist ihr zentraler Bestandteil.

Was bedeutet Indikationsimpfung? Eine Impfung, die nicht für alle empfohlen wird, sondern nur bei erhöhtem Risiko durch Vorerkrankungen, Lebensumstände oder besondere Situationen.

Heißt keine Empfehlung, dass abgeraten wird? Nein. Fehlt eine Empfehlung, reicht die Datenlage meist nicht für eine allgemeine Aussage aus. Eine ausdrückliche Empfehlung gegen eine Impfung ist etwas anderes und wird als solche formuliert.

← Zurück zum Glossar