Pflegefachfrau und Pflegefachmann

Definition

Pflegefachfrau und Pflegefachmann sind die seit 2020 geltenden Berufsbezeichnungen für die dreijährige Pflegeausbildung in Deutschland. Sie haben die früher getrennten Ausbildungen in Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt.

Die Zusammenführung wird als Generalistik bezeichnet. Auszubildende durchlaufen Einsätze in allen Versorgungsbereichen, also in der stationären Akutpflege, der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Pflege sowie in der Pädiatrie und der Psychiatrie.

Der wichtigste praktische Effekt ist die Durchlässigkeit. Der Abschluss berechtigt zur Tätigkeit in allen Bereichen, während früher ein Wechsel etwa von der Altenpflege ins Krankenhaus erschwert war.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage ist das Pflegeberufegesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, zusammen mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und verbindet theoretischen Unterricht an einer Pflegeschule mit praktischen Einsätzen bei einem Träger. Ein Schulgeld darf nicht erhoben werden, und es besteht Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.

Nach § 4 sind bestimmte Tätigkeiten dem Beruf vorbehalten:

  • die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  • die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  • die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität

Diese vorbehaltenen Tätigkeiten dürfen nur von Personen mit der entsprechenden Qualifikation ausgeübt werden. Sie begründen erstmals einen eigenständigen, nicht ärztlich abgeleiteten Verantwortungsbereich der Pflege.

Im letzten Ausbildungsdrittel besteht ein Wahlrecht. Wer sich für eine Vertiefung in der Langzeitpflege oder in der pädiatrischen Versorgung entscheidet, kann alternativ den Abschluss Altenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin erwerben.

Der generalistische Abschluss ist innerhalb der Europäischen Union automatisch anerkannt. Für die beiden gesonderten Abschlüsse gilt das nicht in gleicher Weise.

Bedeutung in der Praxis

Neben der beruflichen Ausbildung besteht die Möglichkeit eines Pflegestudiums, das ebenfalls zur Berufszulassung führt und zusätzlich erweiterte heilkundliche Aufgaben eröffnen soll.

Unterhalb der Fachkraftebene bestehen Assistenz- und Helferausbildungen, die landesrechtlich geregelt sind und sich zwischen den Ländern in Dauer und Inhalt unterscheiden. Eine bundeseinheitliche Regelung ist wiederholt gefordert worden.

Für Pflegeeinrichtungen ist die Fachkraftquote maßgeblich. Sie schreibt vor, welcher Anteil des Personals über eine Fachkraftausbildung verfügen muss, und ist eine der bindendsten Vorgaben im Betriebsalltag.

Ein wiederkehrender Kritikpunkt an der Generalistik ist die Sorge, dass die Vertiefung in der Altenpflege zu kurz komme. Befürwortende Stimmen verweisen auf die verbesserte Durchlässigkeit und die europaweite Anerkennung.

Für die Pflege in der Langzeitversorgung ist zusätzlich das Vergütungsrecht bedeutsam. Einrichtungen müssen nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen, was in die Pflegesätze einfließt.

Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegeabschlüsse laufen über die zuständigen Landesbehörden. Wie bei ärztlichen Abschlüssen sind Gleichwertigkeitsprüfung, gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen und Sprachnachweise erforderlich.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die Pflegeassistenz oder Pflegehilfe ist landesrechtlich geregelt, dauert kürzer und darf die vorbehaltenen Tätigkeiten nicht ausüben.

Die medizinische Fachangestellte arbeitet in der ambulanten ärztlichen Versorgung und ist ein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.

Die Betreuungskraft nach § 43b Elftes Buch Sozialgesetzbuch übernimmt Betreuung und Alltagsbegleitung, keine pflegerischen Tätigkeiten.

Verwandte Begriffe: Pflegeheim, Pflegesatz, MFA.

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet generalistische Ausbildung? Die Zusammenführung der früher getrennten Ausbildungen in Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege. Auszubildende durchlaufen Einsätze in allen Versorgungsbereichen und dürfen anschließend überall arbeiten.

Was sind vorbehaltene Tätigkeiten? Die Erhebung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität. Sie dürfen nur von entsprechend qualifizierten Personen ausgeübt werden und begründen einen eigenständigen Verantwortungsbereich der Pflege.

Gibt es die Altenpflegeausbildung noch? Als eigenständiger Abschluss nur noch über das Wahlrecht im letzten Ausbildungsdrittel bei entsprechender Vertiefung. Dieser Abschluss ist innerhalb der Europäischen Union allerdings nicht in gleicher Weise automatisch anerkannt wie der generalistische.

Muss man Schulgeld zahlen? Nein. Ein Schulgeld darf nicht erhoben werden, und es besteht Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Das unterscheidet die Pflegeausbildung von einigen anderen Gesundheitsfachberufen.

Kann man Pflege studieren? Ja. Ein Pflegestudium führt ebenfalls zur Berufszulassung und soll darüber hinaus erweiterte heilkundliche Aufgaben eröffnen.

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