Facharztweiterbildung
Definition
Die Facharztweiterbildung ist die strukturierte Qualifikation nach der Approbation, mit der Ärztinnen und Ärzte eine Gebietsbezeichnung erwerben. Sie dauert je nach Fach in der Regel fünf bis sechs Jahre und schließt mit einer Prüfung vor der Ärztekammer ab.
Die Approbation erlaubt die Berufsausübung, die Weiterbildung qualifiziert für ein bestimmtes Gebiet. Praktisch ist sie kaum verzichtbar: Ohne Facharztanerkennung ist eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nicht möglich, und auch im Krankenhaus setzt jede leitende Tätigkeit sie voraus.
Anders als das Studium ist die Weiterbildung Teil der Berufstätigkeit. Sie findet in einem Arbeitsverhältnis statt und wird vergütet.
Rechtliche Grundlagen
Zuständig sind die Landesärztekammern. Sie erlassen Weiterbildungsordnungen auf Grundlage der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, die erst durch die Übernahme in Landesrecht verbindlich wird.
Weiterbilden darf nur, wer eine Weiterbildungsbefugnis besitzt. Sie wird personen- und stättenbezogen erteilt und ist auf einen bestimmten Zeitraum und Umfang begrenzt. Fehlt die Befugnis, zählt die abgeleistete Zeit nicht.
Die Inhalte werden im elektronischen Logbuch dokumentiert. Es weist die erworbenen Kompetenzen und die geforderten Richtzahlen für Untersuchungen und Eingriffe nach und wird von der befugten Person bestätigt.
Am Ende steht eine mündliche Prüfung vor einem Ausschuss der Kammer. Nach bestandener Prüfung wird die Anerkennung der Gebietsbezeichnung erteilt.
Neben Gebieten bestehen Schwerpunkte, die auf einem Gebiet aufbauen, und Zusatzweiterbildungen, die auch gebietsübergreifend erworben werden können, etwa in Palliativmedizin, Notfallmedizin oder Geriatrie.
Bedeutung in der Praxis
Die Weiterbildungsordnungen unterscheiden sich zwischen den Ländern im Detail, was bei einem Wechsel des Bundeslandes zu Anerkennungsfragen führen kann. Maßgeblich ist grundsätzlich die Ordnung der Kammer, bei der die Anerkennung beantragt wird.
Ein wiederkehrendes Problem ist die Abhängigkeit von der Befugnis. Reicht sie zeitlich nicht für die gesamte Weiterbildung, muss die Stelle gewechselt werden. Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses sollte deshalb geprüft werden, für welchen Umfang die Befugnis besteht.
Teilzeitweiterbildung ist möglich, verlängert die Dauer aber entsprechend. Sie ist ein wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit mit Familienaufgaben und hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.
Für die Weiterbildung im ambulanten Bereich bestehen Förderprogramme, insbesondere in der Allgemeinmedizin. Sie sollen dem Nachwuchsmangel in der hausärztlichen Versorgung entgegenwirken.
Nach der Facharztanerkennung besteht eine Fortbildungspflicht. Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist sie in § 95d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch geregelt und wird über Fortbildungspunkte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen. Wird der Nachweis nicht erbracht, drohen Honorarkürzungen.
Die Anerkennung ausländischer Facharztqualifikationen erfolgt getrennt von der Approbation und richtet sich nach dem Recht der jeweiligen Kammer.
Abgrenzung und verwandte Begriffe
Die Fortbildung dient dem Erhalt und der Aktualisierung vorhandener Kenntnisse und ist zeitlich unbegrenzt fortlaufend.
Die Ausbildung ist das Studium bis zur Approbation.
Die Zusatzbezeichnung baut auf einer bestehenden Facharztanerkennung auf oder ist gebietsübergreifend erwerbbar, ersetzt sie aber nicht.
Verwandte Begriffe: Approbation, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Weiterbildung? Je nach Gebiet in der Regel fünf bis sechs Jahre. Teilzeit ist möglich, verlängert die Dauer aber entsprechend.
Was ist eine Weiterbildungsbefugnis? Die Erlaubnis, weiterzubilden. Sie wird personen- und stättenbezogen für einen bestimmten Zeitraum und Umfang erteilt. Fehlt sie, zählt die abgeleistete Zeit nicht, weshalb sie vor Antritt einer Stelle geprüft werden sollte.
Brauche ich den Facharzt für eine eigene Praxis? Für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ja. Ohne Facharztanerkennung ist eine Zulassung nicht möglich, und auch im Krankenhaus setzt jede leitende Tätigkeit sie voraus.
Was ist das eLogbuch? Die elektronische Dokumentation der Weiterbildung. Es weist die erworbenen Kompetenzen und die geforderten Richtzahlen für Untersuchungen und Eingriffe nach und wird von der befugten Person bestätigt.
Gibt es nach dem Facharzt eine Fortbildungspflicht? Ja. Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte ist sie in § 95d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch geregelt und wird über Fortbildungspunkte nachgewiesen. Bleibt der Nachweis aus, drohen Honorarkürzungen.