Pflegesatz

Definition

Der Pflegesatz ist das Entgelt, das eine vollstationäre Pflegeeinrichtung für die allgemeinen Pflegeleistungen berechnet. Er ist nur ein Bestandteil der Heimkosten und wird zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger vereinbart.

Wer die Kosten eines Pflegeheims verstehen will, muss vier Bestandteile auseinanderhalten. Nur einer davon ist der Pflegesatz, und nur für diesen leistet die Pflegekasse einen Zuschuss.

Diese Aufteilung erklärt, warum der Eigenanteil trotz Leistungen der Pflegeversicherung erheblich bleibt. Die Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung angelegt, sie deckt die Kosten nicht vollständig.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage sind die §§ 82 bis 88 Sozialgesetzbuch Elftes Buch. Die Pflegesätze werden nach § 85 in Pflegesatzverhandlungen vereinbart, kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedsstelle.

Das Heimentgelt setzt sich zusammen aus:

  • Pflegesatz für die allgemeinen Pflegeleistungen
  • Entgelt für Unterkunft und Verpflegung, oft als Hotelkosten bezeichnet
  • gesondert berechenbare Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung
  • Ausbildungsumlage zur Finanzierung der Pflegeausbildung, soweit im Land erhoben

Seit 2017 gilt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Der pflegebedingte Eigenanteil ist in einer Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Ein höherer Pflegegrad führt dort also nicht zu höheren Eigenkosten.

Nach § 43c erhalten Bewohnerinnen und Bewohner gestaffelte Leistungszuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil, die mit der Dauer des Aufenthalts steigen.

Bedeutung in der Praxis

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil hat eine wichtige Folge: Wer in einem Heim von Pflegegrad 3 auf 4 hochgestuft wird, zahlt nicht mehr. Die Leistung der Pflegekasse steigt, der Eigenanteil bleibt gleich.

Die Leistungszuschläge nach § 43c steigen gestaffelt mit der Aufenthaltsdauer. Für Menschen, die schon lange in einer Einrichtung leben, verringert sich der Eigenanteil dadurch spürbar. Die Zuschläge betreffen ausschließlich den pflegebedingten Anteil, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Die Investitionskosten sind der Posten mit den größten regionalen Unterschieden, weil die Länder ihre Förderpraxis unterschiedlich handhaben. Sie sind ein wesentlicher Grund dafür, dass die Eigenanteile zwischen den Bundesländern erheblich auseinandergehen.

Reicht das Einkommen nicht aus, kommt Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in Betracht. Dabei werden Einkommen und Vermögen geprüft, und unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Unterhalt von Kindern zurückgegriffen werden, allerdings erst oberhalb einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze.

Die Pflegesatzverhandlungen finden regelmäßig statt, üblicherweise jährlich. Steigende Personalkosten, etwa durch die Tarifbindung in der Pflege, schlagen dabei auf den Pflegesatz durch. Erhöhungen müssen den Bewohnerinnen und Bewohnern schriftlich mitgeteilt und begründet werden.

Beim Vergleich von Einrichtungen sollte immer auf den Gesamtbetrag geachtet werden, nicht auf den Pflegesatz allein. Ein niedriger Pflegesatz bei hohen Investitionskosten kann teurer sein als umgekehrt.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die Pflegesachleistung betrifft die ambulante Versorgung zu Hause und hat mit dem Pflegesatz nichts zu tun.

Der Eigenanteil ist der Betrag, der nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse verbleibt. Er umfasst den pflegebedingten Anteil sowie Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch ist eine Sozialhilfeleistung und tritt ein, wenn eigene Mittel nicht ausreichen.

Verwandte Begriffe: Pflegeheim, Pflegegrad, Kurzzeitpflege.

Häufige Fragen (FAQ)

Woraus setzen sich die Heimkosten zusammen? Aus dem Pflegesatz für die Pflegeleistungen, dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung, den gesondert berechenbaren Investitionskosten und, soweit im Land erhoben, der Ausbildungsumlage. Nur zum ersten Bestandteil leistet die Pflegekasse einen Zuschuss.

Zahle ich bei höherem Pflegegrad mehr im Heim? Nein. Seit 2017 gilt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil: Der pflegebedingte Eigenanteil ist in einer Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Bei Höherstufung steigt die Leistung der Pflegekasse, nicht Ihr Anteil.

Was sind Leistungszuschläge? Zuschläge nach § 43c, die den pflegebedingten Eigenanteil mindern und mit der Dauer des Aufenthalts gestaffelt steigen. Sie betreffen nur den pflegebedingten Anteil, nicht Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Warum sind Heimkosten regional so unterschiedlich? Vor allem wegen der Investitionskosten, weil die Länder ihre Förderpraxis unterschiedlich handhaben. Auch die Personalkosten und die Vergütungsvereinbarungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.

Was passiert, wenn das Geld nicht reicht? Dann kommt Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in Betracht. Einkommen und Vermögen werden geprüft. Ein Rückgriff auf Unterhalt von Kindern ist erst oberhalb einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze möglich.

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