Kassenärztliche Vereinigung (KV)

Definition

Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eines Bezirks zusammengeschlossen sind. Sie trägt den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung.

Es gibt 17 Kassenärztliche Vereinigungen, im Wesentlichen eine je Bundesland, mit Nordrhein und Westfalen-Lippe als zwei getrennten Bezirken in Nordrhein-Westfalen. Auf Bundesebene sind sie in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammengeschlossen. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bestehen eigene Kassenzahnärztliche Vereinigungen.

Die Mitgliedschaft ist nicht freiwillig. Wer zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, ist Pflichtmitglied. Das unterscheidet die Vereinigung von einem Berufsverband.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage ist § 77 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Die Aufsicht führen die zuständigen Landesbehörden, über die Bundesvereinigung das Bundesministerium für Gesundheit.

Die Vereinigung nimmt drei Kernaufgaben wahr:

  • Sicherstellungsauftrag: Gewährleistung einer flächendeckenden ambulanten Versorgung einschließlich des Notdienstes außerhalb der Sprechzeiten
  • Gewährleistungsauftrag: Sicherstellung, dass die Mitglieder ihre Pflichten erfüllen, einschließlich Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Interessenvertretung: Vertretung der Mitglieder gegenüber den Krankenkassen

Die Vergütung läuft über die Vereinigung. Die Krankenkassen zahlen eine Gesamtvergütung, die anschließend nach dem Honorarverteilungsmaßstab an die Mitglieder verteilt wird. Grundlage der Abrechnung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab.

Über die Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss, der paritätisch mit Vertretern der Vereinigung und der Krankenkassen besetzt ist. Maßgeblich ist die Bedarfsplanung, die für jeden Planungsbereich und jede Facharztgruppe Verhältniszahlen festlegt.

Bedeutung in der Praxis

Die Bedarfsplanung ist der praktisch folgenreichste Bereich. Ist ein Planungsbereich für eine Arztgruppe gesperrt, ist eine Neuzulassung dort nicht möglich. Ein Praxissitz kann dann nur über ein Nachbesetzungsverfahren übernommen werden, was den wirtschaftlichen Wert eines Sitzes erheblich beeinflusst.

Für die ärztliche Abrechnung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab maßgeblich. Er ordnet jeder Leistung eine Punktzahl zu, die über den Orientierungswert in Euro umgerechnet wird. Da die Gesamtvergütung gedeckelt ist, kann der tatsächliche Wert je Punkt sinken, wenn insgesamt mehr abgerechnet wird.

Der Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeiten wird von der Vereinigung organisiert. Die Rufnummer 116117 führt zur bundesweiten Vermittlung. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist vom Rettungsdienst zu unterscheiden, der über die 112 erreichbar ist.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen betreffen vor allem Verordnungen von Arznei- und Heilmitteln. Werden Auffälligkeiten festgestellt, kann es zu Beratungen und in der Folge zu Regressforderungen kommen. Das ist ein Grund, warum Praxen bei kostenintensiven Verordnungen wie einem Off-Label-Use zurückhaltend sind.

Ein wiederkehrender Konflikt betrifft die Budgetierung. Da die Gesamtvergütung begrenzt ist, führt eine Mengenausweitung nicht automatisch zu mehr Honorar. Leistungen jenseits eines festgelegten Volumens werden abgestaffelt oder gar nicht mehr vergütet.

Für Labore und andere Leistungserbringer sind die Vereinbarungen der Vereinigung ebenfalls maßgeblich, etwa bei den Anforderungen an Qualitätsnachweise für einzelne Untersuchungen.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Die Ärztekammer ist die berufsständische Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte und zuständig für Berufsrecht, Weiterbildung und Berufsordnung. Die Kassenärztliche Vereinigung betrifft ausschließlich die vertragsärztliche Versorgung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt bundesweit den Leistungsumfang fest. Die Vereinigung setzt diesen Rahmen regional um.

Die Krankenhausversorgung ist nicht Gegenstand des Sicherstellungsauftrags. Dafür sind die Länder über die Krankenhausplanung zuständig.

Verwandte Begriffe: Gemeinsamer Bundesausschuss, Gesetzliche Krankenversicherung, Selektivvertrag.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Sicherstellungsauftrag? Die gesetzliche Pflicht, eine flächendeckende ambulante Versorgung zu gewährleisten, einschließlich des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechzeiten.

Ist die Mitgliedschaft freiwillig? Nein. Wer zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, ist Pflichtmitglied. Das unterscheidet die Kassenärztliche Vereinigung von einem Berufsverband.

Was ist der Unterschied zur Ärztekammer? Die Ärztekammer ist für Berufsrecht, Weiterbildung und Berufsordnung aller Ärztinnen und Ärzte zuständig. Die Kassenärztliche Vereinigung betrifft ausschließlich die vertragsärztliche Versorgung und deren Abrechnung.

Warum bekomme ich in manchen Regionen schwer einen Facharzttermin? Die Bedarfsplanung legt für jeden Planungsbereich und jede Arztgruppe Verhältniszahlen fest. Ist ein Bereich gesperrt, sind keine Neuzulassungen möglich, auch wenn die Nachfrage vor Ort hoch ist.

Wofür ist die 116117 da? Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Sprechzeiten. Sie ist vom Rettungsdienst zu unterscheiden, der bei lebensbedrohlichen Notfällen über die 112 erreichbar ist.

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